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R+V-Ratgeber Bauen + Wohnen (Quelle: Thinkstock)

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Die Hausratversicherung - welche Schäden sind versichert?

Abbildung: Spielzeugmöbel
Bei vielen Versicherten herrscht Unklarheit darüber, was ihre Hausratversicherung beinhaltet. Welches sind die Schadenfälle, in denen die Hausratversicherung eintritt und welche Schäden sind nicht versichert?
Im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung, die das Gebäude und die damit fest verbundenen Gebäudeteile (Türen, Fenster, Treppen, usw.) versichert, deckt die Hausratversicherung Schäden an der Einrichtung wie Möbel und Geräte ab. Einfach gesagt: Alles was ich bei einem Umzug mitnehmen kann, kann ich über die Hausratversicherung absichern. Die Versicherungsbedingungen sind bei allen Versicherern ähnlich, lediglich bei speziellen Zusatzvereinbarungen können Unterschiede bestehen.

Wir haben für den Normalfall mögliche Schadenbeispiele und deren Regulierung für Sie aufgelistet und geben Tipps, was im Schadenfall zu tun ist.

Welche Schadenursachen deckt die Hausratversicherung ab?

Versichert sind Schäden durch:

  • Brand
  • direkten Blitzschlag
  • Explosion
  • Implosion
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub
  • Vandalismus nach einem Einbruch
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
Was kann zusätzlich versichert werden?

Eine Absicherung gegen Überspannung durch Blitzschlag lohnt sich besonders dann, wenn Sie teure Geräte wie beispielsweise Computeranlagen oder Großbildfernseher besitzen.
Haben Sie besonders hochwertige Fahrräder, dann können Sie eine Zusatzversicherung gegen Fahrraddiebstahl abschließen. Diese sichert Ihr Fahrrad - unter bestimmten Voraussetzungen - auch außerhalb des Versicherungsortes ab. Vorteil für den Kunden: Der Versicherungsschutz besteht dann rund um die Uhr, eine zeitliche Begrenzung von 22 abends bis 6 Uhr morgens - wie es sie früher einmal gab - entfällt.

Weitere Elementarschäden, die zum Beispiel durch Überschwemmung oder Lawinen ausgelöst werden, können - nach individueller Risikoprüfung - ebenfalls gegen Beitragszuschlag versichert werden.

Was kostet eine auf meine Bedürnisse zugeschnittene Hausratversicherung?

Um finanzielle Verluste im Schadenfall zu vermeiden, ist es nicht nur wichtig, eine Hausratversicherung zu haben. Sie sollte auch dem Wert Ihres Hausrates angepasst sein.

Mit unserem Auskunftsformular erhalten Sie schnell und unverbindlich eine Prämienauskunft.

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Welche Schäden können auftreten und was ersetzt die Versicherung?

Beispiele

  • Bei Frau Müller gerät der Fernseher in Brand
    Das Feuer greift auf das gesamte Wohnzimmer über. Die Hausratversicherung ersetzt die zerstörte Wohnzimmereinrichtung und auch verbrannte Bücher, Kleidung und sonstige Gegenstände.
  • Bei Familie Krüger wird eingebrochen
    Als die Familie Krüger nach einem Wochenendtrip nach Haus kommt, ist die Tür aufgebrochen und Schmuck, drei Lederjacken und Bargeld in Höhe von 500 Euro fehlen. Auch hier tritt die Versicherung für den Ersatz ein.
  • Ein Wasserrohrbruch setzt die Küche von Familie Neumann unter Wasser
    Die unbrauchbaren Möbel und Geräte, Lebensmittel und andere Haushaltsvorräte werden ersetzt.
  • Ein Sturm deckt das Dach von Herrn Meiers Haus ab
    Regen und Hagel dringen in die ausgebaute Dachgeschosswohnung ein und zerstören das Mobiliar in einem Zimmer. Für die Schäden an den kaputten Möbeln kommt die Hausratversicherung auf.
  • Durch Stürme mit lange anhaltenden Regenfällen wird der Keller von Familie Lang überflutet
    Die Möbel und Sportgeräte, die im Keller standen sind unbrauchbar und werden ersetzt.

Welche Schadenursachen deckt die Hausratversicherung nicht ab?

  • Durch einen Kurzschluss wird ein Fernseher zerstört.
    Der direkte Kurzschlussschaden am Gerät ist nicht versichert, das heißt, der Fernseher wird nicht ersetzt. Löst der Kurzschluss jedoch einen Brand aus, dann ist der Brandschaden versichert.
  • Der 3-jährige Kai setzt beim Planschen in der Badewanne das Badezimmer unter Wasser.
    Auch hier erfolgt keine Schadenregulierung durch die Hausratversicherung
  • Mit einem Trick verschaffen sich zwei junge Frauen Zutritt in die Wohnung. Sie bitten um Stift und Papier, um dem Nachbarn eine Nachricht zu hinterlassen. Während eine Frau den Wohnungseigentümer ablenkt, gelangt die andere Frau unbemerkt in die Wohnung und stiehlt 600 Euro. Da der Eigentümer ihnen den Zutritt ermöglicht hat, übernimmt die Hausratversicherung keine Haftung.
  • Ein Sturm zerstört die Hollywoodschaukel im Garten.
    Für Sturm- und Hagelschäden besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden (ausgenommen Antennenanlagen und Markisen).
  • Steigendes Grundwasser hat das Kellerinventar beschädigt.
    Schäden durch Grundwasser sind von der Versicherung ausgenommen.

Was müssen Versicherungsnehmer beachten, um Schäden zu vermeiden?


Damit die Versicherung im Schadenfall auch eintritt, müssen die vertraglich vereinbarten Pflichten durch den Versicherungsnehmer beachtet werden. Diese sind in den jeweils dem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen geregelt.

Was ist im Schadenfall zu tun?

  • Melden sie den Schaden sofort! Die R+V hat hierfür eine spezielle Schaden-Hotline, Tel.: 01802 336789*.
  • Führen Sie Maßnahmen zur Schadenminderung durch. Das bedeutet zum Beispiel, dass bei einer Überschwemmung so schnell wie möglich das Wasser aufgewischt wird, um zu verhindern, dass das Wasser durch die Decke der Nachbarn dringt.
  • Bewahren Sie beschädigte Sachen bis zu einer Entscheidung des Versicherers auf. Gegebenenfalls schickt der Versicherer einen Gutachter zur Prüfung.
  • Bei Einbruchdiebstahl: Melden Sie den Einbruch sofort der Polizei und erstellen Sie eine ausführlicher Liste aller gestohlenen Gegenstände.
* 0,06 EUR pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG,
höchstens 0,42 EUR pro Minute aus den Mobilfunknetzen. Abweichende Preise aus anderen Festnetzen sind möglich.

Wie hilft R+V Versicherung?

  • Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung - vor allem bei Brand- oder Leitungswasserschäden hier hilft der Kooperationspartner Sprint-Sanierung
  • Kurzfristige Besichtigung durch eigene Regulierer
  • Bei größeren Schäden - Einsatz externer Sachverständiger
  • Regress bei Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung
Eva Blumenfeld, aktualisiert, Juni 2011
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