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R+V-Ratgeber Recht + Geld (Quelle: Thinkstock)

Fahrzeug + Verkehr

Recht + Geld

2010: Damit müssen Autofahrer rechnen

Abbildung: Paragrafenzeichen und Geldscheine
Im Jahr 2010 kommt Einiges auf Deutschlands Autofahrer zu. Experten rechnen mit höheren Autorabatten, tieferen Schlaglöchern und einer heftigen Diskussion über die PKW-Maut. Aber auch beim Bußgeldkatalog, beim TÜV und bei der KFZ-Steuer gibt es Änderungen.

Benzin wird teurer, Rabatte steigen

Die Spritpreise werden künftig wieder kräftig steigen. Nicht nur Experten aus dem Ölmarkt sondern auch beim Auto Club Europa prophezeien das Ende der Zeit stabiler oder gar sinkender Preise für Benzin und Diesel. Autofahren wird damit wieder etwas teurer. Dafür sollte sich bei den Preisen für Neuwagen einiges Einiges Ändernändern. Hersteller und Händler dürften nach Einschätzung von Branchen-Insidern versuchen, mit neuen Preisnachlässen die ausgelaufene Abwrackprämie zu kompensieren. Dabei hilft den Autokäufern die neue Verbraucherkreditrichtlinie, die ab Juni in Kraft tritt. Dann müssen auch Autobanken schon in der Werbung transparente Angaben zum effektiven Jahreszins machen.

Mehr Verkehrssicherheit - Bremsassistent wird Pflicht

Gute Ergebnisse sind auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit zu erwarten. Die Zahl der Verkehrstoten wird nach der ACE-Prognose im nächsten Jahr wahrscheinlich deutlich unter die Grenze von 4.500 fallen. Als einen der wesentlichen Gründe für diese absehbare positive Entwicklung nennt der Autoclub die durch Neuwagenkäufe gestiegene Marktdurchdringung mit modernenr Fahrerassistenzsystemen. Diese können durch automatisch gesteuerte Eingriffe in das Fahrgeschehen vielfach Unfälle vermeiden oder deren Folgen mindern. Dazu passt auch, dass ab 2010 alle neuen Pkw-Modelle serienmäßig Bremsassistenzsysteme aufweisen müssen. Diese unterstützen Notbremsungen und erhöhen so dadurch auch den Fußgängerschutz.

Diskussion um Halterhaftung

Zwar bleiben die Geldstrafen 2010 ziemlich sicher eingefroren. Diskutiert werden wird aber dürfte sicherlich die Frage, ob die bei Parkverstößen schon praktizierte Halterhaftung auch auf den fließenden Verkehr übertragen werden soll. Dazu will der Deutsche Verkehrsgerichtstag im Januar eine Empfehlung abgeben. Zudem rechnen die ACE-Experten mit einem erneuten Aufbrechen der Diskussion über die PKW-Maut. Schließlich müssen zahlreiche Straßenausbesserungen finanziert werden.

Neue Bußgeldkatalogverordnung

Europarechtliche Vorgaben werden nach Ansicht von Rechtsexperten dazu führen, dass der Tatbestand "trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb gesetzt" in den Bußgeldkatalog aufgenommen wird. Verstöße mit einem Lkw oder Omnibus werden mit einem Bußgeld in Höhe von 180 oder 270 Euro geahndet. Der Halter, der den Verstoß zugelassen oder angeordnet hat, muss ein Bußgeld von 135 Euro zahlen. Für andere Fahrzeuge ist ein Regelsatz von 90 Euro vorgesehen.

Grenzüberschreitende Bußgeldahndung

Seit Jahren schon wird eine grenzüberschreitende Ahndung von Bußgeldbescheiden angekündigt. Laut Bundesjustizministerium sollen die nationalen Voraussetzungen für das sogenannte EU-Knöllchen nunmehr 2010 geschaffen werden. Damit können künftig auch solche Verkehrsverstöße geahndet werden, die im Ausland begangen wurden. Bereits jetzt wird in einigen Staaten sofort kassiert oder eine Sicherheitsleistung verlangt. Zudem gibt es bereits jetzt Einzelabkommen mit einigen Nachbarländern, die ein Eintreiben der Geldbuße ermöglicht. Wer nicht zahlt, riskiert Ärger bei einer erneuten Einreise. Mehr zum Thema erfahren Sie im Ratgeberartikel Bußgeld im Ausland.

Reform des Flensburger Punktesystems

Die Bundesregierung plant eine Reform des Punktesystems beim Bundeszentralregister in Flensburg. Damit sollen Regelungen herbeigeführt werden, die mehr Transparenz und Verhältnismäßigkeit gewährleisten. "Die Arbeiten an dieser Reform wurden bereits aufgenommen", schreibt der neue Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer. Fast jeder Unfall gehe auf die Verletzung einer Verkehrsregelung zurück, betonte der Minister. Im Sinne der Vorbeugung könne und dürfe ein Fehlverhalten "nicht folgenlos bleiben".

Tempo 100 für schwere Wohnmobile

Wer mit einem Wohnmobil von mehr als 3,5 bis 7,5 Tonnen unterwegs ist, darf auch künftig maximal 100 Kilometer pro Stunde (km/h) schnell fahren. Für solche Wohnmobile gilt aber weiterhin ein Lkw-Überholverbot. Damit wird die ursprünglich von 2005 bis 2009 befristete Ausnahmebestimmung zur fortdauernden Regel gemacht. Absehbar ist auch die Einführung eines speziellen Feuerwehr-Führerscheins, der das Führen eines Feuerwehrfahrzeugs bis 7,5 Tonnen gestattet. Eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), hatte die schwarz-gelbe Regierung in ihrer Koalitionsvereinbarung versprochen.

Vereinfachte Fahrzeug-Zulassung

In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen soll das Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge probeweise auf eine Online-Zulassung umgestellt werden.

Neue Umweltzonen

Laut Umweltbundesamt werden auch 2010 neue Umweltzonen eingerichtet. In Baden-Württemberg kommt man vom 1. Januar an nur noch mit roter, gelber oder grüner Plakette in die ausgewiesenen Bereiche von Heidelberg, Freiburg und Pfinztal. Nordrhein-Westfalen führt ebenfalls zum Jahresbeginn Umweltzonen in Bonn und Münster ein. Dann besteht auch für Fahrzeuge mit roter Feinstaubplakette ein Fahrverbot in Münster. Am 4. Januar 2010 tritt die Umweltzone im niedersächsischen Osnabrück in Kraft. Verschärft werden den Angaben zufolge die bislang bestehenden Regelungen in fünf Städten mit bereits geltenden Reglementierungen. So dürfen in Köln und Bremen Fahrzeuge mit roter Plakette ab seit Anfang Januar nicht mehr unterwegs sein, genauso wie ab dem 1. Oktober in Augsburg. Noch schärfer sind die Vorschriften in Berlin und Hannover, wo seit 1. Januar nur noch die grüne Plakette zulässig ist. Betroffen sind jeweils nicht nur Anwohner, sondern auch Ortsfremde, die mit einem Fahrzeug unterwegs sind, das als nicht schadstoffarm gilt.

AU-Plakette entfällt

Ab 2010 hat die eigenständige Plakette für die Abgasuntersuchung am vorderen Kennzeichen ausgedient. Die Messung, ob die Abgaswerte den gültigen Werten entsprechen, wird in die Hauptuntersuchung integriert. Wahlweise kann die AU auch in einer Fachwerkstatt durchgeführt werden. Wichtig dabei: HU-Prüfer erkennen ab 2010 nur noch AU-Nachweise mit Merkmalen an, die als fälschungssicher angesehen werden.

Ende der Steuerfreiheit für umweltfreundliche PKW

Nur noch bis zum 31.12.2010 gilt die Befreiung von der Kfz-Steuer, wenn sich Autokäufer während der kommenden Monate für einen umweltfreundlichen Pkw entscheiden, der der Euro-5- oder Euro-6-Norm entspricht. Die Bereitschaft, solche Autos zu kaufen, ist nach einer Umfrage in Hamburg am größten, obwohl es dort bislang keine Umweltzonen gibt.

Für ältere Wohnmobile wird es teurer

Wohnmobile, die der Schadstoffklasse S1 entsprechen, werden ab 2010 nach dem Tarif für nicht schadstoffreduzierte Fahrzeuge besteuert. Berechnet wird die Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile nun je angefangene 200 Kilo Gesamtgewicht nach folgender Tabelle:
  • Wohnmobile bis zu 2.000 kg: 40 Euro,
  • Wohnmobile über 2.000 kg bis 5.000 kg = 10 Euro
    (10 x 40 = 400 EUR für die ersten 2000 Kg + 10 EUR pro 200Kg),
  • Wohnmobile über 5.000 kg bis 12.000 kg = 15 Euro
    (10 x 40 = 400 EUR für die ersten 2000 Kg + 15 EUR pro 200Kg),
  • Wohnmobile über 12.000 kg = 25 Euro je 200 Kilo.
    (10 x 40 = 400 EUR für die ersten 2000 Kg + 25 EUR pro 200Kg)
Wer also ein Wohnmobil der Schadstoffklasse S1 mit 3,3 Tonnen Gesamtgewicht fährt, zahlt künftig 470 Euro Steuern (10 x 40 Euro) + (7 x 10 Euro).

Maut in Österreich

Für PKW und Motorräder wurde die österreichische Streckenmaut bereits zum 1. Dezember 2009 angehoben. Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen werden für die 10-Tage-Vignette mit 7,90 Euro zur Kasse gebeten, die zwei-Monats-Vignette schlägt mit 22,90 Euro zu Buche. Eine Jahresvignette wird mit 76,20 Euro in Rechnung gestellt. Für ein Motorrad wird nun ein Betrag von 4,50 Euro pro zehn Tage erhoben, zwei Monate kosten 11,50 Euro. Eine Jahresvignette kann für 30,40 Euro erworben werden.

Maut in Tschechien

Vom 1. Januar 2010 an wird in Tschechien die Maut auf gebührenpflichtigen Straßen auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ausgeweitet. Die Höhe der Mautgebühr wird mit Hilfe einer elektronischen Bordeinheit ermittelt, mit der jedes in Frage kommende Fahrzeug ausgestattet sein muss.

Die 7-Tages-Vignette wird durch eine Mautkarte mit zehntägiger Gültigkeit ersetzt, die 250 Kronen (9,49 Euro) kosten wird. Der Preis für eine Monatsvignette steigt auf 350 Kronen (13,28 Euro), die Jahresvignette verteuert sich um satte 20 Prozent auf 1.200 Kronen (45,53 Euro).

Eva Blumenfeld, Januar 2010
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