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R+V-Ratgeber Altersvorsorge (Quelle: Thinkstock)

Altersvorsorge

Private Altersvorsorge

Unabhängig und flexibel: Altersvorsorge ist vor allem Frauensache

Abbildung: Frau
Je nach Jahrgang kann eine Frau zwischen dem 63. und 67. Lebensjahr bei voller Rente aus dem Job aussteigen. Die genaue Regelung finden Sie in der Tabelle zum Altersrentenbezug für Frauen: Jahrgänge bis 1946 (PDF 148,1 KB)Informationen zum Dateiformat bzw. Jahrgänge ab 1947 (PDF 183,3 KB)Informationen zum Dateiformat.

Statistisch betrachtet liegen dann aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung noch fast 20 Jahre des Ruhestands vor ihr. 20 Jahre also, die sie in erster Linie von der gesetzlichen Rente bestreiten muss. Wie gut das gelingt, hängt natürlich im Einzelfall von der jeweiligen finanziellen Situation ab. Doch viele Frauen haben noch immer weniger Rentenansprüche als Männer und das finanzielle Polster im Ruhestand reicht nicht, um große Sprünge zu machen. Vielmehr geht es oft darum, sicher zu stellen, dass die Einkünfte im Ruhestand reichen, um alle Ausgaben zu decken.

Rechtzeitig rechnen

Eine Versorgungslücke lässt sich nur schwer schließen, wenn Sie diese erst im Ruhestand erkennen. Besser ist es, sich rechtzeitig Klarheit über die eigenen Finanzen im Ruhestand zu verschaffen. Auch wenn dieser vorgezogene Kassensturz etwas mühsam erscheinen mag, er lohnt sich für Sie! Denn so finden Sie heraus, ob Ihnen ausreichend Geld für einen sorgenfreien Ruhestand zur Verfügung steht oder ob Sie Ihre Altersvorsorge verbessern sollten.

Schritt für Schritt zum Kassensturz

Charlotte T. ist 38 Jahre alt und Mutter zweier Kinder. Seit einiger Zeit macht sie sich Gedanken darüber, ob ihre Zukunft so sicher ist, wie sie bislang dachte. Durch die Rente mit 67 muss sie auf einmal zwei Jahre länger arbeiten. Und angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung fragt sie sich, ob der Ruhestand nicht nur später kommt, sondern auch weniger Einkommen mit sich bringt. Weil der Mann von Charlotte T. selbstständig ist, möchte sie aus eigener Kraft ihren Ruhestand absichern. Deshalb macht sie sich mit der folgenden Anleitung daran, ihre Versorgungssituation zu beurteilen.

1. Schritt: Die Höhe der künftigen Ausgaben schätzen

Natürlich lässt sich nicht auf den Cent genau errechnen, wie hoch die eigenen Ausgaben im Ruhestand sein werden. Aber anhand des aktuellen Konsums und der Lebensplanung ist eine recht gute Schätzung möglich. Die zukünftigen Ausgaben bestehen aus den folgenden beiden Kostenpaketen:
  • Fixkosten sind jene Kosten, die regelmäßig und meist in gleicher oder ähnlicher Höhe anfallen. Einen Überblick darüber geben am besten die Kontoauszüge. Dort sind mit Miete, Strom oder Versicherungen die wichtigsten Ausgaben aufgeführt, die monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich abgebucht werden.
  • Variable Kosten fallen in unterschiedlicher Höhe und nur mehr oder weniger regelmäßig an. Dazu gehören zum Beispiel Ausgaben für Essen und Trinken oder Freizeitaktivitäten. Um ihre Höhe festzustellen, bietet es sich an, mindestens einen Monat lang aufzuschreiben, wie viel Geld wofür ausgegeben wird. Zu diesen monatlichen variablen Kosten kommen dann noch Ausgaben zu besonderen Gelegenheiten hinzu, wie zum Beispiel für Geschenke an die Kinder oder Enkelkinder.

2. Schritt: Die Höhe der künftigen Einnahmen schätzen

Nachdem die Höhe der zukünftigen Ausgaben ungefähr bekannt ist, können die zukünftigen Einnahmen geschätzt werden. Folgende Einkunftsarten stehen im Ruhestand eventuell zur Verfügung:
  • Die gesetzliche Rente ist für die meisten Ruheständler die wichtigste Einnahmequelle. Ihre Höhe lässt sich beim zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen. Hier finden Sie eine nach Bundesländern sortierte Adressliste aller Rentenversicherungsträger Link auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
    www.deutsche-rentenversicherung.de
    . Noch einfacher ist es, bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (die frühere Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, BfA) eine Rentenauskunft online Link auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund www.deutsche-rentenversicherung-bund.de anzufordern.
    Bei der Rente gilt übrigens wie beim Arbeitslohn: Brutto ist nicht gleich netto. Vom Bruttobetrag sind noch der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung und die Einkommensteuer abzuziehen.

  • Einkünfte aus betrieblicher Altersversorgung, staatlich geförderter Altersvorsorge (Riester-Rente oder Rürup-Rente, privater Vorsorge (etwa aus einer privaten Rentenversicherung oder aus Kapitalanlagen) und sonstige Einkünfte (z. B. aus Vermietung und Verpachtung). Auch diese Einnahmen sind wie die gesetzliche Rente unter Umständen zu versteuern.

  • Zusätzliche Verdienste, etwa in Form von Honoraren für Vorträge, können nach Erreichen des regulären Rentenalters (siehe Schritt 3) unbegrenzt eingenommen werden. Die Höhe der gesetzlichen Rente verringert sich dadurch nicht. Wer früher in Rente geht, darf allerdings nur 400 EUR pro Monat (Stand: Juli 2009) hinzuverdienen. Bei Überschreiten dieser Grenze wird die Rente gekürzt.

  • Wer verheiratet oder geschieden ist oder in einer anerkannten Lebenspartnerschaft lebt, erzielt eventuell Einkünfte aus dem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting.

    Beim Rentensplitting bestimmt ein Ehepaar oder eine anerkannte Lebenspartnerschaft durch eine gemeinsame schriftliche Erklärung, dass die von ihnen in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Dadurch erhält der Ehepartner, der die niedrigeren Rentenanwartschaften erworben hat (in der Regel die Frau), einen höheren Anspruch auf eine eigene Rente.

    Beim Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung wird ab 1. September 2009 jedes in der Ehe aufgebaute Versorgungsanrecht in dem jeweiligen Versorgungssystem zwischen den Partnern geteilt. Es findet somit ein Hin- und Her-Ausgleich aller während der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte beider Partner statt. Dabei werden die jeweiligen Anrechte grundsätzlich jeweils zur Hälfte geteilt. Jeder Partner erhält ein eigenes "Rentenkonto" beim Versorgungsträger des Anderen (interne Teilung). Dazu hier ein Beispiel:

    Katharina M. hat während ihrer Ehe Anrechte auf eine monatliche gesetzliche Rente von 300 EUR erworben. Ihr Exmann Thorsten M. erhält einen eigenen Anspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Hälfte dieser Summe, also 150 EUR. Thorsten M. selbst hat während der Ehe Anrecht auf eine Beamtenpension in Höhe von 600 EUR monatlich erworben. Hiervon erhält Katharina M. einen eigenen Anspruch in der Beamtenversorgung von 300 EUR. Nach dem Versorgungsausgleich kommen also beide auf eine Gesamtversorgung von 450 EUR im Monat.

    Ausführliche Informationen zum Versorgungsausgleich bietet Ihnen der Artikel "Ihre Rentenansprüche nach einer Scheidung".

3. Schritt: Den Rentenbeginn herausfinden

Es gibt nicht nur eine Form der Altersrente, sondern mehrere, die für Frauen in Frage kommen. Welche das sind, hängt vor allem vom Geburtsjahr und den Versicherungsjahren ab. Die Tabelle zum Altersrentenbezug für Frauen führt für alle Altersrenten auf, unter welchen Voraussetzungen und mit welchem Alter sie regulär (ohne Abschlag) oder vorzeitig (mit einem lebenslangen Abschlag) in Anspruch genommen werden können.

4. Schritt: Die Versorgungssituation im Ruhestand ermitteln

Je nachdem, ob die Differenz aus zukünftigen Einnahmen und zukünftigen Ausgaben positiv oder negativ ist, liegt schon heute ein Versorgungsüberschuss oder eine Versorgungslücke vor. Dieser Betrag wird sich bis zum Beginn des Ruhestandes (siehe Schritt 3) voraussichtlich noch vergrößern. Grund ist die Inflation, auch Teuerung genannt. Jährlich steigen in Deutschland die Preise im Durchschnitt um 2 %.

Beispiel: Der Kassensturz von Charlotte T.
Mit Hilfe der Schritte 1 bis 4 verschafft sich Charlotte T. Klarheit über ihre Haushaltslage im Ruhestand.

Monatliche Einnahmen:

  • 635 EUR gesetzliche Rente
  • 85 EUR Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Insgesamte monatliche Einnahmen von 720 EUR

Monatliche Ausgaben:

  • 450 EUR Miete
  • 250 EUR Lebensmittel
  • 100 EUR Versicherungen
  • 50 EUR Sonstiges
  • Insgesamte monatliche Ausgaben von 850 EUR

Charlotte T. stellt fest, dass ihr Haushaltsplan im Ruhestand schon heute eine monatliche Versorgungslücke von 130 EUR aufweist. Bei Erreichen ihres 67. Lebensjahrs wird diese Versorgungslücke inflationsbedingt wahrscheinlich noch größer werden. Deshalb beschließt sie, ihre Altersvorsorge zu verbessern.

Welche Möglichkeiten es gibt, spätere Ausgaben durch zusätzliche Einkünfte abzudecken, lesen Sie hier:

KLARE SACHE: Die optimale Altersvorsorge für Frauen

Zum Thema "Frauen und Altersvorsorge" haben wir weitere Beiträge für Sie zusammengestellt.

Mehr Freiraum fürs Leben

Damit Frauen ihre finanzielle Zukunft besser einschätzen und beurteilen können, bietet die R+V auf der Internetseite www.freiraum-fuers-leben.de Link zu: Freiraum fürs Leben
www.freiraum-fuers-leben.de
einen "Frauen-Freiraum-Check" sowie weitere Informationen rund um das Thema "Frauen und Zukunftsvorsorge". Mit dem "Frauen-Freiraum-Check" können Sie sich in wenigen Schritten Klarheit über Ihre finanziellen Freiräume verschaffen. Der "Blick in die Zukunft" verrät, welche Vorsorgemöglichkeiten auch in späteren Jahren helfen.
S. Nies, aktualisiert Juli 2009
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