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R+V-Ratgeber Bauen + Wohnen (Quelle: Thinkstock)

Bauen + Wohnen

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Die Wohngebäudeversicherung - welche Schäden sind versichert?

Abbildung: Kartenhaus
Bei vielen Versicherten herrscht Unklarheit darüber, was ihre Wohngebäudeversicherung beinhaltet. Welches sind die Schadenfälle, in denen die Wohngebäudeversicherung eintritt und welche Schäden sind nicht versichert?
Im Gegensatz zur Hausratversicherung, die Schäden an der Einrichtung wie Möbel und Geräte absichert, deckt die Gebäudeversicherung alle mit dem Gebäude fest verbundenen Gebäudeteile (Türen, Fenster, Treppen, usw.) ab. Einfach gesagt: Alles was ich bei einem Umzug nicht mitnehmen kann, weil es zum Gebäude gehört, kann ich über die Wohngebäudeversicherung absichern. Die Versicherungsbedingungen sind bei allen Versicherern ähnlich, lediglich bei speziellen Zusatzvereinbarungen können Unterschiede bestehen.

Wir haben für den Normalfall mögliche Schadenbeispiele und deren Regulierung für Sie aufgelistet und geben Tipps, was im Schadenfall zu tun ist.

Welche Schadenursachen deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Versichert sind Schäden durch:
  • Brand
  • direkten Blitzschlag
  • Explosion
  • Implosion
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
Was kann zusätzlich versichert werden?

Schäden am Gebäude bzw. dessen Bestandteilen, die durch blitzbedingte Überspannung entstehen, können zusätzlich mit eingeschlossen werden (Überspannungsschäden).
Weitere Elementarschäden die zum Beispiel durch Überschwemmung oder Lawinen ausgelöst werden, können - nach individueller Risikoprüfung - ebenfalls zusätzlich gegen Beitragszuschlag versichert werden.

Welche Schäden können auftreten und was ersetzt die Versicherung? - Beispiele

  • Bei Frau Müller gerät der Fernseher in Brand
    Das Feuer greift auf das gesamte Wohnzimmer über. Die Gebäudeversicherung ersetzt zerstörte Türen, Fenster und den angekokelten Holzdielenboden.
  • Bei Familie Krüger gerät erst der Adventskranz und dann das Zimmer in Brand
    Auch hier ersetzt die Gebäudeversicherung zerstörte Türen, Fenster und den Parkettboden.
  • Ein Wasserrohrbruch setzt die Küche von Familie Neumann unter Wasser
    Das Wasser dringt durch den Boden in das darunter liegende Stockwerk. Die durchnässte Decke muss getrocknet und der Boden ersetzt werden. Die Versicherung übernimmt die Kosten hierfür.
  • Ein Sturm deckt das Dach von Herrn Meiers Haus ab
    Die Gebäudeversicherung ersetzt die Kosten für das Decken der beschädigten Dachfläche und die Reparatur der Regenrinne.
  • Durch Stürme mit lange anhaltenden Regenfällen wird der Keller von Familie Lang überflutet
    Der Keller muss ausgepumpt und getrocknet werden. Die Gebäudeversicherung kommt für die Kosten auf.
  • Seit dem 01.01.2008
    • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind bis zu einer Höhe von maximal 10.000 EUR ohne Prüfung mitversichert

Welche Schadenursachen deckt die Gebäudeversicherung nicht ab?

  • Durch einen Kurzschluss entsteht ein Wohnungsbrand
    Entsteht durch den Kurzschluss ein Brand, so ist der Brandschaden versichert. Nicht versichert ist jedoch, der direkte Kurzschlussschaden an einem Gerät - bei der Wohngebäudeversicherung z. B. der Kurzschluss an der Heizungssteuerung.
  • Der 3-jährige Kai setzt beim Planschen in der Badewanne das Badezimmer unter Wasser
    Das Wasser dringt durch den Boden in die darunter liegende Wohnung. Auch hier erfolgt keine Schadenregulierung durch die Wohngebäudeversicherung.
  • Steigendes Grundwasser hat die Kellerwände beschädigt
    Schäden durch Grundwasser sind im Rahmen der Gebäudeversicherung nicht versichert.

Was müssen Versicherungsnehmer beachten, um Schäden zu vermeiden?

Damit die Versicherung im Schadenfall auch eintritt, müssen die vertraglich vereinbarten Pflichten durch den Versicherungsnehmer beachtet werden. Diese sind in den jeweils dem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen geregelt.
Beispiel:
Das Gebäude muss immer in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden, das bedeutet, dass regelmäßige Wartungsarbeiten und alle erforderlichen Reparaturen durchzuführen sind. In der kalten Jahreszeit muss ausreichend geheizt werden. Leerstehende Gebäude sind regelmäßig zu kontrollieren und im Winter frostfrei zu halten. Die Wasserleitungen müssen entleert werden.

Was ist im Schadenfall zu tun?
  • Melden sie den Schaden sofort! Die R+V hat hierfür eine spezielle Schadenhotline, Tel.: 01802 336789*.
  • Führen Sie Schadenminderungsmaßnahmen durch. Das bedeutet zum Beispiel, dass bei einer Überschwemmung so schnell wie möglich das Wasser aufgewischt wird, um zu verhindern, dass das Wasser durch die Decke der Nachbarn dringt.
  • Bewahren Sie beschädigte Sachen bis zu einer Entscheidung des Versicherers auf. Gegebenenfalls schickt der Versicherer einen Gutachter zur Prüfung.
* 0,06 EUR pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG,
höchstens 0,42 EUR pro Minute aus den Mobilfunknetzen. Abweichende Preise aus anderen Festnetzen sind möglich.

Wie hilft R+V Versicherung?
  • Ersthilfemaßnahmen zur Schadenminderung - vor allem bei Brand- oder Wasserschäden hier hilft der Kooperationspartner Sprint-Sanierung
  • Kurzfristige Besichtigung durch eigene Reguliererorganisation
  • Bei größeren Schäden - Einsatz externer Sachverständiger
  • Regress bei Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung
Eva Blumenfeld, aktualisiert, März 2009
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