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Jetzt wird´s teuer - Knöllchen aus dem Ausland müssen bezahlt werden

Abbildung: Blitzgerät
Harte Zeiten für Urlaubs-Verkehrssünder. Wer künftig im Ausland geblitzt oder bei einem anderen Verkehrsverstoß erwischt wird, muss damit rechnen, dass ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid im heimischen Briefkasten ankommt. Bisher musste nur zahlen, wer in flagranti erwischt wurde oder wieder in das Land einreisen wollte.
Ab Herbst landen auch Knöllchen aus dem EU-Ausland daheim im Briefkasten. "Das Gesetz zur Vollstreckung von Bußgeldern aus ganz Europa ist auf den Weg gebracht und tritt voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft", sagt Philip Puls von TÜV SÜD.
Das kann selbst Vergehen betreffen, die vorher begangen werden. Nicht der Tatzeitpunkt ist nämlich ausschlaggebend für die Vollstreckung, sondern die Zustellung des Bußgeldbescheids. Folglich gelten alle Bußgeldbescheide, die nach Inkrafttreten des Gesetzes eintrudeln. Dann zieht eine Nichtzahlung eine lange Latte an Mahngeldern nach sich, es gibt kaum Chancen, um die Strafe herumzukommen. Denn die vollstreckende deutsche Behörde unterscheidet nicht nach Tatzeitpunkt und wird alles verfolgen, was ihr von ausländischen Ämtern ab Oktober zugestellt wird, glauben Experten. Mit Österreich hatte die Bundesrepublik bereits seit 1990 ein Sonderabkommen, das die Bußgeldverfolgung über die Grenzen des jeweiligen Landes hinaus regelte. Nun gilt das für alle EU-Länder.

Was tun, wenn es soweit ist?

Findet man tatsächlich ein ausländisches Knöllchen im Briefkasten vor, sollte man genau hinsehen. Die Strafzettel müssen in der Landessprache des Verkehrssünders ausgestellt worden sein. So haben es die Länder vereinbart. Auch die für die Behörden oft schwierige genaue Zuordnung, wer den Verkehrsverstoß begangen hat, kann ein Schlupfloch sein. Denn die in Frankreich und den Niederlanden geltende Halterhaftung ist in Deutschland nicht für den bewegten Verkehr zulässig. Es kann nur der bestraft werden, der auch am Steuer saß. Weil in Holland für eine Strafe aber das Kennzeichen ausreicht, wird oft nur von hinten geblitzt, und da ist der Fahrer schwer erkennbar. Da kann es sich schon lohnen, rechtlichen Rat einzuholen.

Vorsicht auch bei Fahrverbot in Deutschland

Entziehen die deutschen Behörden einem Autofahrer die Fahrerlaubnis, so gilt dieses Fahrverbot zwar für das gesamte Bundesgebiet, aber nicht über die Grenze hinaus. Man darf theoretisch überall im Ausland fahren.
Das Problem dabei ist aber, dass der Führerschein bei Erteilung eines Fahrverbots in Deutschland eingezogen wird. So hat man zwar eine Fahrerlaubnis für das Ausland, kann diese aber nicht vorweisen. Wird man angehalten, kann in einigen Ländern alleine das Fahren ohne Führerschein bereits sehr teuer werden.

Der Entzug der Fahrerlaubnis für ein Verkehrsdelikt im Ausland ist nicht möglich. Der Führerschein ist ein deutsches Hoheitsdokument und darf nicht im Ausland eingezogen werden. Ein Fahrverbot für das Land, in dem das Delikt begangen wurde, kann jedoch ausgesprochen werden. Hierbei handelt es sich jedoch um eine meist zeitlich beschränkte Nutzungsuntersagung und nicht um einen Einzug des Führerscheins.
Erhält ein Autofahrer etwa im Italienurlaub ein Fahrverbot, so gilt dieses nach Informationen des Autoclubs Europa (ACE) auch nur für Italien. Beim nächsten Urlaub dort sollte er, sofern das Fahrverbot dann noch nicht abgelaufen ist, nicht selbst am Steuer sitzen. Vor Ort kann die Missachtung des Fahrverbots zu Konsequenzen wie Geldstrafen führen. Wieder in Deutschland hat der Verkehrssünder jedoch nichts zu befürchten. "Ein Fahrverbot in Deutschland kann nicht für ein Fahrdelikt im Ausland erteilt werden", sagt Dr. Michael Burmann vom Verkehrsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltverein.

Die höchsten Strafen in Europa

Der TÜV Süd hat vor dem Hintergrund des neuen Gesetzesentwurfs eine Hitliste der härtesten Strafen Europas erstellt:
  • 5.500 Euro: 50 km/h zu schnell in Großbritannien
  • 2.180 Euro: 50 km/h zu schnell Österreich
  • Bis zu 1.375 Euro: Ohne Warnweste in Belgien
  • 1.500 Euro: Alkoholisiert nachts in Italien
  • 970 Euro: Alkoholisiert in Tschechien
  • 280 Euro: 20 km/h zu schnell in Schweden
  • 250 Euro: Rotlicht überfahren in Schweden
  • 155 Euro: Telefonieren am Steuer in Italien
  • 90 Euro: Falschparken in Spanien

Was wo wie teuer werden kann

Belgien:

Für Raser wird es in Belgien nicht billig. Die Bußgelder starten auf einem hohen Limit, (für 20 km/h drüber gibt es mindestens 100 Euro Strafe) steigen danach aber nicht so drastisch an. Bei 50 km/h drüber muss man mit 250 Euro rechnen. Greifen die Behörden einen Betrunkenen am Steuer auf, muss dieser mit mindestens 140 Euro Strafe rechnen. Recht hoch ist in Belgien die Strafe für das Nichtmitführen einer Warnweste, saftige 1.375 Euro werden hier fällig.

Dänemark:

Auch in Dänemark ist zu schnelles Fahren kein Kavaliersdelikt. Bereits ab 20 km/h drüber muss man mit mindestens 70 Euro rechnen, im schlimmsten Fall gar mit 270 Euro. Ist der Tacho bei der Geschwindigkeitsmessung mehr als 50 km/h über dem erlaubten Limit, so bitten die dänischen Behörden mit mindestens 300 Euro zur Kasse. Bei Trunkenheit am Steuer beträgt die Strafe mindestens einen Monatsverdienst.

Frankreich:

Fährt man in Frankreich in die Radarkontrolle, wird dies richtig teuer. Bereits ab 20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit kostet es 90 Euro. Bezahlt man nicht sofort wird das Bußgeld sogar schrittweise höher. Beachtet man ein kleines Bußgeld aus Frankreich nicht, kann man bei der Wiedereinreise sein blaues Wunder erleben. Die Höhe kann sich mit der Zeit verdoppeln und sogar verdreifachen. Sofort richtig teuer wird es, wenn man schneller als 50 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit fährt. Hier fordern die französischen Behörden satte 1.500 Euro ein. Rotlicht- und Überholverstöße kosten mindestens 90 Euro.

Großbritannien:

In Großbritannien wird hart gegen Verkehrssünder vorgegangen. Die höchste Strafe gibt es für Alkohol am Steuer. Hier liegt die Obergrenze für ein mögliches Bußgeld bei 5.500 Euro. Die Grenze für den Blutalkoholspiegel liegt auf der Insel allerdings auch etwas höher als in Deutschland, bei 0,8 Promille. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wird es ebenfalls teuer. Für 20 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit gibt es zwar lediglich 75 Euro Bußgeld. Fährt man mehr als 50 km/h zu schnell ist die Maximalgrenze jedoch bei satten 5.500 Euro festgelegt.

Irland:

Auch in Irland liegt die Promillegrenze für den Blutalkoholspiegel bei 0,8 und die Strafe für Alkohol am Steuer ist sehr hoch. Mindestens 1.270 Euro muss der Sünder hier auf den Tisch legen. Die restlichen Strafen etwa für zu schnelles Fahren sind im internationalen Vergleich relativ niedrig. Mindestens 80 Euro muss der Raser bei 20 oder 50 km/h drüber bezahlen und auch das falsche Überholen sowie das Fahren über eine rote Ampel kostet 80 Euro.

Italien:

Italienische Behörden gehen hart gegen Raser vor. Für 20 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit muss man mindestens 155 Euro bezahlen, bei 50 km/h drüber kostet es ab 390 Euro. Überdurchschnittlich teuer ist in Italien das Telefonieren mit dem Handy am Steuer. Wird man hierbei erwischt, werden mindestens 155 Euro fällig. Auch die Strafe für den Rotlichtverstoß ist mit 155 Euro über dem internationalen Durchschnitt. Achtung: Diese Bußgelder gelten tagsüber, zwischen 22 und sieben Uhr morgens sind sie ein Drittel höher. So werden nachts rund 1.500 Euro für eine alkoholisierte Fahrt fällig.

Kroatien:

In Kroatien wird es am teuersten, wenn man viel zu schnell fährt oder eine rote Ampel missachtet. Mit mehr als 50 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit muss man mindestens 670 Euro zahlen. Fährt man über eine rote Ampel, bittet der Staat mit mindestens 270 Euro zur Kasse. Alkoholsünder werden mit mindestens 135 Euro zur Kasse gebeten.

Niederlande:

In den Niederlanden wird hart gegen Raser vorgegangen. Fährt man 20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit müssen mindestens 100 Euro bezahlt werden, bei 50 km/h drüber muss der Raser mindestens 300 Euro zahlen. Überhol- und Rotlichtverstöße sowie das Telefonieren am Steuer werden mit je 150 Euro sanktioniert.

Österreich:

Österreich ist das einzige Land, in dem deutsche Urlauber schon seit 1990 einen Bußgeldbescheid zu befürchten haben, selbst wenn sie nicht in flagranti erwischt worden sind. Am härtesten gehen die österreichischen Behörden gegen Raser vor. Wer hier mit über 50 km/h drüber geblitzt wird, muss mit einer Strafe von mindestens 150 Euro bis zu 2.180 Euro rechnen. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 20 km/h ist die Strafe mit 20 Euro jedoch relativ moderat. Diese würde in Deutschland gar nicht verfolgt werden, da das Abkommen nur für Strafen über 25 Euro gilt. Alkoholsünder müssen in Österreich mit mindestens 300 Euro rechnen. Die Maximalstrafe für Alkohol am Steuer mit mehr als 1,6 Promille im Blut liegt bei 5.600 Euro .

Polen:

In Polen liegt die gesetzliche Grenze für den Blutalkoholspiegel bei 0,2 Promille. Die Bußgelder sind hier im internationalen Vergleich sehr niedrig. Für 20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit liegt die Untergrenze der Strafen bei günstigen zehn Euro. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 50 km/h bittet der Staat mit mindestens 80 Euro zur Kasse. Alkohol am Steuer kostet ab 145 Euro und ist damit das höchste Bußgeld. Überhol- und Rotlichtverstöße werden mit mindestens 50 Euro geahndet.

Schweden:

Auch in Schweden liegt die Promillegrenze bei 0,2. Die Strafen sind hier jedoch deutlich höher als etwa in Polen. Raser werden bei 20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit bereits mit mindestens 280 Euro bestraft, bei 50 km/h drüber sind es sogar mindestens 450 Euro. Da trifft es Alkoholsünder in Schweden mit mindestens 180 Euro eher schwach. Eine Besonderheit in Schweden ist das Telefonieren mit dem Handy am Steuer. Dies ist in nicht illegal und damit sanktionsfrei. Wer eine rote Ampel missachtet, muss mit einer Strafe von 250 Euro rechnen.

Spanien:

Auch in Spanien trifft es die Raser am härtesten. Mindestens 90 Euro kostet die Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h, bei 50 km/h drüber muss der Raser mindestens 360 Euro bezahlen. Auch die Strafe für Alkohol am Steuer mit mindestens 300 Euro ist relativ thoch. Mit 90 Euro hingegen vergleichsweise moderat sind dafür die Strafen für Überhol- und Rotlichtverstöße. Falschparken ist mit dem selben Satz hingegen wahrlich kein günstiges Vergehen.

Tschechien:

In Tschechien liegt die gesetzliche Grenze für Alkohol im Blut bei 0,0 Promille. Entsprechend scharf sind hier auch die Sanktionen bei einem Verstoß: Unter 900 Euro Bußgeld kommt man nicht davon. Die restlichen Bußgelder liegen jedoch auf einem relativ niedrigen Niveau: Überhol- und Rotlichtverstöße sowie Falschparken kosten 35 Euro.

Türkei:

Die Strafen in der Türkei sind vergleichsweise gering. Die Bußgelder für sämtliche Überholverstöße, die Missachtung einer roten Ampel sowie alle Geschwindigkeitsüberschreitungen fangen bei 60 Euro an. Für Alkoholsünder kostet der Ausflug mit dem Auto mindestens 150 Euro. Das Telefonieren am Steuer ist straf- und bußgeldfrei.


Eva Blumenfeld, Oktober 2010
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