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Fahrzeug an-, ab- oder ummelden: Tipps für die Zulassungsbehörde

Welche Unterlagen müssen bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden, wenn man ein Fahrzeug ummelden, neu zulassen oder auch endgültig abmelden will? Mit unserer Checkliste haben Sie vorgesorgt und ersparen sich einen zweiten Gang zur Zulassungstelle.

Wählen Sie einfach die entsprechende Dienstleistung der Zulassungsbehörde aus. Sie erhalten dann eine Liste der notwendigen Unterlagen, die Sie natürlich auch ausdrucken können.

Für die Zuteilung roter bzw. Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie

  • Reisepass mit Meldebestätigung oder Personalausweis. Bei Erledigung durch einen Beauftragten: Vollmacht des Halters und dessen Ausweispapiere. Bei Firmen: Handelsregister-Auszug oder Gewerbeschein.
  • elektronische Versicherungsbestätigung (evB)
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Für die Zulassung eines neuen Fahrzeuges benötigen Sie

  • Reisepass mit Meldebestätigung oder Personalausweis. Bei Erledigung durch einen Beauftragten: Vollmacht des Halters und dessen Ausweispapiere. Bei Firmen: Handelsregister-Auszug oder Gewerbeschein.
  • elektronische Versicherungsbestätigung (evB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherheit eines Kredits
    bei der Bank hinterlegt, informieren Sie die Bank rechtzeitig vor dem Gang zur
    Zulassungsbehörde, damit der Fahrzeugbrief dort hingeschickt werden kann.
  • Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) Die Bescheinigung wird vom Fahrzeug-Hersteller ausgestellt. Achten Sie am
    besten darauf, dass Ihnen die Übereinstimmungsbescheinigung zusammen mit der
    Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ausgehändigt wird.
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Für die Saisonzulassung/Ummeldung eines bereits zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie

  • Reisepass mit Meldebestätigung oder Personalausweis. Bei Erledigung durch einen Beauftragten: Vollmacht des Halters und dessen Ausweispapiere. Bei Firmen: Handelsregister-Auszug oder Gewerbeschein.
  • elektronische Versicherungsbestätigung (evB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherheit eines Kredits
    bei der Bank hinterlegt, informieren Sie die Bank rechtzeitig vor dem Gang zur
    Zulassungsbehörde, damit der Fahrzeugbrief dort hingeschickt werden kann.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild(er)
  • TÜV-Untersuchungsbericht bzw. ABE oder
    Sachverständigen
  • Nachweis über Abgasuntersuchung (AU Nachweis) Ist ein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen und fällt der TÜV- oder AU-Termin in die zulassungsfreie Zeit, dann ist die TÜV- oder AU-Untersuchung zu Beginn der neuen Saison vorzunehmen.
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Für die Zulassung/Wiederzulassung/Saisonzulassung eines außerbetriebgesetzten Fahrzeugs benötigen Sie

  • Reisepass mit Meldebestätigung oder Personalausweis. Bei Erledigung durch einen Beauftragten: Vollmacht des Halters und dessen Ausweispapiere. Bei Firmen: Handelsregister-Auszug oder Gewerbeschein.
  • elektronische Versicherungsbestätigung (evB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherheit eines Kredits
    bei der Bank hinterlegt, informieren Sie die Bank rechtzeitig vor dem Gang zur
    Zulassungsbehörde, damit der Fahrzeugbrief dort hingeschickt werden kann.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)oder
    Abmeldebescheinigung
  • Kennzeichenschild(er)
  • gültige Prüfbescheinigung der Haupt- und Abgasuntersuchung - Ist ein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen und fällt der TÜV- oder AU-Termin in die zulassungsfreie Zeit, dann ist die TÜV- oder AU-Untersuchung zu Beginn der neuen Saison vorzunehmen.
    Ist ein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, dann endet die Zulassung mit Ablauf der Saison und beginnt mit der neuen Saison, ohne dass deshalb die Zulassungsbehörde benachrichtigt werden muss.
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Bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs benötigen Sie

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherheit eines Kredits bei der Bank hinterlegt, informieren Sie die Bank rechtzeitig vor dem Gang zur Zulassungsbehörde, damit der Fahrzeugbrief dort hingeschickt werden kann.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild(er)
Ist ein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen,
dann endet die Zulassung mit Ablauf der Saison und
beginnt mit der neuen Saison, ohne dass deshalb die
Zulassungsbehörde benachrichtigt werden muss.
Bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs
anlässlich einer Verschrottung oder des VerkaufsVerkaufsVerkaufs in das Ausland benötigt die Zulassungsbehörde einen Nachweis über die Verwertung oder den Verbleib des Fahrzeugs.
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Für die Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Verlust des Originals benötigen Sie

  • Reisepass mit Meldebestätigung oder Personalausweis. Bei Erledigung durch einen Beauftragten: Vollmacht des Halters und dessen Ausweispapiere. Bei Firmen: Handelsregister-Auszug oder Gewerbeschein.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültige Prüfbescheinigung der Haupt- und
    Abgasuntersuchung
  • bei Diebstahl: Original-Anzeige der Polizei
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Für die Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) benötigen Sie

  • Reisepass mit Meldebestätigung oder Personalausweis. Bei Erledigung durch einen Beauftragten: Vollmacht des Halters und dessen Ausweispapiere. Bei Firmen: Handelsregister-Auszug oder Gewerbeschein.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherheit eines Kredits
    bei der Bank hinterlegt, informieren Sie die Bank rechtzeitig vor dem
    Gang zur Zulassungsbehörde, damit der Fahrzeugbrief dort
    hingeschickt werden kann.
  • gültige Prüfbescheinigung der Haupt- und Abgasuntersuchung
  • bei Diebstahl: Original-Anzeige der Polizei
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Für die Berichtigung der Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) bei technischen Änderungen am Fahrzeug benötigen Sie

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherheit eines Kredits bei der Bank hinterlegt, informieren Sie die Bank rechtzeitig vor dem Gang zur Zulassungsbehörde, damit der Fahrzeugbrief dort hingeschickt werden kann.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Prüfbericht des Sachverständigen (z. B. TÜV) oder
    Herstellerbescheinigung (z. B. bei Änderung der
    Schadstoffklasse)
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Für die Berichtigung der Fahrzeugdokumente bei Wohnungswechsel am gleichen Ort bzw bei Namensänderung (z. B. Heirat) benötigen Sie

  • Reisepass mit Meldebestätigung oder Personalausweis. Bei Erledigung durch einen Beauftragten: Vollmacht des Halters und dessen Ausweispapiere. Bei Firmen: Handelsregister-Auszug oder Gewerbeschein.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherheit eines Kredits
    bei der Bank hinterlegt, informieren Sie die Bank rechtzeitig vor dem
    Gang zur Zulassungsbehörde, damit der Fahrzeugbrief dort
    hingeschickt werden kann.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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M. Peters / C. Hartrampf, aktualisiert März 2008
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Letzte Änderung: 04.03.2008
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