Versicherungen
In vielen Urlaubsländern liegen die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Haftpflichtversicherungsschutz deutlich niedriger als in Deutschland. Dies kann zur Folge haben, dass bei größeren Unfällen, die Versicherungssumme des einheimischen Versicherers nicht ausreicht und der Fahrer des Mietwagens für den Rest des Schadens selbst aufkommen muss.
Ein Blick ins Kleingedruckte des dortigen Versicherungsvertrages lohnt sich auf jeden Fall, um den Umfang, eventuell Haftungsausschlüsse und Selbstbehalt der Absicherung festzustellen.
Abhilfe bei zu geringen Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung schafft die so genannte "Mallorca-Police", die mögliche Differenzbeträge zwischen ausländischem und deutschem Versicherungsschutz abdeckt. Die "Mallorca-Police" ist heute regulärer Bestandteil eines jeden Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages mit den aktuell gültigen Bedingungen, der für ein
PKW, ein Kraftrad oder ein Camping-
Kfz bei R+V abgeschlossen ist.
Prüfen Sie auch, ob die ausländische Versicherung eine
Kfz-Diebstahlversicherung einschließt.
Achten Sie darauf, dass alle Personen, die als Fahrer in Frage kommen, sowohl in den Miet- als auch in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.
Fahrzeug-Check
Urlauber sollten sich auf jeden Fall die Zeit nehmen, das Fahrzeug vor der Übernahme genau unter die Lupe zu nehmen.
- Bedienung: Lassen Sie sich die Bedienung des Autos erklären, besonders die Beleuchtung, aber auch die Gangschaltung, falls sie Ihnen nicht geläufig ist. Wie öffnet man die Motorhaube und den Tank?
- Sicherheit: Funktionieren die Bremsen und die Beleuchtung, ist eine Warnblinkanlage vorhanden? Gibt es für alle Insassen funktionstüchtige Sicherheitsgurte?
- Reifen: Kontrollieren Sie die Profiltiefe der Reifen, der Richtwert liegt bei zwei Millimetern. Ist das Auto mit vier typengleichen Reifen ausgestattet? Zeigen diese Verschleißerscheinungen wie etwa Risse, haben sie genügend Luft?
- Reifenpanne: Wo ist das Reserverad und in welchem Zustand ist es? Wo befindet sich der Wagenheber?
- Unfallhelfer: Sind Warndreieck und Verbandskasten mit an Bord?
- Tank: Ist der Wagen vollgetankt? Welcher Treibstoff muss getankt werden? Muss der Tank bei der Rückgabe voll sein?
- Mängelliste: Überprüfen Sie das Auto auf bereits vorhandene Kratzer im Lack oder Blechschäden. Auch Risse in der Windschutzscheibe können zu größerem Ärger führen. Halten Sie Mängel schriftlich fest und lassen Sie sich diese vom Vermieter bestätigen.
Denken Sie daran, sich für Zwischenfälle während der Fahrt mit dem Mietwagen eine Liste mit Adressen und Telefonnummern der örtlichen Filialen geben zu lassen.
Allgemeine Tipps
In einigen Ländern besteht ein Mindestalter für den Fahrer. In der Regel beträgt es 21 Jahre. Darüber hinaus verlangen die Anbieter von Mietfahrzeugen in manchen Ländern auch, dass der Fahrer bereits einige Jahre im Besitz seines Führerscheins ist.
A.Junior; H.-J.Kogel, E.Blumenfeld, aktualisiert Januar 2008