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R+V-Ratgeber Altersvorsorge (Quelle: Thinkstock)

Altersvorsorge

Gesetzliche Rente

Kräftige Rentenerhöhung 2009

Abbildung: Geldstapel
Zum 1. Juli 2009 sind für die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland die Rentenbezüge so stark angehoben worden, wie seit mehr als zehn Jahren nicht. Dabei profitieren die Rentner in den neuen Bundesländern überdurchschnittlich von den Veränderungen.

Im Westen wurden die Altersbezüge der gesetzlichen Rentenversicherung um 2,41 % und im Osten sogar um 3,38 % angehoben. Der aktuelle Rentenwert beträgt somit seit 1. Juli 27,20 EUR (vorher 26,56 EUR) und für die neuen Bundesländer 24,13 EUR (vorher 23,34 EUR). Zuletzt hatte die Bundesregierung die Renten im Juli 2008 um einheitlich 1,1 % erhöht. Im Jahr 2007 waren die Bezüge nach drei Nullrunden in Folge nur um 0,54 % angehoben worden.

Hintergrund für die Rentenerhöhung ist eine deutliche Steigerung der Löhne im vergangenen Jahr. Denn die Rentenentwicklung orientiert sich an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Vorjahr. Die stärkere Rentenanhebung im Osten ergibt sich daraus, dass im Westen die Löhne und Gehälter im vergangenen Jahr um 2,1 % und im Osten um rund 3,1 % gestiegen sind.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung ist konstant geblieben.

Nachhaltigkeitsfaktor wirkt 2009 positiv

Die möglichen Rentenerhöhungen werden auf Basis einer mathematischen Formel (so genannte "Rentenanpassungsformel") ermittelt. Neben der Lohnentwicklung werden weitere Faktoren in der Rentenanpassungsformel berücksichtigt, wie der Nachhaltigkeitsfaktor.

Der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt das prozentuale Verhältnis der Beitragszahler zu den Beitragsempfängern - also den Rentnern. Steigt die Zahl der Beitragszahler (d.h. der Erwerbstätigen) wie im vergangenen Jahr stärker als die der Rentner, dann wirkt sich dies positiv auf die Rentenanpassungen aus. Bei der Rentenerhöhung 2009 hat sich dies mit einem Plus von 0,3 Prozentpunkten positiv ausgewirkt.

Aufgrund der erwarteten demographischen Entwicklung wird sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern zukünftig verändern: Steigt dann die Zahl der Rentner und sinkt die Zahl der Erwerbstätigen, so vermindert der Nachhaltigkeitsfaktor eine Rentenerhöhung.

Riester-Faktor wird nachgeholt

Ein weiterer bestimmender Faktor ist der Riester-Faktor. Der Riester-Faktor oder auch Riester-Treppe genannt, begründet sich daraus, dass die deutschen Bürger das sinkende Rentenniveau durch privates Sparen mit der Riesterrente ausgleichen können. "Da dies eine Belastung der Erwerbstätigen bedeutet, müssen auch die Rentner Einschnitte hinnehmen", heißt es dazu von der Bundesregierung. Jede Rentenerhöhung wird durch den Riester-Faktor daher um 0,65 Prozentpunkte reduziert.

Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr beschlossen, den Riester-Faktor sowohl im Jahr 2008 als auch im Jahr 2009 auszusetzen, angesichts des damals guten Konjunkturverlaufs. Ohne die Aussetzung wäre die Rentenerhöhung mit rund 1,8 % bzw. 2,7 % deutlich geringer ausgefallen. Die beiden ausgesetzten Stufen sollen allerdings in den Jahren 2012 und 2013 nachgeholt werden.

Standardrente steigt

Die so genannte Standardrente hat sich entsprechend der Anpassung zum 1. Juli 2009 ebenfalls erhöht, im Westen auf 1.224 EUR und im Osten auf 1.086 EUR. Die Standardrente ist auf Basis von 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsentgelt berechnet.

Arbeitslose profitieren

Von der Erhöhung der Rentenbezüge profitieren auch die Bezieher von Arbeitslosengeld II. So ist die Höhe der Rente für die Regelleistungen im Arbeitslosengeld II und für die Regelsätze in der Grundsicherung im Alter bzw. Sozialhilfe relevant. Der dafür maßgebliche Eckregelsatz stieg zum 1. Juli 2009 von 351 EUR monatlich auf 359 EUR. Rund 7,6 Millionen Menschen beziehen derzeit Bezüge aus diesen Leistungen.

Krankenkassenbeiträge sinken

Als Teil des so genannten Konjunkturpakets II, mit dem die Bundesregierung die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise abfedern will, sinken auch die Krankenkassenbeiträge. Zum 1. Juli 2009 fiel der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 Prozentpunkte auf 14,9 %. Davon trägt der Versicherte 0,9 % allein. Die restlichen 14 % teilen sich zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Damit werden sowohl die Rentner als auch die Rentenversicherungsträger entlastet. Rechnet man die Senkung der Krankenkassenbeiträge zur Rentenerhöhung dazu, steigen die Nettorenten stärker als die Bruttorenten.

Ausblick auf 2010

Angesichts der schweren Wirtschafts- und Finanzkrise ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits Befürchtungen entgegen getreten, dass nach der Erhöhung 2009 im drauf folgenden Jahr 2010 eine Kürzungsrunde anstehen könnte. "Die Renten werden im nächsten Jahr nicht gekürzt. Darauf können sich die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland verlassen", heißt es vom Bundesministerium. So gehe die Bundesregierung davon aus, dass trotz der Krise in diesem Jahr die Löhne und Gehälter sogar leicht steigen.

S. Nies, Juli 2009
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