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R+V-Ratgeber Altersvorsorge (Quelle: Thinkstock)

Altersvorsorge

Private Altersvorsorge

Änderungen bei der privaten Altersvorsorge 2012

Abbildung: Glückskeks (Quelle: Thinkstock)
Insgesamt wird das Thema private Vorsorge für jeden Einzelnen immer wichtiger, eine eigenverantwortliche Vorsorge wird mittlerweile sogar erwartet. Mit dem Abschluss einer privaten oder betrieblichen Altersversorgung sichern Sie sich zugleich weitere Vorteile. Dabei gilt allerdings, die zum Jahresbeginn 2012 per Gesetz in Kraft getretenen Änderungen zu beachten.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Änderungen bei der RiesterRente

Die RiesterRente ist eine vom Staat geförderte, privat finanzierte Rente. Der Staat unterstützt Sie als Riester-Sparer durch Zulagen und durch die Möglichkeit, die Beiträge als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend zu machen. Dies gilt auch weiterhin.

Allerdings hat sich zum Jahreswechsel der frühestmögliche Rentenbeginn geändert.

Rentenbeginn mit 62: Bei Verträgen, die ab dem 1.1.2012 abgeschlossen werden, kann die frühestmögliche Rentenzahlung ab dem 62. Lebensjahr erfolgen. Bei Vertragsabschlüssen bis 2011 galt noch das 60. Lebensjahr. Hintergrund der Änderungen ist die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre.

Zum schrittweisen Einstieg in die "Rente mit 67" erfahren Sie mehr in unserem Artikel "Rente mit 67: Einstieg hat 2012 begonnen".

Änderungen bei der BasisRente beziehungsweise Rürup-Rente

Die BasisRente, umgangssprachlich oft auch als Rürup-Rente bezeichnet, ist eine weitere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Ab Rentenbeginn wird eine lebenslange garantierte Rente gezahlt. Die Beiträge zur BasisRente können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bis zu 20.000 EUR können Alleinstehende jährlich in die BasisRente einzahlen (Ehepaare bis zu 40.000 EUR).

Bei der BasisRente kommt es zum Jahreswechsel zu zwei wichtigen Änderungen.

Rentenbeginn mit 62: Für Neuverträge in 2012 steigt auch hier der frühestmögliche Rentenbeginn per Gesetz vom 60. auf das 62. Lebensjahr an.

Steuervorteile: Die Beiträge zur BasisRente können in 2012 zu 74% als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden (von maximal 20.000 EUR jährlich bei Ledigen bzw. 40.000 EUR jährlich bei Ehepaaren).

Sind Sie Alleinstehend, dann können Sie somit 2012 bis zu 14.800 EUR als Sonderausgabenabzug steuerlich geltend machen (Ehepaare bis zu 29.600 EUR). Der Prozentsatz steigt jedes Jahr um weitere zwei Prozentpunkte, so dass dann im Jahr 2025 100% der Beiträge für Sie steuerfrei sind.

Rechenbeispiel für einen gesetzlich Rentenversicherten
(Alleinstehend, Jahreseinkommen von 25.000 EUR, Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) 19,6%)

  • Der Jahresbeitrag zur gRV beträgt 4.900 EUR (19,6% von 25.000 EUR). Davon entfallen auf Arbeitnehmer 2.450 EUR und auf Arbeitgeber 2.450 EUR.
  • Der Jahresbeitrag für die Rürup-Rente beträgt 1.600 EUR.
  • Insgesamt gehen in dem Beispiel 6.500 EUR in die Basisversorgung.
  • Abzugsfähig sind 2012 genau 74% von 6.500 EUR, d.h. 4.810 EUR.
  • Davon ist abzuziehen der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung
    (also 4.810 EUR - 2.450 EUR = 2.360 EUR).
  • Somit sind dann 2.360 EUR als Sonderausgaben abzugsfähig und damit steuerfrei.

Änderungen bei Lebens- und Rentenversicherungen

Steuervorteile: Die Erträge aus Kapitalleistungen von privaten Lebensversicherungen sind nur zu 50% mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern, wenn Sie bei Auszahlung der Kapitalleistung das 62. Lebensjahr vollendet haben und die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre betrug.

Vorsicht: Schließen Sie 2012 einen Vertrag ab und wünschen eine Kapitalauszahlung im 60. oder 61. Lebensjahr, ist der komplette Ertrag der Kapitalleistung zu 100% abgeltungssteuerpflichtig.

Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung

Neben RiesterRente und BasisRente (Rürup-Rente) erhöht sich auch bei Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge, die ab 2012 abgeschlossen werden, der frühestmögliche Rentenbeginn vom 60. auf das 62. Lebensjahr. Sie profitieren aber weiterhin von wichtigen Vorteilen:

So zahlen Sie als Arbeitnehmer nach wie vor weniger Steuern und Sozialabgaben, wenn Sie einen Teil Ihres laufenden Gehalts, Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) oder ggf. vermögenswirksame Leistungen in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umwandeln lassen.

Im Jahr 2012 sind die eingezahlten Beiträge bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialversicherungsfrei. Das sind 2012 umgerechnet 2.688 EUR.

Weitere Informationen

In unserer Rubrik "Produkte für Privatkunden" können Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge verschaffen.
Unsere Ansprechpartner vor Ort stehen Ihnen gerne für Ihre persönliche Zukunftsvorsorge zur Verfügung.
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S. Nies, Januar 2012
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