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Möbelkauf: Anzahlung ist keine Pflicht

Abbildung: Spielzeugöbel

Ob für das teure Designer-Sofa, ein Bücherregal oder die maßgeschneiderte Einbauküche – viele Möbelhäuser verlangen bei Bestellung bereits einen Teil des Kaufpreises als Anzahlung, bevor sie die Ware ausliefern oder einbauen.
Fast jeder zweite Deutsche, so eine repräsentative Umfrage des Infocenters der R+V Versicherung in Wiesbaden, glaubt sogar, dass er Möbel beim Kauf anzahlen muss. Doch dazu ist er nicht verpflichtet. Nach geltendem Recht braucht ein Kunde vor Lieferung oder Einbau gar nicht bezahlen. Es gilt immer: Geld gegen Ware.

In der Praxis sieht es allerdings oft anders aus. Mit Anzahlungen wollen sich einige Möbelhändler davor schützen, dass sie am Ende auf der Ware sitzen bleiben, die sie extra für einen Kunden bestellt oder angefertigt haben. Doch was vielen Käufern nicht bewusst ist – Anzahlungen bergen für sie ein Risiko. Meldet ein Unternehmen Insolvenz an und kann die Ware nicht mehr liefern, ist das Geld ganz oder teilweise verloren. Und das kommt immer wieder vor.

Der Wunsch nach Sicherheit ist bei beiden Seiten nachvollziehbar doch gibt es einen Ausweg aus dem Dilemma?

Verbraucherverbände raten dazu eine Sicherheit für die Anzahlung zu verlangen zum Beispiel in Form einer Bankbürgschaft. Allerdings sollte grundsätzlich der Händler die Kosten und Abwicklung der Bürgschaft übernehmen.

Viele Möbelhändler reagieren befremdet auf die Bitte des Kunden nach einer Bankbürgschaft und argumentieren damit, dass dies nicht üblich sei. Als Kunde sollten Sie jedoch darauf bestehen oder zur Konkurrenz gehen. Denn im Falle einer Insolvenz können Sie nicht nur die von Ihnen bestellte Ware abschreiben sondern verlieren unter Umständen auch noch die geleistete Anzahlung.

Quelle: Infocenter der R+V Versicherung

Eva Blumenfeld, aktualisiert Januar 2011
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