Nachdem der Ausbildungsvertrag unterschrieben ist, müssen noch einige Formalitäten erledigt werden, bevor Sie bei Ihrem Arbeitgeber in das Berufsleben durchstarten können. Wir erklären Ihnen, an was Sie noch denken müssen:
- Ärztliche Untersuchung
Laut Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Ausbildungsbeginn eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben, wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind. Diese Untersuchung kann Ihr Hausarzt vornehmen, eine entsprechende Bescheinigung müssen Sie dann Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
- Lohnsteuerkarte
Als Auszubildender müssen Sie - wie alle anderen Arbeitnehmer auch - Lohnsteuer zahlen. Damit Ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer an das Finanzamt abführen kann, müssen Sie eine Lohnsteuerkarte beantragen und beim Arbeitgeber abgeben. Die Lohnsteuerkarte bekommen Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
- Sozialversicherungsausweis
Neben der Lohnsteuer werden nun auch Beiträge zur Renten- und Sozialversicherung fällig. Daher benötig Ihr Arbeitgeber auch Ihren Sozialversicherungsausweis und Ihre Rentenversicherungsnummer. Beides kann Ihre Krankenkasse für Sie beantragen.
- Krankenversicherung
Wenn Sie in das Berufsleben eintreten, sind Sie nicht mehr automatisch über Ihre Eltern krankenversichert. Sie müssen sich nun selbst für eine Krankenkasse entscheiden. Die Leistungen sind von Kasse zu Kasse verschieden. Also Augen auf bei der Auswahl!
- Lohn- und Gehaltskonto
Ihr monatliches Gehalt wird Ihnen regelmäßig von Ihrem Arbeitgeber überwiesen. Also müssen Sie spätestens jetzt ein Girokonto einrichten, z. B. bei einer Volksbank oder Raiffeisenbank in Ihrer Nähe.
- Vermögenswirksame Leistungen
Als Auszubildende(r) haben Sie ab sofort auch Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Aus Ihrem Gehalt sparen Sie dann maximal 40 EUR monatlich. In der Regel erhalten Sie dafür einen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber; manchmal zahlt er auch den vollen Betrag. Um die vermögenswirksamen Leistungen zu erhalten, legen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Bestätigung vor, aus der hervorgeht, wohin der Betrag überwiesen werden soll.
An was muss man sonst noch denken?
Mit dem Start in die Berufsausbildung machen Sie einen großen Schritt in die persönliche Selbstständigkeit. Das bedeutet, dass Sie für sich selbst und Ihre Zukunft die Verantwortung übernehmen. Unsere
Ansprechpartner sind ganz in Ihrer Nähe und beraten Sie gerne, wie Sie Ihre persönlichen Risiken absichern können.
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J. Ollenik, aktualisiert Januar 2011
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