Was können Sie für sich tun? Verlassen Sie sich weder auf die Absicherung durch den Ehepartner noch auf die gesetzliche Rentenversicherung. Denken Sie darüber nach, sich - im Idealfall bereits in jungen Jahren - eine eigenständige, partnerunabhängige Altersvorsorge aufzubauen, um den eigenen Ruhestand abzusichern. Ein vermeintlich zu geringes Einkommen sollte dabei kein Hinderungsgrund sein.
Mit staatlicher Förderung sorgen Sie für eine gute Ernte im Alter
Schon mit regelmäßig angelegten kleinen Beiträgen können Sie für Ihre Zukunft vorsorgen. Die
RiesterRente der
R+V ermöglicht es Ihnen, die staatliche Förderung der Altersvorsorge zu nutzen und bietet Ihnen eine lebenslange garantierte Rente.
Die "Riester-Rente" ist für Frauen mit Kindern besonders attraktiv, da neben der
Grundzulage auch für jedes Kind eine
Kinderzulage gezahlt wird. Die staatliche Förderung orientiert sich am Bruttoeinkommen des Vorjahres. Berufstätige Frauen erhalten die volle staatliche Förderung, wenn sie mindestens 4 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (Mindesteigenbeitrag) in einen "Riester-Vertrag" einzahlen. Die Grundzulage beträgt 154
EUR. Die Kinderzulage beläuft sich auf 185
EUR. Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, beträgt die Kinderzulage sogar 300
EUR.
Förderungsberechtigt sind aber nicht nur Berufstätige, sondern auch Hausfrauen und Mütter in Elternzeit oder Erziehungsurlaub. So müssen Mütter in der Kindererziehungszeit nur einen Sockelbetrag von 60
EUR jährlich zahlen, unabhängig von der Kinderanzahl, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.
Auch nicht erwerbstätige Ehefrauen können die staatliche Förderung im Rahmen der so genannten
Ehegattenregelung nutzen. Wichtig ist aber, dass der Ehepartner der Versicherungspflicht unterliegt und selber mit einem "Riester-Vertrag" vorsorgt, sowie dass die Ehefrau einen eigenen Vertrag auf ihren Namen abschließt.
Frauen mit einem 400-Euro-Job haben ebenso Anspruch auf die staatliche Förderung, wenn sie die Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers durch eigene Zahlungen aufstocken und jährlich den Sockelbetrag von 60
EUR für ihren Riester-Vertrag zahlen.
Die RiesterRente ist aber auch für kinderlose Gutverdienende attraktiv, denn die Beiträge sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Im Jahr 2009 können bis zu 2.100
EUR als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden.
Die betriebliche Altersversorgung
Frauen, die berufstätig sind, sollten sich die betriebliche Altersversorgung nicht entgehen lassen. Denn als Arbeitnehmerin haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung).
Der Arbeitgeber muss eine Möglichkeit anbieten, über den Betrieb für das Alter vorzusorgen. Allerdings kann der Arbeitgeber selbst entscheiden, welche Anlageform bzw. welchen Durchführungsweg (
z. B. Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung) er dem Arbeitnehmer anbietet, um die Entgeltumwandlung zu ermöglichen. Häufig fällt die Entscheidung auf die
Direktversicherung.
Sicherheit ein Leben lang
Planungssicherheit für das Alter bietet Ihnen die PrivatRente. Dank einer garantierten Verzinsung wissen Sie schon beim Abschluss, wie hoch Ihr zukünftiges Zusatzeinkommen in Form einer garantierten und lebenslangen Rente sein wird. Unabhängig von der Entwicklung des Kapitalmarktes ist die Rente zu jedem Zeitpunkt garantiert. Und im Rentenbezug wird die
PrivatRente nur mit dem geringen Ertragsanteil besteuert, also deutlich geringer als die gesetzliche Rente.
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit nicht unterschätzen
Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung sollte in Ihrer privaten Vorsorge nicht fehlen. Denn das Risiko berufsunfähig zu werden, kann jeden treffen. Nicht nur Berufstätige tragen das Risiko einer möglichen Berufsunfähigkeit. Auch Hausfrauen sind betroffen und sollten für diesen Fall finanziell vorsorgen. Denn auf eine Familie kommen enorme finanzielle Belastungen zu, wenn sie eine Haushaltskraft, die eine Hausfrau ersetzen soll, dauerhaft beschäftigen muss.
In den allermeisten Fällen sind Krankheiten die Ursache einer Berufsunfähigkeit. Der Anteil der Unfälle, die zu einer Berufsunfähigkeit führen, ist eher gering. Wer nicht privat vorsorgt, riskiert ohne Eigenvorsorge einen finanziellen Kollaps. Denn die ohnehin geringen gesetzlichen Ansprüche sind mit der Rentenreform 2001 erheblich eingeschränkt worden. Nach dem 1.1.1961 Geborene haben bei Berufsunfähigkeit nur noch Anspruch auf eine geringere Erwerbsminderungsrente. Diese erhalten sie erst, wenn sie pro Tag weniger als 6 Stunden arbeiten können. Dabei kommt es nicht darauf an, ob man im bisherigen Beruf bleiben kann - möglicherweise muss man in einem anderen, weniger qualifizierten Beruf weiterarbeiten.
Mit der
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung können Sie frühzeitig den Lebensstandard für den Fall der Berufsunfähigkeit finanziell absichern. Sie garantiert Ihnen finanziellen Schutz vom ersten Beitrag an und leistet unabhängig davon, wo Sie sich gerade auf der Welt befinden. Für die Dauer der Berufsunfähigkeit erhalten Sie Zahlungen in Form einer Rente. Die Versicherungsdauer und die Höhe der gewünschten Rente können individuell, entsprechend Ihren Vorstellungen, vereinbart werden.
Unsere Lösungen bringen Sie sicher ans Ziel
Ob die genannten Lösungen alleine ausreichen, Ihren Lebensstandard im Alter zu sichern, hängt von der Vertragslaufzeit sowie von Ihren individuellen Voraussetzungen ab und bedarf einer eingehenden Analyse. Lassen Sie sich deshalb von unserem Ansprechpartner vor Ort informieren und ziehen Sie gegebenenfalls weitere Altersvorsorge-Bausteine in Erwägung.
Vorsorgen mit Ertragschancen: Wenn Sie von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren möchten und Sicherheit bei Wahl der Altersvorsorge nicht im Vordergrund steht, ist die
fondsgebundene Rentenversicherung die ideale private Altersvorsorge. Sie verbindet die Vorteile einer klassischen Privatrente mit der Möglichkeit, sich an den Ertragschancen des Kapitalmarkts zu beteiligen.
Mit der BasisRente Steuern sparen: Ein weiteres Produkt mit staatlicher Förderung ist die
R+V-BasisRente (auch Rürup-Rente genannt), die Ihnen ebenfalls lebenslang ein monatliches Zusatzeinkommen garantiert. Die BasisRente ist ideal für gut verdienende oder selbstständige Frauen. Denn die Beiträge zur BasisRente können, gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, schrittweise als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
Die BasisRente sowie die Riester-Rente sind vor dem Zugriff durch den Staat geschützt. Werden Sie arbeitslos, müssen Sie die Rentenversicherung nicht verwerten, um Arbeitslosengeld II zu bekommen.
Rente + Pflege - die zwei Standbeine der Vorsorge: R+V bietet Ihnen mit der
GarantieRente-PflegePlus ein weiteres Produkt, das die klassische Rentenversicherung mit einer Option auf finanziellen Schutz im Pflegefall verbindet, ohne sich heute schon festlegen zu müssen. Sie entscheiden erst im Alter, ob Sie mit Ihrer privaten Rente den Ruhestand genießen oder dann eine Pflegetagegeldversicherung mitfinanzieren möchten.
Unser
Ansprechpartner vor Ort unterstützt Sie gerne bei einer individuellen Versorgungsanalyse.
KLARE SACHE: Die optimale Altersvorsorge für Frauen
Zum Thema "Frauen und Altersvorsorge" haben wir weitere Beiträge für Sie zusammengestellt.
S. Nies, aktualisiert Juli 2009
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