Seit Oktober 2009 melden alle Rentenversicherer die Auszahlungen an ihre Versicherten (unter Angabe der Steueridentifikationsnummer) an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen. Seitdem erfasst die Zulagenstelle alle Einkünfte, die Rentner von gesetzlichen, betrieblichen und privaten Renten erhalten und leitet die Informationen an die Finanzbehörden der Länder weiter. Von dort gelangen sie schließlich zu den einzelnen Finanzämtern. Die Meldungen (so genannte "Rentenbezugsmitteilungen") reichen bis in das Jahr 2005 zurück.
Mittlerweile weiß jedes Finanzamt über die Renteneinkünfte und Pensionen der vergangenen Jahre Bescheid und erfährt, wer eine Steuererklärung nachreichen muss. Denn seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Seitdem müssen alle, die vor 2005 im Ruhestand waren oder im Jahr 2005 in Ruhestand gegangen sind, 50
% ihrer Rente versteuern. Der zu versteuernde Anteil steigt bis zum Jahr 2040 stufenweise auf 100
%. Neurentner, die 2010 in Rente gehen, zahlen also auf 60
% ihrer Rente Steuern.
Was sich ändert
Eine Steuererklärung einreichen und Steuern nachzahlen müssen Rentner, die mit ihren Bezügen die ihnen zur Verfügung stehenden Freibeträge überschritten, die der Fiskus gewährt. Schätzungen zufolge sind derzeit etwa ein Viertel der rund 20 Millionen Rentner verpflichtet, Steuern zu zahlen.
Doch für die Mehrzahl gilt noch Steuerfreiheit: So muss ein alleinstehender Rentner bei maximal 14.350
EUR gesetzlicher Jahresrente (also rund 1.200
EUR im Monat) und einem Renteneintritt im Jahr 2005 nichts an den Fiskus abtreten. Denn ein Neurentner des Jahres 2005 zahlt auf 50
% seiner gesetzlichen Jahresrente (in Höhe von 14.350
EUR) Steuern. Das sind in diesem Fall 7.175
EUR. Damit liegt der Rentner noch unterhalb des für 2005 geltenden Steuerfreibetrages von 7.664
EUR. Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass knapp drei Viertel aller Rentner-Haushalte erst einmal keine Steuern zahlen müssen.
Welche Steuerfreibeträge gelten
Durch die ansteigenden Versteuerungsanteile werden künftig aber immer mehr Rentner Steuern zahlen müssen. Für die Jahre 2007 und 2008 liegen die Steuerfreibeträge für Rentner bei 7.664
EUR. Verheiratete, die gemeinsam eine Steuererklärung abgeben, haben einen Freibetrag von 15.329
EUR. Im Jahr 2009 liegen die Werte bei 7.834
bzw. 15.667
EUR und im Jahr 2010 sind 8.004
bzw. 16.007
EUR steuerfrei. Die gesetzliche Unfallrente, Sterbegelder, Schmerzensgeldrenten oder Kriegsbeschädigtenrenten sind nicht steuerpflichtig. Auch Zuschüsse zur Krankenversicherung, Kinderzuschüsse oder Beitragserstattungen an Witwen bleiben steuerfrei. Mit Nebeneinkünften, wie etwa aus einer privaten Vorsorge oder Mieteinnahmen, können Rentner aber schnell über die gesetzlichen Freibeträge kommen und so steuerpflichtig werden.
Nachzahlungen werden gefordert
Da die neue steuerliche Regelung bereits seit 2005 in Kraft ist, die Finanzämter das Meldeverfahren aber erst seit Oktober 2009 nutzen, müssen die Einkünfte nachträglich versteuert werden. Neben den zu zahlenden Steuern kommen
ggf. Verzugszinsen hinzu. Über diese Zahlungen hinaus drohen kaum Strafen. "Eine Strafverfolgung von Rentnern, die versäumt haben, ihre Steuern zu zahlen, kann ich mir nicht vorstellen, solange die versäumten Zahlungen nicht zu groß sind", sagt Steuerberater Thomas Hoppmann von der Sozietät Thielsen in Hamburg. Dennoch sollten Rentner sich bei einem Steuerberater darüber informieren, was genau an Kosten auf Sie zukommt und wo gegebenenfalls Einsparpotenziale liegen.
Wie Rentner Steuern sparen
Selbstständige können viele Ausgaben von der Steuer absetzen. Schließlich können sie belegen, dass es sich dabei um geschäftsdienliche oder notwendige Einkäufe handelt. Ein Rentner hat es da nicht so einfach. Was er von den Steuern abziehen will, muss er auch direkt mit seinen Renteneinkünften in Verbindung bringen können. "Kosten für einen Steuer- oder Rentenberater können Sie immer von der Steuer absetzen", sagt Hoppmann. Darüber hinaus gibt es eine jährliche Werbekostenpauschale von 102
EUR, die ebenfalls abgezogen werden kann. Auch gewährt das Finanzamt den Ruheständlern einige individuelle Steuernachlässe auf etwa die Betriebsrente, die Mieteinahmen oder die Zinsen aus Anleihen. Je jünger der Rentner, desto niedriger ist in der Regel jedoch sein Entlastungsbetrag.
Grundsätzlich gilt: Wer als Rentner steuerpflichtig ist,
d. h. über den Freibeträgen liegt, sollte sich schnellst möglich um eine Steuererklärung bemühen und diese einreichen. Denn je länger man wartet, desto höher fallen ggf. die Zinsnachzahlungen aus. Sind die Einkünfte hoch, kann es sich lohnen, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Mehr zu diesem Thema
Die Deutsche Rentenversicherung bietet auf ihrer Internetseite weiterführende Informationen an.
S. Nies, Mai 2010
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