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Einrittskarte für viele Städte: Die Feinstaubplakette

Abbildung: Verkehrsschild Umweltzone

Bereits seit März 2007 ist die Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen in Kraft. Inzwischen sind viele Städte ohne Umweltplakette bei Feinstaubalarm nicht mehr befahrbar.

Immer mehr Umweltzonen

Die sogenannte Feinstaub-Verordnung erlaubt es Städten und Kommunen, Umweltzonen einzurichten und Fahrverbote für Autos mit hohem Schadstoffausstoß auszusprechen. Dies betrifft in erster Linie größere Städte, deren Innenstädte durch viel Verkehr belastet werden, oder Orte durch die besonders viel Schwerlast- und Fernverkehr rollt.

Die Umweltzonen sind mit Schildern gekennzeichnet. Bei Überschreitung der zulässigen Feinstaubbelastung in der Luft wird Feinstaubalarm gemeldet. Die Umweltzonen dürfen dann nur mit Fahrzeugen befahren werden, die mit der erlaubten Plakette gekennzeichnet sind. Es gibt drei unterschiedliche Plaketten (rot, gelb, grün), je nach CO2-Ausstoß des Fahrzeugs. Rote Plaketten erhalten Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2, gelbe Plaketten werden für die Schadstoffgruppe 3 erteilt und die saubersten Fahrzeuge werden in die Gruppe 4 eingestuft und erhalten die grüne Feinstaubplakette. Viele ältere Fahrzeuge gehören in die Schadstoffgruppe 1 und erhalten keine Plakette. Diese Fahrzeuge können jedoch von Fachwerkstätten nachgerüstet werden und dadurch ebenfalls eine Plakette erhalten.

Bei Feinstaubalarm werden Schilder am Anfang der Umweltzone heruntergeklappt auf denen steht, mit welchen Plaketten diese Zone befahren werden darf. Befährt ein Fahrzeug dann die Umweltzone ohne erforderliche Plakette, droht ein Bußgeld. Ausgenommen von Fahrverboten sind unter anderem Motorräder und Mofas, Kranken- und Arztwagen, Arbeitsmaschinen und Kraftfahrzeuge von Personen, die außergewöhnlich schwerbehindert sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis den Eintrag "aG", "H" oder "Bl" haben.

Von Jahr zu Jahr steigt die Anzahl der Städte, die Umweltzonen einrichten. Aber auch Städte, die seit längerer Zeit bereits Umweltzonen haben, verschärfen die Einfahrbedingungen nach und nach. Zu den aktuell 34 Umweltzonen in Deutschland kommen 2010 nicht nur sechs hinzu, es erfolgt aucht eine Verschärfung bestehender Regelungen. In vielen Städten sind die Umweltzonen inzwischen für die roten und zum Teil sogar für die gelben Plaketten nicht mehr befahrbar. Wo und wann Umweltzonen in welcher Ausprägung bereits bestehen oder geplant sind, erfahren Sie hier. Link zum Informationsportal zur umweltplakette, www.umweltplakette.de

Welche Plakette für welches Fahrzeug?

Abbildung: Feinstaubplaketten



Ob und welche Plakette Ihrem Fahrzeug zugeteilt werden kann, richtet sich nach zwei Kriterien:
  • der Emissionsschlüsselnummer, die Bestandteil der Schlüsselnummer ist und
  • der Stufe des Partikelminderungssystems (PM-Stufe).
Mit dem Online-Plakettencheck der DEKRA Link zu: www.dekra.de können Sie direkt ermitteln, welche Feinstaubplakette Ihrem Fahrzeug zugeteilt wird.

Die Anschaffung der Feinstaubplakette ist nicht gesetzlich vorgeschrieben

Wer nie eine Umweltzone befährt, braucht auch keine Feinstaubplakette. Aber die Einrichtung von Umweltzonen werden von immer mehr Städten geplant und umgesetzt. Man sollte sich rechtzeitig beim zuständigen Landratsamt oder bei der Kommune erkundigen, welche Planungen anstehen.

Benötigt wird die Plakette von allen Fahrzeugen, die einmalig oder regelmäßig in Umweltzonen einfahren möchten. Dies betrifft nicht nur den Durchgangsverkehr, sondern auch Anwohner in Umweltzonen. Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, müssen dann die Feinstaubplakette vorweisen. Nach Schätzungen können rund fünf bis sechs Millionen Pkw von Fahrverboten betroffen sein. Autofahrer, die am eigenen Wohnort keine Umweltzone haben, sollten bedenken, dass sie unter Umständen in oder durch eine Stadt kommen, in der sie eine Plakette benötigen. Solange kein Feinstaubalarm gemeldet wird, können Umweltzonen auch ohne Plakette befahren werden. Problematisch kann es jedoch werden, wenn ein Fahrzeug in einer Umweltzone abgestellt und dann plötzlich Feinstaubalarm gemeldet wird. Theoretisch dürfte dann das Auto nicht mehr bewegt werden. Ob die einzelnen Kommunen für solche Fälle Ausnahmeregelungen erlassen, liegt in deren Ermessen.

Wo gibt es die Feinstaubplaketten?

Erhältlich sind die Feinstaubplaketten für fünf bis zehn Euro bei den TÜV-Stellen, DEKRA, sowie den Kfz-Zulassungsstellen aber auch bei vielen Kfz-Werkstätten.


Eva Blumenfeld, aktualisiert November 2009
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