Gute Nachricht für Gaskunden: Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte in einem Urteil die Koppelung der Gaspreise an den Ölpreis für unzulässig. Damit sind die Gasversorger zukünftig zu mehr Transparenz bei ihrer Preisgestaltung gezwungen.
Das BGH erklärte eine entsprechende Klausel des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Paragraph 307 Absatz 1) für unwirksam, weil diese die Kunden in unzulässiger Weise benachteiligt hatte. Diese Klausel erlaubte eine Erhöhung des Gaspreises auch dann, wenn steigende Gasbeschaffungspreise durch Kostensenkungen in anderen Bereichen zum Beispiel bei Netz- oder Vertriebskosten kompensiert wurden. Dadurch konnten die Versorger ungerechtfertigt zusätzlichen Gewinn erzielen.
Damit sind auch entsprechende Preisanpassungsklauseln in Erdgasverträgen zwischen Kunden und Versorgungsunternehmen in denen beispielsweise die Gaspreise zum 1.4. und zum 1.10. eines Jahres an die Heizölpreise angepasst werden, unwirksam.
Die parallele Entwicklung des Gaspreises zum Heizölpreis beruhe "nicht auf Markteinflüssen, sondern darauf, dass die Ölpreisbindung der Gaspreise einer gefestigten Praxis entspricht", so der Bundesgerichtshof in seiner Urteilsbegründung (AZ: VIII ZR 178/08 und VIII ZR 304/08 - Urteil vom 24. März 2010).
Unsere Tipps
- Überprüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen mit Ihrem Gasversorger. Enthalten diese Preisanpassungsklauseln dann sollten Sie sich an einen Verbraucherverband wenden. Möglicherweise kann dieser ihnen helfen, bereits gezahlte Preiserhöhungen zurückzufordern.
- Stellen Sie regelmäßig Preisvergleiche an, beispielsweise über ein Vergleichsportal und wechseln Sie, wenn sie bei einem anderen Versorger ein günstigeres Angebot finden. Nur so kann ein Wettbewerb am Markt entstehen.
Eva Blumenfeld, März 2010
Portale für Gaspreisvergleich
zum Seitenanfang