Die Zuständigkeit der einzelnen Gerichte in Zivilsachen bestimmt sich nach dem Gerichtsverfassungsgesetz.
Dort wird der Übergang einer Rechtssache an das nächsthöhere Gericht,
d.h. die für Klage, Berufung und Revision zuständigen Gerichte
(Instanzenzug), festgelegt.
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gibt Ihnen einen Überblick (Anmerkung: Für eine Vollbildarstellung klicken Sie bitte auf das Bild).
Hinweise:
Die Darstellung basiert auf der Rechtslage ab 01.01.2002 ohne Berücksichtigung der Übergangsvorschriften. Die Darstellung ist stark vereinfacht und beschränkt sich
auf Grundsätze und wesentliche Aspekte und ersetzt daher keine Rechtsberatung.
A. Junior / Chr. Neumann, aktualisiert im Oktober 2003
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