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Wie erkenne ich einen seriösen Makler?

Abbildung: Krawatte
Bei Wohnungs- und Haussuche führt der Weg oft über einen Immobilienmakler. Doch der Berufszweig hat keinen guten Ruf: Es gibt viele schwarze Schafe, die Mieter oder Käufer über den Tisch ziehen wollen. Wie Sie unseriöse Makler schnell erkennen und sich schützen können.
Bei Interesse an einer zu vermietenden oder zu verkaufenden Wohnung führt der Weg oft über einen Immobilienmakler. Einigen Wohnungsmaklern mangelt es jedoch an der nötigen Seriosität. Das beginnt schon bei der Anzeige des Maklers in der Zeitung oder im Internet. "In der Anzeige sollten auf jeden Fall der Preis, die Größe und alle weiteren möglichen Kosten des Objekts aufgeführt werden", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund e.V. Fehlt eine dieser Angaben, sollte man misstrauisch werden und diese Fragen spätestens beim Besichtigungstermin klären.

Auftreten des Maklers

Verlangt ein Immobilienmakler Zahlungen im Voraus wie beispielsweise eine Besichtigungsgebühr von 50 Euro, sollte man diese nicht zahlen. Auch die Bitte um Barzahlung der Provision ist ein Hinweis auf krumme Geschäfte. Ein seriöser Makler kann Referenzen vorweisen. Stetige Fortbildungen sind ein gutes Zeichen. Auch eine Verbandszugehörigkeit ist ein Anzeichen für Professionalität. "Für die Mitgliedschaft im Bundesverband der Immobilienmakler (IVD) sind gewisse Referenzen Voraussetzung, daher ist die Zugehörigkeit ein Qualitätsmerkmal", sagt Jürgen-Michael Schick, der Vizepräsident des IVD. Nach Ansicht von Schick sollte ein Maklerbüro immer eine gewisse Professionalität ausstrahlen und ein voll ausgestatteter Geschäftsbetrieb mit qualifiziertem Personal sein. Ein weiteres Qualitätsmerkmal sei das Vorhandensein einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. "Im Schadensfall darf dieser auf keinen Fall zu Lasten des Kunden fallen", warnt Schick.

Der Wohnungsvermittler sollte allen Fragen der Interessenten stets offen gegenüber stehen. Ausweichende Antworten oder die Verweigerung der Auskunft sind Zeichen von Unseriosität. "Der Makler ist zwar nicht verpflichtet, Auskunft zu geben. Die Beantwortung von Fragen kann man dennoch erwarten und voraussetzen", sagt Ropertz. Je nach Marktlage sollte man immer versuchen, einen Einzeltermin zur Besichtigung zu bekommen, rät der Fachmann. "Dies wird auf dem Land wesentlich einfacher sein, als etwa in einer Großstadt wie München", erklärt Ropertz. Bei Kaufinteressenten sind Einzeltermine ein gängiges Prozedere.

Nach Ansicht von Experte Schick ist Einfühlungsvermögen die wichtigste Eigenschaft eines Maklers . "Der Makler muss sich in die Kundenbedürfnisse hineindenken können und verstehen, was für ein Objekt dem Interessenten gefallen würde."

Übergabe der Wohnung und Provision

"Bei der Übergabe einer Wohnung ist sowohl aus Sicht des Mieters als auch aus Sicht des Vermieters die Erstellung eines Wohnungsübergabeprotokolls sinnvoll", sagt Ropertz vom Mieterverband. Der Makler sollte auf diese Möglichkeit hinweisen, zumindest aber auf die Frage nach dem Protokoll vorbereitet sein. Für die Modalitäten des Mietvertrages ist der Hausverwalter beziehungsweise -besitzer zuständig. Der Makler kann hier lediglich als Übermittlungsorgan für Preisvorstellungen des Mieters oder Käufers dienen. Er hat keine Befugnis über Miete oder Kaufpreis zu verhandeln. Die Obergrenze für die Provision eines Wohnungsvermittlers liegt bei zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. "Keiner sagt jedoch, dass man sich immer an der Obergrenze orientieren muss", sagt Ropertz. Der Makler könne auch weniger verlangen. Nach Angaben des Fachmanns besagt auch keine Regel, dass der Mieter die Provision des Maklers zahlen muss. "Hier kann man sich auch so einigen, dass der Vermieter diese Kosten übernimmt."

Bei Kaufobjekten gibt es sehr unterschiedliche Provisionssysteme in Deutschland. "In Berlin etwa sind es sechs Prozent, aber das ist regional unterschiedlich", weiß Schick. Normalerweise bewegt sich die Provision jedoch im Bereich von fünf bis sechs Prozent vom Kaufpreis. Auch wer die Provision bezahlt ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Interessiert man sich für ein Objekt und der Vermieter lässt über den Makler Bereitschaft signalisieren, den Mietvertrag mit den Interessenten abzuschließen, geht es an die Mietpreisverhandlungen. Viele Vermieter sind hier recht unflexibel und beharren auf ihrer Forderung. Daher ist es von vornherein wichtig, auf die Verhältnismäßigkeit des Preises zu achten. Orientierungshilfen können Sie sich hierfür etwa beim Mietspiegel der jeweiligen Stadt holen. Diesen finden Sie auf den entsprechenden Homepages der Stadtverwaltungen. Das Mietspiegelportal bietet eine Übersicht über viele deutsche Städte, mit Links zu den entsprechenden Seiten. Beim Bundesverbandes der Immobilienberater IVD können Sie sich ebenfalls im Internet über Mieten und Kaufpreise informieren und beraten lassen. Auch der Vergleich mit ähnlichen Angeboten in Tageszeitungen oder Online-Portalen wie immobilienscout24 oder immonet kann dabei helfen, den verlangten Preis richtig einzuschätzen.

Eva Blumenfeld, aktualisiert März 2011

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