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Das neue Bafög

Abbildung: Geld
Der Staat unterstützt auf Basis des 1971 erlassenen Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) seit Jahrzehnten junge Menschen bei der Ausbildung. Vor allem für Studenten ist das "Bafög" die größte staatliche Förderung ihrer Ausbildung. Rund ein Viertel der Studierenden beziehen nach Angaben des Deutschen Studentenwerks derzeit entsprechende Leistungen. Mit Beginn des Schuljahres 2008/09 bzw. des Wintersemesters 2008/09 sind eine Reihe von Neuerungen bei den BAföG-Regelungen in Kraft getreten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Anhebung der Fördersätze und Freibeträge
  • stärkere Förderung von Auszubildenden mit Kindern
  • erleichterte Förderung von Auszubildenden mit Migrationshintergrund
  • verbesserte Unterstützung von Ausbildung im Ausland

Welche Ausbildung wird vom Bafög gefördert?

Zwar denken die meisten beim Bafög zunächst vor allem an die Förderung einer universitären Ausbildung, jedoch deckt die Unterstützung ein weitaus größeres Spektrum ab.

Neben Studenten an Universität und Fachhochschulen (Hochschulen) werden auch Schüler von Schulen (inklusive Berufsfachschulen und Fachoberschulklassen) ab der 10. Klasse gefördert. Voraussetzung für die Unterstützung von Schülern ist allerdings, dass diese nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Auch Abendschulen, Kollegs oder Fachoberschulen und Fachschulklassen, die keine Berufsausbildung voraussetzen, gelten prinzipiell als förderungsfähig. Die klassische Berufsbildung im Dualen System fällt dagegen nicht unter das BAföG und wird nicht gefördert.

Grundsätzlich gefördert wird jedoch nur eine Erstausbildung. Das bedeutet, wer seine Ausbildung abbricht oder einen Fachrichtungswechsel vornimmt, muss mit erheblichen Einschränkungen oder dem Erlöschen seines Anspruchs rechnen. Dies ist jedoch immer auch von den individuellen Umständen und Beweggründen abhängig. Im Zweifel muss der Bafög-Antragsteller seine Entscheidung erklären und entsprechende Nachweise führen. Als Faustregel gilt hier: Je früher etwa die Entscheidung eines Fachrichtungswechsels fällt, desto unproblematischer ist die weitere Förderung nach dem Bafög.

Volle Förderung fürs Auslandsstudium

Da immer mehr Arbeitgeber Auslandserfahrung während des Studiums wünschen oder sogar voraussetzen, wurden die Möglichkeiten für BAföG-Zahlungen bei einem Auslandsstudium verbessert. So ist inzwischen auch eine vollständige Ausbildung im europäischen Ausland (inkl. Schweiz) förderungsfähig. Bei Berufsfachschulen vorgeschriebene Auslandspraktika werden seit dem Schuljahr 2008/09 ebenso unterstützt. Zudem gelten für Praktika im außereuropäischen Ausland künftig die gleichen Anforderungen wie für das europäische Ausland.

Förderungsvoraussetzungen

Ob ein Antragssteller Geld aus dem Bafög-Topf erhält, hängt von seinen persönlichen finanziellen Umständen ab. Hier werden unter anderem das Einkommen der Eltern und auch das eigene Einkommen herangezogen. Für jeden Antragsteller wird eine Einzelprüfung der Berechtigung durchgeführt. Grundvorrausetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft. Mit den Neuerungen zum Wintersemester 2008/09 änderten sich auch die Voraussetzungen für Antragssteller mit Migrationshintergrund, für ausländische Auszubildende, die langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder "eine dauerhafte Bleibeperspektive" haben. Für sie wurde der Zugang zum Bafög erleichtert. Davor war die Förderung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer der Eltern des Antragstellers geknüpft.

Als obere Altersgrenze für den Begin der Ausbildung gelten 30 Jahre. Ausnahmen sind hier nachweisbare "Ausnahmetatbestände" wie die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen. Bafög wird dabei ohne Berücksichtigung der Begabung oder Leistungsfähigkeit gezahlt. Ab einer gewissen Studienzeit werden aber Nachweise gefordert, die den "normalen" geforderten Leistungsstand (in der Regel geknüpft an die Regelstudienzeit) belegen können.

Höhe der monatlichen Förderung

Das Bafög wird anhand eines ermittelten Bedarfs gezahlt. Dabei werden das Vermögen und Einkommen des Antragsstellers ebenso wie das der Eltern angerechnet. Die Höchstsätze dieser Förderung wurden im Zuge der Neuregelungen angehoben. Seit Herbst 2008 reichen die Bedarfssätze von 212 EUR bis 643 EUR (inklusive Wohnungszuschlag sowie Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag). Das entspricht einer Anhebung von rund 10%. Hinzu kommt inzwischen für Bafög-Bezieher auch ein Kinderbetreuungszuschlag. Dieser liegt bei 113 EUR für das erste und 85 EUR für das zweite Kind.

Wichtig für die Höhe der Zahlungen sind auch die Freibeträge, die auf das eigene Einkommen, das des Ehegatten oder der Eltern angerechnet werden. Diese wurden mit der Neuregelung zum Herbst 2008 um 8% angehoben. Eine detaillierte Übersicht bietet das BMBF auf seinem Portal www.das-neue-bafoeg.de Link zu: Bundesministerium für Bildung und Forschung, www.das-neue-bafoeg.de unter der Rubrik "Das neue Bafög" bei "Förderungsarten-/ höhe" zu den möglichen Fördersätzen und den geltenden Freibeträgen.

Eine unverbindliche Abschätzung über die zu erwartenden Bafög-Sätze, kann man auf der Webseite www.bafoeg-rechner.de Link zu: Studis Online, www.bafoeg-rechner.de des Studenten-Portals www.studis-online.de bekommen. In diesem Online-Rechner, der alle wesentlichen Parameter (Miete usw.) für die Errechnung abfragt, sind auch bereits die angehobenen Bedarfssätze enthalten.

WICHTIG: Bei den Bafög-Zahlungen handelt es sich teilweise um ein zinsloses Darlehen, das dem Förderungsberechtigten gewährt wird. Das bedeutet, dass das Darlehen auch zurückgezahlt werden muss. Eine Ausnahme ist hier das Schüler-Bafög, das als Vollzuschuss gewährt wird und entsprechend nicht zurückgezahlt werden muss.

Rückzahlung des Bafög-Darlehens

Wer als Studierender Bafög bezieht, erhält dieses in der Regelstudienzeit grundsätzlich zu 50% als Zuschuss vom Staat. Die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen gewährt und muss fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer zurückgezahlt werden. Hier fallen vierteljährlich Raten von 315 EUR an. Die Höhe des Darlehens (also ohne den monatlichen 50%igen Zuschuss) ist dabei auf 10.000 EUR begrenzt. Wer bei Fälligwerden der Rückzahlung dazu finanziell nicht in der Lage ist, kann sich seine Schulden stunden lassen. Wer bereits über ein höheres Einkommen oder Vermögen verfügt, kann seine Bafög-Verbindlichkeiten auch in größeren Tilgungsraten bzw. mit einer einmaligen Zahlung begleichen. Hierauf gibt es einen Rabatt, das heißt, die zurückzuzahlende Gesamtsumme fällt geringer aus.

Tipp: Wer innerhalb des Studiums gute Leistungen zeigt, etwa zu den 30% besten Absolventen eines Jahrgangs gehört und/oder sein Studium besonders schnell abschließt, kann auf Antrag einen Teil der Bafög-Schulden erlassen bekommen. Das gleiche gilt für Kindererziehung oder bei einem geringen Einkommen während der Zeit der Rückzahlung. Wichtig ist dabei, dass ein entsprechender Antrag einen Monat nach Erhalt des Rückzahlungsbescheids gestellt wird.

Auf der Webseite www.bafoeg-rechner.de Link zu: Studis Online, www.bafoeg-rechner.de wird auch ein Rückzahlungsrechner angeboten, der einen unverbindlichen Überblick über die späteren finanziellen Belastungen gibt.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt mit den entsprechenden Formularen bei den zuständigen Ämtern in den Bundesländern. Eine Übersicht über die regionalen Ämter bietet das BMBF auf seinem Portal www.das-neue-bafoeg.de unter der Rubrik Antragstellung.

Generell gilt, dass der Erstantrag so schnell wie möglich nach Erhalt der Studienplatzbestätigung gestellt werden sollte. So wird Bafög erst ab dem Monat gezahlt, ab dem der Antrag eingegangen ist. Rückwirkend wird auch bei einem bestehenden Anspruch nicht gezahlt. Möglicherweise bietet es sich an, auf jeden Fall den Antrag schon einmal abzugeben und die dafür benötigten Unterlagen und Nachweise nachzureichen.

Informationen und Beratung

Das BMBF bietet auf seinem Webportal www.das-neue-bafoeg.de Link zu: Bundesministerium für Bildung und Forschung, www.das-neue-bafoeg.de umfangreiche Hintergrundinformationen zu nahezu allen Aspekten der Bafög-Förderung. Unter der kostenlosen Hotline 0800 2236341 bietet das Ministerium außerdem eine telefonische Beratung an. Im "Info-Center" können Fragen per E-Mail geschickt werden und Anträge im Download-Center heruntergeladen werden.

J. Ollenik, aktualisiert Februar 2009
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