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Neue Rechtslage bei Winterreifen

Abbildung: Winterreifen

Bei "Schneematsch, Schneeglätte, Reifglätte oder Glatteis" müssen Autofahrer mit wintertauglichen Reifen unterwegs sein. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld. Worauf Sie achten müssen.
Das Statistische Bundesamt zählt jährlich über 6000 Unfälle mit Personenschäden, die auf winterbedingt überfrorenen Straßen passieren. Immer wieder werden Autofahrer vom Wintereinbruch überrascht und verlieren auf spiegelglatten Straßen die Kontrolle über ihr Auto. Darüber hinaus gehen laut des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) jährlich über 1300 Unfälle mit Personenschäden allein auf ungeeignete Bereifung zurück. Daher wurde am 26.11.2010 das neue Gesetz zur Winterreifenpflicht vom Bundestag beschlossen.

Nicht auf bestimmte Monate bezogen

Die Winterreifenpflicht bezieht sich jedoch nicht auf einen Zeitraum, sondern auf konkrete Wetterbedingungen. Bei "Schneematsch, Schneeglätte, Reifglätte oder Glatteis" müssen Autofahrer mit wintertauglichen Reifen unterwegs sein. Wer ohne wintertaugliche Reifen fährt, muss mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen - bei Behinderung sogar mit 80 Euro und einem Punkt.

Achtung: Belangt wird der Fahrer und nicht der Halter des Autos. Das ist wichtig für Mieter von Fahrzeugen! Bestehen Sie bei einem Mietfahrzeug im Winter auf wintertaugliche Bereifung sonst werden Sie als Fahrer zur Kasse gebeten.

Das neue Gesetz geht davon aus, dass alle Reifen als wintertauglich anzusehen sind, die mit M + S oder Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind oder als Allwetter- oder Ganzjahresreifen bezeichnet werden. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt bei Ganzjahresreifen bei 1,6 Millimetern, bei Winterreifen müssen es mindestens vier Millimeter sein. Die Pflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder.

Auf vereisten Flächen verlieren Sommerreifen schnell die Bodenhaftung. Auch Antiblockiersystem und elektronische Stabilitätsprogramme bleiben dann wirkungslos. Durch ihr stärkeres Profil sowie die auf die Kälte angepasste Gummimischung haften dagegen Winterreifen bei winterlicher Nässe, Schnee und Eis erheblich besser auf der Fahrbahn. "Man sollte eigentlich schon im Oktober, spätestens jedoch im November beim Auto auf Winterreifen wechseln und diese bis Ostern nutzen", sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Damit sind Fahrer dann auch rechtlich auf der sicheren Seite, denn der Verordnungsgeber schreibt eine den Witterungsverhältnissen angemessene Bereifung vor.

Was zu beachten ist

In den neuen Zulassungsbescheinigungen wird nur noch eine Reifengröße aufgeführt. Gefahren werden dürfen jedoch alle die Reifengrößen, die bei der Erteilung der Betriebserlaubnis positiv geprüft wurden. Welche Größen das sind, ist in der Übereinstimmungserklärung (CoC-Papier) aufgeführt. Wenn diese Erklärung nicht vorliegt, können hier Technische Prüfstellen von TÜV oder DEKRA Abhilfe schaffen. Dort wird ein Vordruck erstellt, in dem fahrzeugspezifisch die Serienreifen aufgeführt sind.

Vor der Montage sollten Autofahrer nach TÜV-Angaben die Winterreifen genau prüfen. Reifen mit Rissen oder Beulen, Pneus mit einem Profil von unter vier Millimetern und Reifen, die älter als sechs Jahre sind, geben keine ausreichende Sicherheit mehr. Bei Fremdkörpern im Reifen oder bei Beschädigungen sollte eine Fachwerkstatt den Reifen überprüfen.

Reifen sind nicht für die Ewigkeit

Viele Autofahrer verwenden ihre Winterreifen nach Informationen des Online Reifen-Händlers POPGOM über mehrere Jahre hinweg. Doch gerade das Reifenalter spiele eine wichtige Rolle für die Sicherheit. Winterreifen für den PKW sollten nach circa acht bis zehn Jahren erneuert werden - und zwar unabhängig vom Reifenprofil. Denn selbst auf den ersten Blick optisch einwandfreie Reifen könnten aufgrund der Alterung des Gummis vor allem bei Griffigkeit und Laufeigenschaften erhebliche Mängel aufweisen: Die Gummimischung ist nicht mehr elastisch genug, als dass sich der Reifen noch optimal an die unterschiedlichen Straßenverhältnisse anpassen könnte.

Darüber hinaus ist nach der langen Lagerzeit eine Kontrolle des Luftdrucks notwendig. Das Alter der Reifen lässt sich mit Hilfe der "DOT-Kennziffer" auf der Seitenwand der Reifen ermitteln. Die ersten beiden Ziffern stehen für die Produktionswoche, die letzten beiden für das Jahr. Beispiel: "1308" steht für die Produktion in der 13. Kalenderwoche des Jahres 2008.

Richtige Lagerung wichtig

Ob Sommer- oder Winterreifen - beide Modelle sollten gut eingelagert werden. Das Gummi ist anfällig und altert durch Licht oder Wärme schneller. Der Kontakt mit Öl, Benzin, Fett oder Lösungsmitteln kann den Reifen zudem nachhaltig schädigen.

Außerdem sollten Winterreifen nicht einzeln ausgetauscht werden. Idealerweise erneuert man den gesamten Satz oder zieht zumindest pro Achse zwei neue Reifen auf. Eine Mischung aus alter und neuer Bereifung führt zu unterschiedlicher Straßenhaftung. Dies stellt auf eis- oder schneebedeckter Fahrbahn einen zusätzlichen Risikofaktor dar. Außerdem kann ein unterschiedlicher Abrollumfang unter ungünstigen Umständen die ABS-Regelung beeinträchtigen.

Winterreifen schützen nicht vor Fahrfehlern

Aber auch der beste Reifen kann grobe Fahrfehler nicht ausgleichen. Es ist daher wichtig den Fahrstil an die Witterungs- und Straßenbedingungen anzupassen. Gerade bei Temperaturen um den Gefrierpunkt ist äußerste Vorsicht geboten. Überfrierender Regen kann die Fahrbahn in Windeseile in eine Eisbahn verwandeln. Vorausschauend fahren mit angepasster Geschwindigkeit und großem Sicherheitsabstand ist hier oberstes Gebot, um plötzliche Bremsmanöver zu vermeiden.


Eva Blumenfeld, Dezember 2010
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