Eine neue Wohnung zu finden ist nicht einfach. Mehrere Faktoren wie Lage, Größe und der Preis müssen zu den individuellen Vorstellungen des Mieters übereinstimmen. Wir geben Tipps für die Wohnungssuche und sagen, was beim Einschalten eines Maklers beachtet werden muss.
Zeitungsinserate
Der Klassiker bei der Wohnungssuche ist das Studium des Immobilienteils der regionalen Zeitung. Hier bieten Vermieter oder Makler die aktuell freien Wohnungen an. In den Zeitungen gibt es für diese Inserate in der Regel feste Veröffentlichungstage, zum Beispiel Mittwoch und Samstag. Die Wohnungsangebote sind dabei in der Regel entweder nach Lage oder Zimmeranzahl sortiert. Um Platz zu sparen, werden hier häufig Abkürzungen verwendet. Die gängigsten Abkürzungen im Überblick:
- KM: Kaltmiete
- NKM: Nettokaltmiete
- NK: Nebenkosten
- HZK: Heizkosten
- KT: Kaution
- CT oder Court: Courtage
Die Erklärungen für über 60 gängige Abkürzungen finden Sie in unserm Artikel
"Was bedeuten die Abkürzungen in Immobilienanzeigen?".
Selbst ein Inserat aufgeben
Neben der Möglichkeit die Zeitung nach passenden Wohnungsangeboten zu durchforsten, können Sie aber auch aktiv als Interessent in Erscheinung treten. Über ein Zeitungsinserat können den Vermietern die eigenen Vorstellungen von der Wohnung offeriert und so deren Interesse geweckt werden. Für den Vermieter ist dabei interessant, was der Interessent sucht, welcher Beruf ausgeübt wird und daraus ableitend welches Einkommen zur Verfügung steht. Hier sollten die Angaben in der Anzeige allerdings nur gemacht werden, wenn sie auch tatsächlich für Sie als Mieter sprechen. Angaben wie "Arbeitsloser Schlagzeuger" wären sicherlich nicht hilfreich bei der Suche.
Gängige Formulierungen sind Berufsbezeichnungen wie Jurist, Akademiker, Student oder angehender Akademiker oder etwa "langjähriger Mitarbeiter bei Firma XY" oder auch "Öffentlicher Dienst". Wer nicht auf eine entsprechende Berufsbezeichnung oder einen klangvollen Firmennamen zurückgreifen kann, sollte auf Formulierungen wie "ruhiger" oder "zuverlässiger" Mieter setzen. Ein bekundetes Interesse an einem "langfristigen Mietverhältnis" kann zusätzliches Vertrauen schaffen. Tipp: Kreativität ist bei Wohnungsinseraten selten gefragt und schreckt Vermieter eher ab, als sie für den Kandidaten zu interessieren: Vermieter sind an seriösen Mietern interessiert.
Vorsicht vor unseriösen Inseraten
Angesichts des engen Markts für attraktive und zugleich günstige Wohnungen tummeln sich auch eine Reihe unseriöser Anbieter im Bereich der Wohnungsvermittlung. So gibt es Vereine, die gegen eine Gebühr oder Mitgliedschaft Unterstützung bei der Suche nach Wohnungen anbieten. Kosten und Nutzen dieser Dienstleistungen stehen dabei nicht selten in einem krassen Missverhältnis. So werden dem Mitglied oder Interessenten lediglich alte Wohnungsanzeigen aus der Zeitung kopiert und zugeschickt. Das kann auch für die Aufnahme in "Datenbanken" für Vermieter gelten. Zwar wird der Interessent wohl in eine solche Datenbank aufgenommen, doch ob Vermieter in diesen Datenbanken tatsächlich nach Interessenten suchen, darf in vielen Fällen zumindest bezweifelt werden.
Internetbörsen
Einen wahren Boom hat in den vergangenen Jahren die Online-Suche nach Wohnungen erfahren. Dabei gibt es zahlreiche Immobilienportale wie beispielsweise
Immobilien Scout 24 Link zu: Immobilien Scout 24, www.immobilienscout24.deoder
immowelt.de Link zu: Immowelt, www.immowelt.de die bundesweit die Wohnungsanzeigen von Vermietern und Maklern anbieten. Oft haben auch Zeitungen ihre Online-Angebote um Wohnungsinserate ergänzt. Einfach zu bedienende Suchmasken, mit denen die Suche verfeinert werden kann, machen das Finden einer möglichen Wohnung im Vergleich zur Zeitung deutlich komfortabler. So kann man die eigene Suche in der Regel nach Maximalmiete, Zimmeranzahl, Lage und Einzugstermin definieren und bekommt per Mausklick die in Frage kommenden Angebote aufgelistet.
Wohnungssuche mit einem Makler
Wer sich die Mühe einer eigenen Suche ersparen will, kann die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen. Das kostet in der Regel einen nicht unerheblichen Betrag. Laut Wohnungsvermittlungsgesetz ist die Maklerprovision aber auf zwei Monatskaltmieten plus Mehrwertsteuer begrenzt. Allerdings enthält das Gesetz Ausnahmen: So darf etwa ein Makler keine Provision verlangen, wenn er gleichzeitig Mieter, Vermieter bzw. Eigentümer der Wohnung ist.
Hinweis: Makler dürfen eine Provision nur nehmen, wenn es zum Vertragsschluss kommt. Der Mietvertrag muss entweder durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises des Maklers abgeschlossen worden sein. Als Nachweis reicht es dabei aus, wenn der Makler dem Interessenten eine Adresse nennt, unter der er eine Wohnung bekommt. Unter einer Vermittlung versteht man zum Beispiel die Präsentation der Wohnräume etwa durch eine Besichtigung. Auch spricht man von einer Vermittlung, wenn der Makler die Mieträume zeigt oder einen Besichtigungstermin vereinbart. Zusätzliche Aufwandsgebühren oder Vorschüsse, die einbehalten werden, sind nicht zulässig. Unwirksam sind zudem auch Koppelungsgeschäfte, mit denen beispielsweise der Abschluss einer Versicherung oder der Kauf von Möbeln vereinbart wird.
Eva Blumenfeld, aktualisiert März 2011
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