Täglich wechseln in Deutschland tausende von Gebrauchtfahrzeugen den Besitzer. Scheinbar ein Routinefall also. Doch zu Ihrer Sicherheit sollten Sie einiges beachten.
- Prüfen Sie vor dem Abschluss des Kaufvertrages, ob die darin gemachten Angaben
mit den Fahrzeugpapieren bzw. dem Fahrzeug übereinstimmen.
- Lassen Sie sich die Verkaufsvollmacht vorlegen, wenn der Verkäufer nicht
selbst Eigentümer des Fahrzeugs ist.
- Im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere möglicher Verkehrsopfer, hat
der Gesetzgeber festgelegt, dass der Versicherungsschutz des von Ihnen gekauften
Fahrzeugs zunächst auf Sie übergeht. Allerdings nur in dem Umfang, wie er
zugunsten des bisherigen Eigentümers bestanden hat. Als Erwerber können Sie den bisherigen Versicherungsvertrag binnen einen Monats kündigen.
- Sollte der bisherige Versicherungsvertrag bereits durch den Verkäufer gekündigt
worden sein, müssen Sie spätestens zum Kündigungsdatum eine Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
bei der Zulassungsstelle hinterlegen.
- Melden Sie das Fahrzeug unverzüglich auf Ihren Namen um. Dies ist gesetzlich
vorgeschrieben. Kommen Sie der Pflicht zur Ummeldung nicht nach, droht ein
Bußgeld oder sogar die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs.
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