Die Ausbildung ist der Start in die berufliche Karriere. Nicht selten brechen junge Menschen jedoch ihre Ausbildung wieder ab. Die Quote für die vorzeitige Lösung des Ausbildungsvertrages liegt nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BBIB) branchenübergreifend seit mehreren Jahren auf dem Niveau von rund 20 Prozent. Wir sagen, worauf dabei zu achten ist und zeigen Alternativen zum Ausbildungsabbruch.
Nach einer Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (
BBIB) geht die Initiative zur Auflösung des Ausbildungsvertrags vorwiegend (57%) von den Auszubildenden selbst aus. Bei einem Drittel löste der Betrieb das Ausbildungsverhältnis, in 11% der Fälle trennte man sich im gegenseitigen Einvernehmen. Die Gründe für die Auszubildenden, ihren Vertrag zu lösen; sind dabei unterschiedlich. 70% der Befragten nannten die betriebliche Sphäre als Grund für den Abbruch. 60% begründeten diesen mit Konflikten mit den Ausbildern oder Firmeninhabern.
Persönliche Gründe und Unzufriedenheit mit der Berufswahl
Für 46% waren persönliche Gründe für den Ausstieg aus der Ausbildung ausschlaggebend. Darauf folgen mit 43% eine schlechte Vermittlung von Ausbildungsinhalten und ungünstige Arbeitszeiten sowie ausbildungsfremde Tätigkeiten. Jeder dritte Auszubildende war generell unzufrieden mit der Berufswahl. Entweder entsprach der Ausbildungsberuf nicht dem Wunschberuf oder die Vorstellungen unterschieden sich von der Ausbildungsrealität, so das
BBIB.
Zu viele Überstunden
Nach Angaben aus dem Ausbildungsreport 2008 des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sind auch regelmäßige Überstunden ein zentraler Kritikpunkt der Auszubildenden. Demnach machen im Schnitt 40 Prozent aller Auszubildenden regelmäßig Überstunden. Darüber hinaus befürchten rund 80 Prozent der 4700 Befragten nicht sicher übernommen zu werden. Diese Perspektiven drücken auf die Stimmung der Azubis und führen nicht selten zu einer vorzeitigen Auflösung des Vertrags. Desweiteren bemängeln die Auszubildenden im DGB-Report die nicht ausreichende fachliche Anleitung. Knapp 32 Prozent gaben an, nur "manchmal", "selten" oder "nie" fachlich angeleitet zu werden.
Kein automatischer Ausstieg
Für die überwiegende Mehrheit der Befragten aus der BBIB-Untersuchung endete die Ausbildung bereits im ersten Ausbildungsjahr, bei gut einem Drittel im zweiten oder letzten Ausbildungsjahr. Die Studie zeigt aber auch, dass Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag vorzeitig gelöst wird, nicht automatisch aus der Berufsausbildung ausscheiden. 62% der jungen Menschen, die ihre Ausbildung abbrachen, blieben im Ausbildungssystem, die Hälfte wechselte in einen anderen Betrieb.
Rechtlicher Rahmen für die Vertragsauflösung
Der Abbruch einer Ausbildung hat immer auch eine juristische Komponente, da ein Vertragsverhältnis aufgelöst wird. In der Probezeit ist dieses völlig unproblematisch. "Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden", heißt es dazu im Berufsbildungsgesetz. Dabei müssen weder vom Ausbilder noch vom Auszubildenden Gründe für die Beendigung genannt werden. Ist die Probezeit abgelaufen, kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen. Als wichtiger Grund gilt unter anderem auch die Erkenntnis, dass der Ausbildungsberuf nicht der persönlichen Eignung und Neigung entspricht. Eine Auflösung des Vertrags in gegenseitigem Einvernehmen ist jederzeit möglich.
Lösungen suchen statt kündigen
Gerade bei Problemen im Betrieb ist die Auflösung des Ausbildungsvertrags jedoch nicht die einzige Option. Handwerks- und Handelskammern geben zu bedenken, dass eine Kündigung immer "das letzte Mittel" sei. Zunächst sollte versucht werden, Probleme mit entsprechenden Gesprächen zwischen Auszubildenden und Ausbildern zu klären. Nach einer Studie des Westdeutschen Handelskammer-Tags bewerten Auszubildende Konflikte oft schwerwiegender als ihre Ausbilder. Wichtig ist deshalb eine ruhige und sachliche Aussprache zwischen den Beteiligten. Dafür sollte man am Besten einen Termin vereinbaren und nicht direkt nach einem aufgetretenen Konflikt alles aussprechen, was einem auf der Seele liegt.
Dann sollte darüber gesprochen werden, wie die genauen Erwartungen des Betriebs aussehen und wo mögliche Fehler oder Missverständnisse liegen. Dabei sollte der Auszubildende auch überlegen, welche Fehler er vielleicht selbst gemacht haben könnte.
Ausbildungsberater vermitteln
Hilfestellung bei solchen Gesprächen können Ausbildungsberater der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern bieten, gerade wenn es sich um schwerwiegende Probleme handelt. Diese extra für solche Fälle von den Kammern beschäftigten Fachkräfte verfügen über eine große Erfahrung beim Vermitteln und Schlichten von Streitfällen. Wenn sich Auszubildende unzureichend ausgebildet oder missbräuchlich für ausbildungsfremde Arbeiten eingesetzt fühlen, sollten auf jeden Fall die zuständigen Kammern eingeschaltet werden. Laut Berufsbildungsgesetz haben die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern sowie die Landwirtschaftskammern darüber zu wachen, dass die Ausbilder persönlich und fachlich für ihre Arbeit geeignet sind und der jeweilige Betrieb eine sinnvolle Ausbildungsstätte ist. Wenn vorhanden, ist auch der Betriebsrat immer eine sinnvolle Anlaufstelle, bei der Auszubildende Rat und Unterstützung erhalten.
Vor dem Abbruch Alternativen suchen
Ist eine Auflösung des Ausbildungsvertrags trotzdem unvermeidbar, sollten sich Auszubildende genau überlegen, wie es beruflich weiter geht. Vor einer Kündigung sollte das Problem daher mit einem Ausbildungsberater bei den zuständigen Kammern und/oder einem Berufsberater bei der zuständigen Agentur für Arbeit besprochen werden. Auf jeden Fall sollte sich der Auszubildende konkrete Gedanken über einen neuen Ausbildungsbetrieb oder eine neue Berufsausbildung machen. Hier raten Experten zu überlegen, ob die derzeitige Ausbildung wirklich so weit weg von dem liegt, was man machen möchte.
So kann es oft sinnvoll sein, die Ausbildung zu beenden und dann mit entsprechenden Weiterbildungen in den angestrebten Beruf zu wechseln. Wer den Betrieb und/oder Beruf wechseln will, sollte die Möglichkeit in Betracht ziehen, im neuen Betrieb Betriebsklima, Ausbilder und das Berufsbild selbst vorab in einem Praktikum kennen zu lernen.
Probleme in der Berufsschule sind nach Expertenmeinung dagegen nicht unbedingt ein Grund, die Ausbildung zu beenden. So gibt es innerhalb des Betriebes, bei den Kammern oder auch von der Agentur für Arbeit oft Möglichkeiten, mit Nachhilfe den Stoff der Berufsschule aufzuarbeiten.
Weitere Informationen zu diesem Thema
J. Ollenik, aktualisiert Januar 2010
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