Abgelehnte Bewerbung: Wie geht man mit einer Absage um?
Fast jeder Bewerber hat das schon erlebt: Der Griff in den Briefkasten fördert einen großen Umschlag zutage. Der Inhalt: Bewerbungsunterlagen und eine Absage.
Auch wenn die Enttäuschung jetzt groß ist, sollte man diese nicht persönlich nehmen. Generell gilt es, jede Absage für sich zu analysieren. Bei der Überprüfung kann man Rückschlüsse auf mögliche Fehler in der Bewerbung ziehen und Hinweise finden, was man bei künftigen Bewerbungen besser machen kann. Wichtig ist daher, zunächst festzustellen, in welcher Bewerbungsphase die Absage erteilt wurde. Ob bereits nach der schriftlichen Bewerbung oder erst nach dem Absolvieren eines Assessment-Centers oder eines Vorstellungsgesprächs die Ablehnung erfolgte.
Absage nach schriftlicher Bewerbung
Bei Absagen nach der schriftlichen Bewerbung sollten zunächst das
Anschreiben und der
Lebenslauf noch einmal kritisch überprüft werden. Sind die Dokumente wirklich klar strukturiert und auf die wesentlichen Aussagen reduziert? Sind die Unterlagen tatsächlich fehlerfrei? Ist im Anschreiben der persönliche Beweggrund für die Bewerbung passend auf die Stelle und das Unternehmen formuliert? Auch das mitgeschickte Foto könnte gegebenenfalls noch einmal einer kritischen Überprüfung unterzogen werden.
Am besten sucht man sich hier noch einmal einen objektiven Berater. Freunde, Bekannte, Bewerbungsberater oder auch die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit können Ihnen bei der Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen helfen.
Häufen sich die Absagen nach einer schriftlichen Bewerbung, bietet es sich zudem an, die in den Stellenanzeigen geforderten Fähigkeiten mit den eigenen abzugleichen. Hier muss sich der Bewerber kritisch die Frage stellen, ob er wirklich alle Anforderungen in der Stellenbeschreibung erfüllt. Wenn etwa ein Bewerber mit mehrjähriger Berufserfahrung gesucht wird, haben Hochschulabsolventen in der Regel keine realistische Chance diese Stelle zu bekommen. Berufserfahrung wird von den Unternehmen nicht umsonst vorausgesetzt. Es sei denn ein vorab geführtes Telefonat schließt Chancen trotz fehlender Berufserfahrung nicht aus. Wer sich auf seinen Wunschberuf festgelegt hat und erkennt, nicht ausreichend qualifiziert zu sein, sollte die Zeit nach dem Abschluss lieber nutzen, sich mit Zusatzausbildungen oder Praktika entsprechend den Anforderungen des Job-Profils weiter zu bilden.
Absage nach Bewerbungsgespräch oder Assessment-Center
Die Einladung zu einem
Vorstellungsgespräch oder die Teilnahme an einem
Assessment-Center zeigt zumindest, dass die schriftliche Bewerbung in sich schlüssig war und die wichtigsten Anforderungen an Ausbildung und Qualifikation auf dem Papier passen. Wenn nach einem Bewerbungsgespräch oder Assessment-Center eine Absage erfolgt, kann dieses viele Gründe haben. Entweder der Kandidat passt auf Grund seiner Persönlichkeit oder sozialen Kompetenzen nicht in das Profil des Unternehmens oder ein anderer Kandidat ist - etwa durch eine Zusatzausbildung - einfach besser qualifiziert oder konnte die Personalverantwortlichen besser überzeugen. Hier gilt die Grundregel: Absagen nicht persönlich nehmen, sondern als Ansporn, es beim nächsten Mal besser zu machen.
Feedback einholen
Wer die Möglichkeit hatte, sich persönlich beim Unternehmen vorzustellen, sollte gerade im Falle einer Absage die Chance nutzen und sich dazu Feedback vom Unternehmen zu holen. Hier sollte der entsprechende Personalverantwortliche um seine offene Meinung gebeten werden, die er im Gespräch vom Bewerber bekommen hat.
Aus dem Feedback kann der Abgelehnte wichtige Informationen und manchmal auch unangenehme Wahrheiten erhalten. Mit diesen Informationen bekommt der Bewerber zum einen Einblick über die Entscheidungsmotivation des Personalverantwortlichen und zum anderen auch Anregungen und Hinweise darauf, wie man sich in künftigen Gesprächen besser darstellen und profilieren kann. Der Austausch mit dem Unternehmen oder dem Personalverantwortlichen kann je nach Präferenz der Firma entweder schriftlich oder per Telefon erfolgen.
Auch hier sollte man es allerdings nicht persönlich nehmen, wenn man keine ausführliche Auskunft erhält. Aufgrund der verschärften Gesetzeslage in Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (
AGG) haben viele Unternehmen Ihre Absagen standardisiert, um sich an dieser Stelle nicht angreifbar zu machen.
Die Bundesagentur für Arbeit rät dazu, generell jedes Bewerbungsgespräch sorgfältig nachzubereiten. "Notieren Sie Namen von Ansprechpartnern, Ihre Eindrücke vom Unternehmen, welche Anforderungen wurden gestellt, mit welchen Fragen haben Sie nicht gerechnet", raten die Experten der Arbeitsagentur. So könne man später Wichtiges nachschlagen und lerne aus den Gesprächssituationen.
Bewerbertrainings
Gerade für Hochschulabsolventen ist es aufgrund der meist mangelnden Berufserfahrung sinnvoll Bewerbungsgespräche zu "üben". Viele Unis oder Fachhochschulen bieten dazu spezielle Berbertrainings oder ähnliches an. Auch von den Arbeitsämtern oder Volkshochschulen werden diese häufig angeboten.
Alternative Praktikum
Wer nach dem Studium auf Anhieb keine Stelle findet, sollte sich überlegen, ob ein
Praktikum sinnvoll sein könnte, um die Übergangszeit bis zu einer Zusage zu überbrücken. Ob und in welchem Umfang so etwas üblich ist, hängt von der Branche ab, in der der Bewerber arbeiten möchte. Während in der Medien- und Werbebranche Praktika nach dem Hochschulabschluss durchaus gängig sind, sind sie in Ingenieurs- und naturwissenschaftlichen Berufen eher die Ausnahme. Generell sollten Job-Suchende bei einem Praktikum darauf achten, zeitlich und vertraglich flexibel sein zu können, wenn die erhoffte Zusage eines Unternehmens dann doch im Briefkasten liegt.
J. Ollenik, Juli 2008