Deutsche Touristen und Geschäftsleute, die nicht länger als neunzig Tage im Land verweilen, können ohne Visum in die
USA einreisen. Diese Regelung erfolgt im Zuge des "
Permanent Visa Waiver Programm" der
USA.
Seit 2004 benötigen Reisende dafür einen maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben). Diese Regelung gilt für alle Reisenden: Auch Kinder und Babys benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass. Bedingung für die Visafreiheit in den USA ist die Einreise mit einer regulären Fluggesellschaft oder Schifffahrtslinie und einem Rückflugticket oder Rückfahrtticket, das innerhalb der 90 Tage ab Einreise gültig ist. Das Auswärtige Amt verweist darauf, dass mit dem vorläufigen Reisepass (grün und höchstens ein Jahr gültig) zusätzlich ein Visum benötigt wird.
Wichtige Neuerungen in 2009
Seit dem 12. Januar 2009 müssen Einreisende in die USA zudem eine elektronische Anmeldung zur Einreise vorweisen können. Diese gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis nennt sich "
Electronic System for Travel Authorization" (ESTA). Ist die ESTA-Einreiseerlaubnis einmal erteilt, gilt sie innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren für beliebig viele Einreisen. Allerdings muss eine neue Erlaubnis beantragt werden, wenn:
- sich eine Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat
- der Reisepass gewechselt wird
- der Name geändert wird
- die Staatsangehörigkeit gewechselt wird
- das Geschlecht gewechselt wird
Das ESTA-Antragsformular wird auf der Webseite
Electronic System for Travel Authorization" (ESTA) Link zum ESTA-Formular (www.esta.cbp.dhs.gov) ausgefüllt. Das Formular ist auf deutsch und in 15 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller - zumindest gemäß Auskunft des zuständigen
Department of Homeland Security (DHS) - innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Die zuständigen US-Behörden empfehlen den Angaben zufolge, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Sollte das ESTA den Antrag ablehnen, kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Abgelehnte müssen sich dann zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden ihnen dann auch gegebenenfalls die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. (Visa-Pflicht siehe unten)
Weitere Informationen über ESTA gibt es auf der
Webseite Link zur ESTA (www.cbp.gov)
Transitreisende können mit einem maschinenlesbaren Reisepass unter den Bedingungen des Visa
Waiver Programms in den USA Transits vornehmen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der
US-Botschaft Link zur US-Botschaft (www.us-embassy.de).
Seit dem Jahr 2004 wird von allen Reisenden bei Einreise ein digitaler Abdruck der Zeigefinger und ein digitales Porträtphoto gefertigt. Informationen zu dem Verfahren können im Internet auf der Website des
Department of Homeland Security Link zu Department of Homeland Security (www.dhs.gov) eingesehen werden. Während des gesamten USA-Aufenthalts sind Reisende verpflichtet, ihren Pass mit sich zu führen.
Die erlaubte Aufenthaltsdauer wird ab dem Stichtag bei jedem Einreisenden individuell festgelegt. Sie richtet sich nach dem Zweck der Reise. Der festgelegte Ausreisetag wird in den Pass mit der Formel "admittet until ..." gestempelt. Dabei sollten Reisende beachten, dass in der amerikanischen Datumsabgabe zuerst der Monat und dann der Tag genannt wird. "1-12" meint also den 12. Januar und nicht den 1. Dezember.
Achtung: In einer Reihe von Fällen ist ein Visum erforderlich
Wer nicht als Tourist in die USA einreist, muss ein Visum für seinen Aufenthalt beantragen. Visapflichtige Einreisende werden am Ankunftsflughafen digital fotografiert und müssen Fingerabdrücke abgeben. Die gleiche Prozedur durchlaufen sie noch einmal bei der Ausreise. Damit wollen die USA sicherstellen, dass die eingereiste Person mit der ausreisenden Person identisch ist.
Visapflicht gilt für Reisende, die
- wie Segler oder Piloten nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Verkehrsmittel einreisen.
- im Land einer bezahlten Arbeit nachgehen wollen. Vor allem Geschäftsleute sollten sich daher rechtzeitig im Vorfeld informieren, ob sie unter die Visumpflicht fallen.
- an einem Austauschprogramm (Schüler, Studenten) teilnehmen.
- sich in den USA aus- oder fortbilden wollen. Unter diese Regelung fällt auch der Besuch einer Sprachschule.
- wissenschaftliche Forschungsarbeiten durchführen.
- in den USA heiraten und anschließend dort wohnen wollen.
Tipp: Die Visavergabe und die dafür notwendigen Interviews finden nur in den US-Vertretungen Berlin, Frankfurt und BerlinMünchen statt. Antragsteller sollten bei der Beantragung des Visums entsprechend Zeit und zusätzlichen Reiseaufwand einplanen. Zudem kann auch die Wartezeit auf einen Interviewtermin mehrere Tage betragen. Auf der Website der
US-Botschaft Link zur US-Botschaft (www.us-embassy.de)kann man sich über die aktuellen Wartezeiten informieren und diese einplanen.
Links zum Thema:
Eva Blumenfeld, aktualisiert im Februar 2009
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