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Reise-Checkliste:
Einreisebestimmungen in die einzelnen EU-Länder

Abbildung: Europaflagge

In den am 1. Mai 2004 neu beigetretenen EU-Ländern gilt offiziell die in ganz Europa gültige so genannte Reisefreizügigkeit. Damit genügt für die Einreise eigentlich ein gültiger Personalausweis.

Grundsätzliches:

Von den zehn "neuen" EU-Ländern sind inzwischen neun dem Schengener Abkommen beigetreten, das den Verzicht auf Personen- und Warenkontrollen an den Grenzen zwischen den Mitgliedsländern regelt. Die Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedsländern des Schengener Abkommens entfallen. Von den Beitrittsländern ist lediglich die Republik Zypern noch nicht dem Abkommen beigetreten.

Zudem sind im Jahr 2007 auch die Länder Rumänien und Bulgarien der Europäischen Union beigetreten. Auch sie sind noch nicht Mitglieder des Schengener Abkommens.

In den Beitrittsländern wird im Zuge der eingeführten Reisefreizügigkeit der Personalausweis und in den meisten Ländern der Reisepass als Einreisedokument anerkannt. Für Kinder unter 16 Jahren genügt ein Kinderausweis mit Lichtbild oder in den meisten Ländern ein Eintrag im Reisepass der Eltern.

Dennoch gelten in manchen Ländern noch besondere Bestimmungen zur Einreise. Es ist daher ratsam, sich entweder im Internet auf der offiziellen Webseite oder telefonisch bei den Botschaften der Länder zu informieren.

Überblick über die wichtigsten Sonderregelungen

Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Sonderregelungen (basierend auf den Angaben des Auswärtigen Amtes) in den einzelnen Ländern sowie Links zu den entsprechenden Webseiten der Botschaften, Mailadressen und Telefonnummern:

Links zum Thema:

Eva Blumenfeld, aktualisiert im Februar 2009
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