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Der Energiepass - Ausweispflicht für Wohnungen und Häuser

Abbildung: Energiepass
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In bundesdeutschen Haushalten wird laut deutscher Energie-Agentur (dena) ein Drittel des Energieverbrauchs für die Heizung aufgewandt. Zu den ständig steigenden Kosten kommt die enorme Umweltbelastung durch Heizungsabgase und die damit verbundene Kohlendioxidemission. Um die Umwelt zu entlasten und zum Schutz des Verbrauchers, hat die EU bereits 2003 die Richtlinie "Gesamtenergie-Effizienz von Gebäuden" erlassen. Hausbesitzer müssen nach dieser EU-Richtlinie für ihre Immobilie seit dem Jahr 2009 einen Gebäudeenergiepass vorlegen, wenn sie diese verkaufen oder vermieten wollen.

Warum ist ein Energiepass nötig und sinnvoll?

Bei vielen Produkten muss heute ausreichend über Energieverbrauch und -effizienz informiert werden: Autohersteller müssen den Verbrauch ihrer angebotenen Fahrzeuge angeben und für Haushaltsgroßgeräte gibt bereits seit 1998 das EU-Label Aufschluss über die Energieeffizienz.

Bei Kauf oder Miete von Wohnungen oder Häusern gab es bisher keine zwingend vorgeschriebene Informationspflicht über Zustand und Energieverbrauch. Gerade bei älteren Immobilien können die Energiekosten aufgrund veralteter Heizungen oder mangelnder Dämmung enorm hoch sein, von der Umweltbelastung ganz zu schweigen.
Der Energiepass informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. Neue Mieter und Käufer von Immobilien haben seit Januar 2006 das Recht, einen Energiepass vorgelegt zu bekommen, aber auch für den Verkäufer und Vermieter bietet er einen Anreiz, durch entsprechende Sanierung den Wert ihrer Immobilie zu steigern. Eine Immobilie verkauft bzw. vermietet sich besser, wenn die Nebenkosten, die stark durch den Energieverbrauch bestimmt werden, möglichst gering gehalten werden.

Inhalte und Kosten des Energiepasses

Mit der Begutachtung der Heizung und der Isolierung der Außenwände werden Energieverluste und CO²-Emissionen des entsprechenden Objektes festgestellt. Das Objekt wird in eine von neun möglichen Energieeffizienzklassen eingestuft und es wird der jährliche Energiebedarf berechnet.

Berechnungsverfahren und Bewertungsgrößen werden ebenso erläutert wie Möglichkeiten, die Energieeffizienz zu verbessern: Der Energiepass enthält bei Bedarf Modernisierungstipps und Hinweise, in welche Energieeffizienzklasse das Objekt nach einer Modernisierung eingestuft würde. Er ist zehn Jahre lang gültig – danach müssen die Angaben erneut überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.

Das Dokument kostet zwischen 50 und 150 Euro, je nachdem für welchen Ausweis man sich entscheidet.

Wer stellt den Energiepass aus?

  • Bauvorlageberechtigte (zum Beispiel Architekten und Ingenieure)
  • Vor-Ort-Energieberater der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
  • Energieberater der Verbraucherzentralen
  • Ausstellungsberechtigte für Energiebedarfsausweise nach §13 EnEV
  • geprüfte Gebäudeenergieberater im Handwerk (zum Beispiel Schornsteinfeger) oder mit vergleichbarer Qualifikation zugelassene Aussteller
  • Energiefachberater im Baustofffachhandel
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.dena-energieausweis.de Link zu: www.dena-energieausweis.de

Eva Blumenfeld, aktualisiert März 2011
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