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R+V-Ratgeber Bauen + Wohnen (Quelle: Thinkstock)

Bauen und Wohnen

Sicher und sorglos Wohnen

Bei Unwettern drohen Rückstauschäden

Abbildung: Kanaldeckel
Wenn es länger und stark regnet - z.B. bei einem Gewitter - kann die Kanalisation die gewaltigen Wassermassen nicht schnell genug ableiten. Die Gefahr eines Rückstaus ist groß.

Was passiert bei einem Rückstau?

Der Wasserspiegel im Kanal steigt bei heftigen Regenfällen teilweise so hoch, dass das Wasser aus den Schachtdeckeln auf die Straße gedrückt wird und ein Rückstau entsteht. Dieser Rückstau setzt sich dann zwangsläufig auch über die Anschlussleitungen in die angrenzenden Gebäude fort. Solche heftigen Niederschläge treten zwar nicht sehr häufig auf, sie sind aber auch zu keiner Jahreszeit auszuschließen. Wirtschaftliche und technische Gründe verhindern allerdings, das Kanalnetz für derart außergewöhnliche Regengüsse auszulegen.

Deswegen besteht durch das Baurecht die Pflicht, Entwässerungsanlagen wirkungsvoll und dauerhaft gegen einen Rückstau zu sichern. Darunter ist nicht nur eine ordnungsgemäße Installation sondern insbesondere auch eine regelmäßige Wartung zu verstehen.

Durch Rückstau sind Abflüsse für Schmutzwasser gefährdet, deren Ruhewasserspiegel im Geruchverschluss unterhalb der Rückstauebene liegt, sowie Ablaufstellen für Regenwasser, bei denen die Oberkante des Ablaufs unterhalb der Rückstauebene liegt.

Unterschiedliche Bauvorschriften in den einzelnen Bundesländern

Die Lage der Rückstauebene wird in den jeweiligen Länder-Abwassergesetzen bzw. Gemeindeverordnungen oder -satzungen geregelt. Bevor ein Antrag für die Baugenehmigung von Grundstücksentwässerungsanlagen gestellt wird, muss bei der zuständigen Behörde die Lage der Rückstauebene erfragt werden. Dies gilt auch für nicht genehmigungspflichtige Baumaßnahmen, denn eine Freistellung setzt die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik voraus. Wenn von der zuständigen Behörde nicht anders festgelegt, gilt als Rückstauebene die Höhe der Gehwegoberkante an der Anschlussstelle.

Formen des Rückstauschutzes

Schutz vor Rückstau bietet der Einbau eines Rückstauverschlusses oder einer automatisch arbeitenden Hebeanlage. Bei dem Rückstauverschluss wird häusliches Schmutzwasser, z. B. von einer im Keller aufgestellten Waschmaschine, über doppelt (handbedient und automatisch) wirkende Absperrvorrichtungen abgeleitet. Der handbediente Verschluss darf aber nur zum Ablassen des Wassers geöffnet und muss danach sofort wieder verschlossen werden. Dies gilt auch für Zeiten, in denen keine unmittelbare Gefahr durch Rückstau droht. Es reicht auch nicht, sich nur auf die automatisch wirkende Klappe zu verlassen; denn Ablagerungen können das dichte Schließen dieser Klappe verhindern. Bei einem Rückstau dringt das unter Druck stehende Wasser aus dem Kanal selbst durch einen kleinen offenen Spalt in den Keller ein.

Zuverlässiger und komfortabler in der Bedienung sind automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen mit einer sogenannten Rückstauschleife. Sie entsprechen gegenüber den Rückstauverschlüssen dem heutigen Stand der Technik. Ihre Wirkungsweise lässt sich im Wesentlichen so zusammenfassen:

Abwasser wird an einem zentralen Punkt, z. B. einem Schacht im Kellerboden, gesammelt und von dort über eine Pumpe in den Kanal eingeleitet. Wichtig ist, dass die Pumpenleitung vom Pumpenschacht - üblicherweise senkrecht - über das Niveau der Rückstauebene geführt wird, ehe sie an den Kanal angeschlossen wird. Nur diese sogenannte Rückstauschleife gewährleistet gerade auch bei Stromausfall absolute Sicherheit gegen Rückstau, da das Wasser in der Schleife nie über die Rückstauebene steigt.

Sollen Ablaufstellen von Regenwasser, die unterhalb der Rückstauebene liegen, mit der öffentlichen Kanalisation verbunden werden, sind automatisch arbeitende Hebeanlagen sogar vorgeschrieben. Sie müssen außerhalb des Gebäudes angeordnet werden, und das Regenwasser darf nicht mit dem häuslichen Abwasser vermischt werden.

Was Sie im Zusammenhang mit einer rückstausicheren Entwässerungsanlage besonders beachten müssen, zeigt Ihnen unsere Checkliste.

Schäden durch Rückstau stellten bisher einen Ausschlusstatbestand dar. Die R+V bietet die im Rahmen der aktuellen Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung jedoch die Möglichkeit, Rückstauschäden zu versichern, wobei der Versicherungsnehmer spezielle Sicherheitsvorschriften zu beachten hat, die sich an der jeweils gültigen Landesbauordnung orientieren. Weitere Informationen zu Ihrem Plus an Leistungen finden Sie unter R+V-PrivatPolice

T. Viegelahn / E.Blumenfeld, aktualisiert März 2009
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