Erneuerbare Energien werden in Deutschland nun doch wieder gefördert. Es gelten allerdings neue Bedingungen. Worauf Sie achten müssen.
Seit Juli 2010 ist die am 3. Mai 2010 verkündete Einstellung der Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt wieder aufgehoben. Nun stehen 115 Millionen Euro als Fördergeld zu Verfügung. Seit dem 12. Juli 2010 stellt das BAFA wieder Antragsformulare zur Verfügung und nimmt Förderanträge, die nach der neuen Richtlinie gestellt werden, entgegen. Bei der Neudefinition der Förderung wurden einzelne Anlagentypen ausgenommen. Zudem wurden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.
Der Programmstopp betraf die Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien aus dem Teil des Förderprogramms, welcher über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird. Konkret waren dies die Investitionszuschüsse für Solarkollektoren, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen.
Antragsstellung und -bearbeitung
Für Neuanträge gelten die neuen, am 12. Juli 2010 in Kraft getretenen Konditionen. Diese veröffentlich das BAFA
hier zum Herunterladen Link zu: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de. Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien gestellt werden. Die im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangenen Anträge werden abgelehnt. Die vor dem Programmstopp gestellten (Antragseingang bis einschließlich 3. Mai 2010) und bislang noch nicht bewilligten Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen und werden nun abschließend bearbeitet. Die zügige Auszahlung dieser Anträge hat beim BAFA Priorität.
Was wird gefördert?
Es werden nicht mehr alle bislang förderfähigen Anlagentypen weiter gefördert. Die Förderung wird auf Technologien konzentriert, die ohne zusätzliche Fördermittel nicht wirtschaftlich betrieben werden könnten. Dazu zählen unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen.
Nicht mehr gefördert werden Anlagen, die in Neubauten errichtet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Anlage zur Erfüllung einer Nutzungspflicht für erneuerbare Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz errichtet wurde. Neu errichtete Anlagen in Bestandsgebäuden werden aber gefördert, wenn sie zur Erfüllung einer Nutzungspflicht nach landesrechtlichen Regelungen errichtet wurden.
Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie zum Beispiel Solarkollektoren, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen, und Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführte Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effiziente Wärmepumpen.
Die Förderung von großen Anlagen zur Wärmeerzeugung, die über die KfW-Bankengruppe erfolgt, war von der Haushaltsperre nicht betroffen. Die Darlehensförderung für Wärmenetze, Biomasse-KWK-Anlagen, Wärmespeicher und Geothermieanlagen wird also unverändert fortgeführt.
Folgende Anlagen werden weiterhin gefördert:
Solarkollektoren
- Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Solarkollektoren zur Kälteerzeugung
- Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung
- innovative Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung)
Biomasseanlagen
- Pelletkessel
- Pelletöfen mit Wassertasche (Speicher)
- Holzhackschnitzelkessel
Effiziente Wärmepumpen
Für Wärmepumpen gelten höhere Effizienzanforderungen. Sie werden nur noch dann gefördert, wenn sie die folgenden Jahresarbeitszahlen erreichen:
- Jahresarbeitszahl von mindestens 3,7 bei Luft/Wasser-Wärmepumpen
- Jahresarbeitszahl von mindestens 4,3 bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen sowie Sole/Wasser-Wärmepumpen
- Jahresarbeitszahl von mindestens 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen
Höhe der Förderung
Die Fördersätze des BAFA sind anlageabhängig und naturgemäß stark unterschiedlich. Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 Quadratmeter beispielsweise beträgt die Förderung je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche 90 Euro. Bei automatisch beschickten Biomasseanlagen von 5 bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln beträgt die Förderung pauschal 1.000 Euro je Anlage. Die Fördersätze können auf der
Website des BAFA Link zu: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de eingesehen werden.
Eva Blumenfeld, August, 2010
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