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Beruf + Karriere

Studium

Die Bewerbung für das Studium - Die Auswahlverfahren an deutschen Hochschulen

Abbildung: Student
Um einen Studienplatz an einer deutschen Universität zu erhalten, reicht ein einfacher Antrag heute meist nicht mehr aus. Während man komplexe Auswahlverfahren oder Eignungstestes früher hauptsächlich von zulassungsbeschränkten Studiengängen wie Medizin kannte, wählen die Hochschule inzwischen in fast allen Fächern ihre neuen Studierenden nach bestimmten Kriterien aus.

Zulassungsbeschränkung bundesweit und lokal

Generell werden die Auswahlverfahren an den Hochschulen in zulassungsbeschränkten Fächern angewendet. Diese machen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 53 Prozent aller Studiengänge aus. Unterschieden wird hier aber zwischen einer "bundesweiten Zulassungsbeschränkung" und einer "örtlichen Zulassungsbeschränkung".
  • Bundesweite Vergabe von Studienplätzen über die ZVS und die Hochschulen

  • Für die bundesweit zugangsbeschränkten Studiengänge ist die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) zuständig. Derzeit gehören dazu die Fächer Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie sowie Tier- und Zahnmedizin. Hintergrund für die Beschränkung ist die Tatsache, dass die Nachfrage nach Studienplätzen hier das Angebot der Hochschulen regelmäßig um ein Vielfaches übersteigt.

    60 Prozent der Studienplätze werden in den Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Für dieses Auswahlverfahren können Bewerber in der ZVS-Bewerbung maximal sechs Universitäten nennen. Die ZVS leitet nach der eigenen Vergabe der Studienplätze über Abiturnote und Wartezeit die noch nicht zugelassenen Teilnehmer an diese Hochschulen weiter. Die Ergebnisse der einzelnen Auswahlverfahren der Hochschulen werden danach wieder von der ZVS koordiniert. Diese stellt dann fest, an welchen Hochschulen Zulassungsmöglichkeiten bestehen. Die Zulassung selbst erfolgt dann für die örtlich am günstigsten gelegene Hochschule.
  • Örtliche Zulassungsbeschränkung

  • Zulassungsbeschränkungen gibt es aber auch örtlich beschränkt für Studiengänge an einzelnen Hochschulen. Hier sucht sich die Hochschule mittels interner Verfahren die passenden Anwärter für den Studiengang aus. Seit der der Reform des Hochschulzugangs zum Wintersemester 2005/06 müssen die Hochschulen neben der Abiturnote auch andere Kriterien anwenden, um die passenden Studenten für die einzelnen Fächer zu bekommen. Dies ist auch im Landesgesetz der einzelnen Bundesländer verankert. Lediglich in Bayern ist es für die Hochschulen noch zulässig, die Abiturnote als einziges Auswahlkriterium bei der Studienplatzvergabe heranzuziehen.

Die Bewerbungsverfahren an den Hochschulen

Um die geeigneten Kandidaten aus der Masse der Bewerber zu finden, gibt es verschiedene Bewerbungsverfahren und Eignungstests. Die Auswahlverfahren der Universitäten haben das Ziel, festzustellen, inwiefern ein Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten für das Studium mitbringt. Viele Universitäten laden die Bewerber wie bei einer Berufs- oder Ausbildungsbewerbung auch zu einem individuellen Vorstellungsgespräch ein. Ausschlaggebend können bei der Berücksichtigung von Teilnehmern auch deren fachspezifischen Einzelnoten sowie berufliche oder praktische Erfahrungen sein. Viele Hochschulen kombinieren auch mehrere dieser Auswahlkriterien miteinander, um ein möglichst umfassendes Bild von dem Bewerber zu bekommen.

Die Bewerbungsunterlagen

Das Bewerbungsverfahren beginnt in der Regel schon mit der Bewerbung. Anders als noch vor einigen Jahren verlangen die Hochschulen inzwischen eine vollständige Bewerbung mit einem Motivationsschreiben, in dem der Bewerber darlegen muss, warum er sich für das Studienfach und die Universität entschieden hat.

Da die Universität aufgrund des Motivationsschreibens über eine Einladung zu einem Test oder einem Gespräch entscheidet, sollte das Motivationsschreiben auf jeden Fall folgende Fragen beantworten:
  • Welches Studienfach hat der Bewerber ausgewählt?
  • Warum wurde genau dieses Studienfach ausgewählt?
  • Wie ist der Bewerber auf das Studienfach aufmerksam geworden?
  • Wieso hat sich der Bewerber für diese Universität entschieden
  • Wie ist der Bewerber auf die Universität aufmerksam geworden?
  • Warum eignet sich der Bewerber für dieses Studienfach?
  • Welchen Berufswunsch hat der Bewerber und wie steht dieser in Zusammenhang mit der Wahl des Studienfachs?
  • Welche Qualifikationen für das angestrebte Berufsbild kann der Bewerber bereits heute vorweisen?

Auswahlgespräche

Die Auswahlgespräche sind nach Umfang und Strukturierung von Hochschule zu Hochschule verschieden. "Vor dem Auswahlgespräch sollten sich Bewerber auf jeden Fall damit befasst haben, was im Studium auf sie zukommt und eine Vorstellung vom Berufsbild entwickelt haben", rät die Bundesagentur für Arbeit. In der Regel dauern die Gespräche 15 bis 30 Minuten. Dabei sitzen die Bewerber Vertretern des Lehrstuhls und auch studentischen Vertretern gegenüber. Bei den Gesprächen wird in der Regel weniger fachspezifisches Wissen abgefragt als vielmehr die Motivation des Bewerbers ergründet, warum er genau dieses Fach studieren will. Ähnliche wie bei einem beruflichen Bewerbungsgespräch werden noch andere wichtige Auswahlkriterien abgefragt. Dazu gehören analytische Fähigkeiten, soziale Kompetenz, mündliche Ausdrucksfähigkeit sowie Zielorientierung und Belastbarkeit.

Studierfähigkeitstest

Abhängig von Studiengang und Hochschule sind auch die Studierfähigkeitstests in Aufbau und Struktur unterschiedlich. So hat etwa die Universität Leipzig den bekanntesten und seit Jahrzehnten bereits abgefragten Studierfähigkeitstest - den "Medizinertest" - weiterentwickeln lassen. Dieser gliedert sich nun in drei Stufen, in denen unter anderem Textverständnis, Rechenvermögen und graphisches Interpretationsvermögen abgefragt wird. Auch analytische Fähigkeiten oder Ausdrucksfähigkeit können in diesen Tests überprüft werden.

Vorab über Verfahren informieren

Informationen über die einzelnen Schritte des Auswahlverfahrens und die Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen erhält man in den Studentensekretariaten oder der zentralen Studentenberatung der Hochschule. In der Regel können auch studentische Vertretungen hier eine gewisse Hilfestellung geben.

Buchtipp

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Der Ratgeber "Erfolgreich bewerben an Hochschulen" von Dieter Herrmann und Angela Verse-Herrmann beschreibt die gängigen Bewerbungsverfahren der deutschen Universitäten. Mit seinen zahlreiche Übungsaufgaben ist der Ratgeber ein nützliches Hilfsmittel bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen und bei der Vorbereitung auf einen Eignungstest oder ein Auswahlgespräch.

J. Ollenik, September 2008
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