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Geld sparen mit EU-Reimporten

Abbildung: Europaflagge
Wer sich ein neues Auto kaufen will, kann eine Menge Geld sparen, wenn er sich nach EU-Reimporten umsieht. Wir haben die wichtigsten Tipps für Sie zusammengestellt.

Was bedeutet Reimport?

Reimporte sind in Deutschland gefertigte Fahrzeuge, die zu einem Händler ins Ausland exportiert und danach wieder importiert werden. Nach Schätzungen von Experten sind etwa 20 Prozent der in Deutschland neu zugelassenen Neufahrzeuge Reimporte.

Lohnt sich ein Reimport?

Derzeit lohnt es sich noch, ein Fahrzeug zu reimportieren, weil die einzelnen Hersteller in Ländern mit hohen Steuern oder mit geringerem Einkommen oft günstigere Nettopreise verlangen als in Deutschland, um ihre Fahrzeuge verkaufen zu können. Nach Angaben des Bundesverbands freier Kfz-Importeure lassen sich bei der Neubestellung eines Autos in der Wunschausstattung im Vergleich zu Deutschland beim Kauf eines Neuwagens 15 bis 19 Prozent sparen. Höhere Einsparungen sind möglich, wenn man bezüglich bestimmter Ausstattungen (Farbe, Elektronik) flexibel ist und die Fahrzeuge nicht extra nach Wunsch bestellt werden.

Ausstattung genau festlegen

Ob und wie günstig ein Reimport ist, hängt generell von Fahrzeugtyp und Preisklasse ab. Die Grundausstattung kann in den einzelnen Ländern durchaus unterschiedlich sein - so ist beispielsweise die bei uns übliche Klimaanlage in Skandinavien oft nicht Teil der Grundausstattung. Deshalb muss man hier genau darauf achten, welche Ausstattungsdetails man sich extra hinzubestellen möchte. In die Kalkulation ebenfalls einzubeziehen ist der persönliche Aufwand bei einem Selbstimport. Und auch die Verwertung des derzeitigen Fahrzeugs muss man einrechnen. Dieses kann man bei einem Neuwagenkauf in Deutschland oft zu einem guten Preis in Zahlung geben.

Wo kann man einen Reimport-Kauf tätigen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein EU-Reimport-Fahrzeug zu kaufen:

1. Bei einem Fahrzeughändler im EU-Ausland:

Wie auch in Deutschland sucht man sich ein Fahrzeug in gewünschter Ausstattung aus. Die Lieferzeiten unterscheiden sich nach Verbandsangaben kaum von denen in Deutschland. Steht das gewählte Fahrzeug beim Händler zur Abholung bereit, erfolgt die Bezahlung des Nettopreises entweder in bar oder per Swift-Überweisung. Die Mehrwertsteuer fällt erst in Deutschland an und muss innerhalb von zehn Tagen gezahlt werden. Das Finanzamt hält dafür ein Umsatzsteuerformular für Fahrzeug-Einzelbesteuerung bereit.

2. Bei einem inländischen Reimporteur:

Wird der Kauf über einen Import-Händler, den es mittlerweile fast in jeder größeren Stadt gibt, abgewickelt, ist die Vorgehensweise wie der Kauf bei einem Markenhändler. Der Vorteil dabei ist, dass der Importeur für den Käufer das Fahrzeug aus dem Ausland einführt, alle notwendigen Formalitäten, wie die steuerliche Abwicklung mit dem Finanzamt erledigt und auf Wunsch auch das Fahrzeug anmeldet. So bleibt der persönliche Aufwand gering und es gibt keine Sprachprobleme. Da der heimische Importeur den Markt kennt, ist die Preisfindung und Kaufabwicklung schnell und einfach vollzogen. Allerdings verlangt er dafür auch eine Provision, die den Preisvorteil reduziert.

Tritt der Reimporteur nur als Vermittler auf, wird der Kaufvertrag mit dem ausländischen Händler abgeschlossen. Verkauft der Reimporteur im eigenen Namen, kann der Käufer nach § 437 BGB Gewährleistungsansprüche gelten machen.

3. Im Internet:

Der Autokauf im Internet unterscheidet sich nicht von dem Kauf beim Import-Händler. Wurde der Kauf ausschließlich nur über das Internet getätigt, wird dem Käufer ein zweiwöchiges Widerrufsrecht eingeräumt. Der Vorteil liegt darin, einen zu unbedachten oder durch einen falschen Mausklick entstandenen Kaufvertragsabschluss rückgängig machen zu können.

Unterlagen:

Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Übergabe des Fahrzeugs vom Händler erhalten:
  • Originalkaufrechnung
  • COC-Dokument (EU-Übereinstimmungs-Bescheinigung). Mit diesen Dokumenten muss in Deutschland der Kfz-Brief beantragt werden.
  • Serviceheft mit Fahrgestellnummer, Händlerstempel mit Unterschrift und Übergabedatum (wichtig bei Garantiefällen). Alle EU-Neuwagen werden heute mit dem COC-Dokument (EU-Übereinstimmungs-Bescheinigung) geliefert. Dieses Originaldokument auf Herstellerpapier mit Wasserzeichen enthält die Typengenehmigung sowie die vom Hersteller eingetragenen fahrzeugspezifischen Daten.

Garantie:

Die Herstellergarantie und Gewährleistung bei EU-Neuwagen ist innerhalb der gesamten EU gültig und läuft üblicherweise über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren ab Übergabedatum. Der Umfang der Garantieleistungen richtet sich nach dem Land, in dem das Fahrzeug erworben wurde. Diese weichen aber nur im geringen Umfang voneinander ab. Gemäß der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) sind alle Vertragswerkstätten des jeweiligen Herstellers verpflichtet, die Garantieleistungen gemäß der Garantiebedingung auch an Fahrzeugen auszuführen, die in einem anderen EU-Land gekauft wurden.

Experten-Tipps:

Thomas Herzig vom Bundesverband freier Kfz-Importeure empfiehlt:
  • keine Anzahlung leisten
  • Händler in der Nähe aussuchen
  • Preisersparniserwartung nicht zu hoch ansetzen
  • ehrlich rechnen bei der Ersparnis (alle Kosten, also auch Fahrten und Gebühren) einrechnen
  • Kfz-Brief direkt bei der Zulassungsstelle beantragen

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Automärkte/Autohändler im Internet: Bundesverband Freier Kfz-Importeure Eva Blumenfeld, aktualisiert April 2010
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Letzte Änderung: 09.04.2010
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