Französisch lernen in der
Provence oder das
Business-Englisch im Schatten der
Tower Bridge auffrischen - Sprachkurse im Ausland sind eine hervorragende Möglichkeit, um die eigenen Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern. Ungestört von sonstigen Verpflichtungen kann man sich ganz der Sprache widmen und das Gelernte gleich an Ort uns Stelle anwenden. Das Angebot an Sprachkursen ist jedoch kaum noch zu überschauen und Qualität und Leistung der Anbieter sind oft sehr unterschiedlich.
Worauf Sie bei der Auswahl eines Sprachkurses achten sollten:
- Nicht gleich das erste Angebot buchen: Holen Sie am besten mehrere Angebote ein und vergleichen Sie Preis und Leistung.
- Auf das Kleingedruckte achten: Seriöse Anbieter haben keinen Absagevorbehalt und auch keine Preiserhöhungsklauseln in ihren Verträgen.
- Sicherungsschein: Mit der Buchungsbestätigung sollten Sie auch einen Sicherungsschein erhalten. So ist gewährleistet, dass Sie bereits geleistete Zahlungen zurückerhalten, für den Fall, dass der Reiseveranstalter Konkurs anmelden muss.
- Ist die Leistung genau beschrieben? Bereits bei der Buchung sollte festgelegt sein, wie groß die Lerngruppen sind, wie viele Unterrichtsstunden zum Kursangebot gehören und an welcher Schule im Ausland der Unterricht stattfindet. Zudem sollte aus dem Angebot klar hervorgehen, wie man vor Ort untergebracht ist.
- Entscheidend für den Lernerfolg ist die richtige Lerngruppe: Achten sie darauf, dass es zu Beginn einen Einstufungstest gibt.
- Wie wird der Kurs abgeschlossen? Von Anfang an sollte klar sein, welche Prüfungen am Ende des Kurses abgelegt werden können und welche Zertifikate man dafür erhält. Nur bundesweit oder international anerkannte Zertifikate sind für die berufliche Karriere wirklich nützlich.
- Infoabende besuchen und nachfragen: Viele Veranstalter bieten Informationsabende an, auf denen man sich noch genauer zu den angebotenen Kursen informieren und eventuelle Fragen klären kann.
Welche Kosten können steuerlich geltend gemacht werden?
Arbeitnehmer können einen Sprachkurs in einem
EU-Land als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wie der Bundesfinanzhof im Jahr 2002 entschieden hat. Nach einem Urteil vom 13.06.2002 (
Az. IV R 168/00) sind daran aber auch einige Bedingungen geknüpft: Der Arbeitgeber sollte seinem Angestellten bescheinigen, dass der Kurs aus beruflichen Gründen benötigt wird. Außerdem muss deutlich werden, dass private Interessen auf der Reise keine Rolle spielen, daher sollte ein Intensivkurs mit einer hohen Stundenzahl belegt werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann können die Kosten des Sprachkurses sowie Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.
J. Ollenik, Juli 2006
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