R+V Ratgeber Fahrzeug + Verkehr

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Damit Ihr Urlaubsausflug mit dem Mietwagen nicht zum Horrortrip wird.
Tipps, wie Sie Ärger mit dem Mietwagen im Ausland vermeiden.

Wer im Urlaub nicht nur faul am Strand liegen, sondern auch etwas von Land und Leuten sehen will, ist häufig auf einen Mietwagen angewiesen. Das R+V-Infocenter für Sicherheit und Vorsorge rät Ihnen, wenn Sie einen Mietwagen für Ihre Auslandsreise buchen, den Mietvertrag, die Versicherungsbedingungen und die Fahrzeugsicherheit genau zu prüfen. Damit Ihr Ausflug nicht zum Reinfall wird, sagen wir Ihnen, welche Punkte Sie beachten sollten.

Mietvertrag

  • Mietwagen schon vor Reiseantritt buchen
    Das R+V-Infocenter empfiehlt, den Mietwagen schon in Deutschland zu buchen. Deutsche Anbieter belohnen Vorausbuchungen häufig mit Preisvorteilen. Eine Buchung in Deutschland bietet außerdem den Vorteil, dass Reisende die Vertragseinzelheiten auf deutsch nachlesen können. Zudem gelten dann in der Regel deutsche Versicherungsbedingungen inklusive der hohen deutschen Deckungssummen, und im Streitfall sind deutsche Gerichte zuständig.


  • Zahlen ohne böse Überraschung
    Wer bar bezahlt, muss meist eine hohe Kaution hinterlegen. Die Bezahlung und Hinterlegung der Kaution mit der Kreditkarte funktionieren einfacher. Um Missbrauch mit dem hinterlegten Betrag zu vermeiden, sollte man sich bei der Rückgabe des Wagens unbedingt den Zahlungsbeleg der Kreditkarte aushändigen lassen.

Versicherungen


In vielen Urlaubsländern liegen die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Haftpflichtversicherungsschutz deutlich niedriger als in Deutschland. Dies kann zur Folge haben, dass bei größeren Unfällen, die Versicherungssumme des einheimischen Versicherers nicht ausreicht und der Fahrer des Mietwagens für den Rest des Schadens selbst aufkommen muss.

Ein Blick ins Kleingedruckte des dortigen Versicherungsvertrages lohnt sich auf jeden Fall, um den Umfang, eventuell Haftungsausschlüsse und Selbstbehalt der Absicherung festzustellen.

Abhilfe bei zu geringen Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung schafft die so genannte "Mallorca-Police", die mögliche Differenzbeträge zwischen ausländischem und deutschem Versicherungsschutz abdeckt. Die "Mallorca-Police" ist heute regulärer Bestandteil eines jeden Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages mit den aktuell gültigen Bedingungen, der für ein PKW, ein Kraftrad oder ein Camping-Kfz bei R+V abgeschlossen ist.

Prüfen Sie auch, ob die ausländische Versicherung eine Kfz-Diebstahlversicherung einschließt.

Achten Sie darauf, dass alle Personen, die als Fahrer in Frage kommen, sowohl in den Miet- als auch in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.

Fahrzeug-Check


Urlauber sollten sich auf jeden Fall die Zeit nehmen, das Fahrzeug vor der Übernahme genau unter die Lupe zu nehmen.
  • Bedienung: Lassen Sie sich die Bedienung des Autos erklären, besonders die Beleuchtung, aber auch die Gangschaltung, falls sie Ihnen nicht geläufig ist. Wie öffnet man die Motorhaube und den Tank?
  • Sicherheit: Funktionieren die Bremsen und die Beleuchtung, ist eine Warnblinkanlage vorhanden? Gibt es für alle Insassen funktionstüchtige Sicherheitsgurte?
  • Reifen: Kontrollieren Sie die Profiltiefe der Reifen, der Richtwert liegt bei zwei Millimetern. Ist das Auto mit vier typengleichen Reifen ausgestattet? Zeigen diese Verschleißerscheinungen wie etwa Risse, haben sie genügend Luft?
  • Reifenpanne: Wo ist das Reserverad und in welchem Zustand ist es? Wo befindet sich der Wagenheber?
  • Unfallhelfer: Sind Warndreieck und Verbandskasten mit an Bord?
  • Tank: Ist der Wagen vollgetankt? Welcher Treibstoff muss getankt werden? Muss der Tank bei der Rückgabe voll sein?
  • Mängelliste: Überprüfen Sie das Auto auf bereits vorhandene Kratzer im Lack oder Blechschäden. Auch Risse in der Windschutzscheibe können zu größerem Ärger führen. Halten Sie Mängel schriftlich fest und lassen Sie sich diese vom Vermieter bestätigen.

Denken Sie daran, sich für Zwischenfälle während der Fahrt mit dem Mietwagen eine Liste mit Adressen und Telefonnummern der örtlichen Filialen geben zu lassen.

Pannen, Unfälle, Beschädigungen

  • Bei Beschädigungen durch andere oder Unfällen sollten Sie sofort die Polizei rufen. Verlangen Sie von den Polizisten unbedingt ein Unfallprotokoll und fotografieren Sie alle beteiligten Fahrzeuge. Sinnvoll ist auch der Einsatz des Europäischen Unfallberichts.
  • Sollten Sie verletzt sein, suchen Sie im Urlaubsland einen Arzt auf und lassen Sie sich ein Attest ausstellen - viele ausländische Haftpflichtversicherer akzeptieren deutsche Atteste nämlich nicht.
  • Benachrichtigen Sie bei Unfällen, Pannen und sonstigen Beschädigung sofort die Mietwagenfirma. Informieren Sie sich vor dem Start in Ihrem Mietvertrag, was bei der Schadenmeldepflicht beachtet werden muss. Vergessen Sie nicht, sich von der Mietwagenfirma eine Liste mit den Adressen der örtlichen Filialen geben zu lassen.

Allgemeine Tipps

In einigen Ländern besteht ein Mindestalter für den Fahrer. In der Regel beträgt es 21 Jahre. Darüber hinaus verlangen die Anbieter von Mietfahrzeugen in manchen Ländern auch, dass der Fahrer bereits einige Jahre im Besitz seines Führerscheins ist.

A.Junior; H.-J.Kogel, E.Blumenfeld, aktualisiert Januar 2008
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Letzte Änderung: 13.10.2009
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