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Geld + Recht

Hausgeld bei Eigentumswohnungen

Was ist das Hausgeld?

Abbildung: Eurozeichen
Beim Kauf einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus erwirbt man neben der Wohnung immer auch einen Anteil am gesamten Anwesen etwa für Keller, Treppenhaus, Speicher, Tiefgarage und Grundstück. Damit besitzt der Käufer neben dem persönlichen Wohneigentum auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum. Die Kosten dafür werden auf alle Wohnungsbesitzer umgelegt.

Folgende Kosten fallen für das Gemeinschaftseigentum an:
  • Betriebskosten für Müllentsorgung, Wasser, Hausstrom, Versicherungen (außer Hausrat), Hausmeister, Treppenhaus- und Gartenpflege,
  • Heizkosten (nicht jedoch die Gasetagenheizung in der Eigentumswohnung),
  • Verwaltungskosten wie Verwalterhonorar, Kontogebühren usw.,
  • Instandhaltungskosten für das Gemeinschaftseigentum (Reparaturen in der Eigentumswohnung muss der Eigentümer selbst beauftragen und bezahlen)
Die Instandhaltungskosten können unter Umständen sehr hoch sein, wenn beispielsweise das Dach neu gedeckt oder die Außenfassade erneuert werden muss. Damit diese Kosten die einzelnen Eigentümer nicht zu sehr belasten, wird eine Instandhaltungsrücklage gebildet. Auch diese Rücklage ist Bestandteil des Hausgeldes.

Für alle ausstehenden Kosten sowie die Rücklage muss ein Wirtschaftsplan erstellt und von der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Dieser Plan enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums sowie die zu leistenden Beiträge für die Instandhaltungsrückstellung. Er bestimmt auch die anteilmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer, diese Kosten für die Verwaltung, die Instandhaltung sowie die Bildung von Rücklagen zu übernehmen.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung auch auf das Hausgeld achten

Damit auf den Kauf einer Eigentumswohnung kein böses Erwachen folgt, sollten Sie vorher in Erfahrung bringen, wie hoch das zu zahlende Hausgeld tatsächlich ist. Lassen Sie sich die Wirtschaftspläne der letzten Jahre zeigen. Dort ist auch ersichtlich, ob und welche Instandsetzungsarbeiten in den letzten Jahren vorgenommen wurden. Es kann nämlich passieren, dass das monatlich zu zahlende Hausgeld sehr niedrig angesetzt wurde. Beschließt die Mehrheit der Eigentümerversammlung dann eine umfangreiche Instandsetzungsarbeit für die Rücklagen nicht ausreichen, werden die Eigentümer mit einer hohen Sonderumlage zur Kasse gebeten. Grundsätzlich gilt: Je neuer ein Haus ist, desto geringer ist das zu zahlende Hausgeld und die Gefahr einer kostspieligen Sanierung.

Hausgeldspiegel bietet Vergleichsmöglichkeit

Der Verein "Wohnen im Eigentum e.V." Link zu: Wohnen im Eigentum e.V., Link zu: www.wohnen-im-eigentum.de hat aufgrund einer Studie im Jahr 2006 einen Hausgeldspiegel erstellt. Auch wenn die Zahlen über die Höhe des Hausgeldes pro Quadratmeter Wohnfläche nicht mehr aktuell sind (eine aktuellere Studie liegt noch nicht vor), so zeigt die Studie dennoch gut auf, dass die Höhe des Hausgeldes je nach Region oder nach Art oder Alter des Hauses sehr unterschiedlich sein kann. So werden in diesem Hausgeldspiegel die Hausgeld-Kostenarten unter anderem nach Baujahr und Größe der Wohnanlage differenziert. Danach fällt in Wohnanlagen der Baujahre 1950 bis 1964 das höchste Hausgeld an, während für Neubauten erwartungsgemäß das niedrigste Hausgeld zu zahlen ist.

Auch die Größe der Wohnanlagen spielt eine Rolle: Am kostengünstigsten sind kleine Wohnanlagen mit bis zu zehn Wohnungen während das zu zahlende Hausgeld in Großwohnanlagen am höchsten ist.

Schließlich differiert die Höhe des Hausgeldes laut Studie nach Großregionen (Nord-, Süd-, Ost- und Westdeutschland) sowie nach sieben Stadtregionen (Berlin, Hannover/Braunschweig/Hildesheim, Köln/Bonn, München, Nürnberg/Würzburg/Bayreuth, Rhein/Ruhr und Rhein/Main).

Eva Blumenfeld, aktualisiert Oktober 2010
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