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Fremdsprachen lernen als Au-pair

Abbildung: Zwei Kinder
Viele junge Leute zieht es nach der Schule ins Ausland. Die Einen wollen einmal längere Zeit von zu Hause fort, um Erfahrungen zu sammeln und gleichzeitig ihre Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern. Anderen fällt es nach der Schule noch schwer, sich sofort zu entscheiden, in welche Richtung die Weichen für die berufliche Zukunft gestellt werden sollen. Da bietet es sich an, für sechs oder zwölf Monate als Au-pair ins Ausland zu gehen.

Der Begriff "Au-pair" kommt aus dem Französischen und bedeutet übersetzt "auf Gegenseitigkeit". Ein Au-pair ist nicht angestellt, sondern lebt in und mit einer Gastfamilie, betreut in der Regel die Kinder und hilft im Haushalt mit. Gerade das Leben in einer Familie bietet gute Möglichkeiten, die Kultur des Gastlandes hautnah kennen zu lernen und die eigenen Sprachkenntnisse zu vertiefen.

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Au-pair

Grundsätzlich steht die Tätigkeit als Au-pair allen Männern und Frauen offen. In Großbritannien können jedoch nur Frauen Au-pair werden. In den Ländern der Europäischen Union (EU) müssen folgende gesetzliche Bedingungen erfüllt werden:
  • nicht verheiratet
  • nicht geschieden
  • keine eigenen Kinder
  • Besitz eines Passes aus einem Land der EU oder einem mit der EU assoziierten Land
  • zwischen 18 und maximal 30 Jahren alt
Außerdem sollte ein Au-pair anpassungsfähig und kinderlieb sein und den Wunsch haben, sich in die Familie und die landesüblichen Gepflogenheiten zu integrieren. Grundkenntnisse der Landessprache sind nicht überall erforderlich, aber von Vorteil.

Wer als Au-pair in die USA gehen möchte, muss noch weitergehende Bedingungen erfüllen:
  • nicht verheiratet
  • keine eigenen Kinder
  • Alter zwischen 18 und 26 Jahre
  • abgeschlossene Schulausbildung
  • gültiger Führerschein (bzw. Anmeldung für praktische Prüfung)
  • gute Englischkenntnisse
  • einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • deutsche Staatsbürgerschaft oder unbegrenzte Aufenthaltsdauer für Deutschland
  • mindestens 200 Stunden nachgewiesene praktische Erfahrung in der Kinderbetreuung

Rechte und Pflichten eines Au-pairs

Es gibt gesetzliche Regelungen, die ein Au-pair vor Missbrauch und Ausbeutung schützen sollen. Neben diesen Regelungen wird das Verhältnis zwischen Au-pair und Gastfamilie jedoch hauptsächlich durch gemeinsamen Absprachen mit den Gastfamilien festgelegt. Um Missverständnisse und Ärger zu vermeiden ist es deshalb wichtig, die Einteilung von Arbeits- und Freizeit, Pflichten und Rechten gleich zu Beginn direkt mit der Gastfamilie zu klären.
  • Pflichten eines Au-pairs
    Die Arbeit eines Au-pairs besteht in erster Linie aus Kinderbetreuung, dazu gehört auch das Babysitten an bis zu drei Abenden pro Woche. Außerdem kann die Mithilfe im Haushalt erforderlich sein, wobei die Betonung auf Mithilfe liegt. Ein Au-pair soll weder Putzkraft noch Köchin ersetzen. Tätigkeiten wie Einkaufen, Betten der Kinder machen, Staub saugen, Spülen, Aufräumen, oder beim Kochen helfen, gehören allerdings in Maßen zu den Pflichten. Auch die Arbeitszeit eines Au-pairs ist geregelt: Maximal fünf bis sechs Stunden täglich, höchstens 30 Stunden in der Woche in europäischen Ländern. In den USA kann die Arbeitszeit bis 45 Wochenstunden betragen.
  • Rechte eines Au-pairs
    Einem Au-pair steht ein eigenes Zimmer und die Teilnahme an den Mahlzeiten der Familie zu. Mindestens ein bis anderthalb Tage in der Woche sind frei. Die übrige Freizeit verteilt sich auf die anderen Wochentage, wobei dem Au-pair Gelegenheit gegeben werden sollte, Sprachkurse oder Aktivitäten im Rahmen der "kulturellen Weiterbildung" zu absolvieren. Auch Urlaub steht einem Au-pair zu, in Europa in der Regel zwei bezahlte Wochen im Jahr. Oft begleitet ein Au-pair die Familie auch in den Sommerurlaub. Die Au-pair-Tätigkeit wird zusätzlich zu freier Kost und Logis mit einem Taschengeld vergütet. Das Taschengeld variiert, je nach Land und Tätigkeitsumfang von 50 bis 150 Euro pro Woche.

Au-Pair-Agenturen helfen bei der Suche nach einer Gastfamilie

Wer sich für einen Auslandsaufenthalt als Au-pair interessiert, sollte sich an eine Au-Pair-Agentur wenden. Sie hilft bei der Suche nach einer Gastfamilie und kümmert sich um Arbeitsverträge und Behördengänge. Meist lohnt es sich nicht, auf eigene Faust nach einer Au-Pair-Stelle zu suchen. Denn sollte es später zu Problemen mit der Gastfamilie kommen, hat man keinen Ansprechpartner der helfen oder vermitteln kann.

E. Blumenfeld, aktualisiert Juli 2009
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