Gesetzliche Rente
Arbeitgeber
Wann können Sie regulär in Rente gehen?
Es gibt verschiedene Formen der gesetzlichen Altersrente. Die klassische ist die so genannte
Regelaltersrente. Um sie zu bekommen, müssen Sie mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge eingezahlt haben. Wenn Sie vor 1947 geboren wurden, können Sie dann mit 65 Jahren in Rente gehen. Für die Jahrgänge ab 1947 wird das reguläre Renteneintrittsalter ab 2012 schrittweise von 65 auf 67 angehoben. Im Jahr 2029 wird diese Anhebung abgeschlossen sein.
Die Neuregelung zur Rente mit 67 sieht wie folgt aus:
- Alle vor dem 1. Januar 1947 Geborenen gehen weiterhin mit 65 Jahren in Rente.
- Alle zwischen 1947 und 1958 Geborenen gehen jeweils einen Monat später als der vorige Jahrgang in Rente.
- Alle zwischen 1959 und 1963 Geborenen gehen jeweils zwei Monate später als der vorige Jahrgang in Rente.
- Alle Jahrgänge ab 1964 gehen mit 67 Jahren in Rente.
Ausnahme: Waren Sie mindestens 45 Jahre lang pflichtversichert, können Sie die so genannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen und weiterhin mit 65 in Rente gehen.
Trifft auf Sie eines der folgenden Merkmale zu, können Sie auch eine andere Form der Altersrente in Anspruch nehmen als die Regelaltersrente. Die nachfolgenden Altersrentenarten können Sie bereits vor Erreichen des regulären Eintrittsalters (65 bis 67 Jahre) beantragen. Allerdings ist dann ein lebenslanger Rentenabschlag in Kauf zu nehmen:
- Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie bei einer Versicherungszeit von mindestens 35 Jahren beantragen.
- Die Altersrente für Frauen steht weiblichen Versicherten mit einer Mindestversicherungszeit von 15 Jahren offen.
- Für die Altersrente nach Altersteilzeit müssen Sie eine Versicherungszeit von 15 Jahren vorweisen. Zudem müssen Sie mindestens zwei Jahre lang in Altersteilzeit beschäftigt gewesen sein.
- Bei der Altersrente nach Arbeitslosigkeit ist ebenfalls eine Versicherungszeit von 15 Jahren notwendig. Außerdem müssen Sie nach dem 58 1/2-ten Lebensjahr mindestens ein Jahr arbeitslos gewesen sein.
- Schwer behinderte Menschen können nach einer Versicherungszeit von 35 Jahren die Altersrente beantragen.
Welches reguläre Eintrittsalter bei allen genannten Renten gilt bzw. wann die jeweilige Rente frühestens bezogen werden kann, finden Sie in der folgenden Übersicht.
Da es allerdings zahlreiche Übergangsregelungen und Ausnahmen gibt, empfiehlt sich zusätzlich ein Gespräch mit dem Rentenberater Ihres Versicherungsträgers.
Können Sie auch zu einem früheren Zeitpunkt in Rente gehen?
Bei der Regelaltersrente ist kein vorzeitiger Rentenbeginn möglich. Alle anderen Altersrenten (für langjährig Versicherte, Frauen, Schwerbehinderte, nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit) können Sie auch vor Erreichen des regulären Eintrittsalters beantragen. Allerdings müssen Sie in diesem Fall einen Abschlag in Kauf nehmen. Grundsätzlich werden 0,3
% für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, fällig. Dazu ein Beispiel: Sie sind Jahrgang 1946 und seit 36 Jahren versichert. Regulär können Sie mit 65 Jahren den Ruhestand antreten. Wollen Sie diesen als langjährig Versicherter bereits ein Jahr früher genießen, fällt Ihre Rente um 3,6
% (12 x 0,3
%) niedriger aus. Diese geringere Rente erhalten Sie ein Leben lang, also auch nach Erreichen des 65. Lebensjahres.
Da es zum vorzeitigen Rentenbeginn zahlreiche Übergangsregelungen und Ausnahmen gibt, sollten Sie bei Interesse unbedingt den Rentenberater Ihres Versicherungsträgers befragen.
Wie hoch wird Ihre Rente sein?
Wie viel dürfen Sie hinzuverdienen?
Mit Vollendung des regulären Renteneintrittsalters können Sie unbegrenzt viel Geld dazuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Bei Renten, die Sie vor dem Erreichen der Regelaltergrenze (65. Lebensjahr, ab 2012 schrittweise Anhebung auf das 67. Lebensjahr) bekommen, darf Ihr monatlicher Zuverdienst 400
EUR brutto betragen. In zwei Monaten des Kalenderjahres darf dieser Betrag bis zu einer Obergrenze von 800
EUR brutto überschritten werden. Liegt Ihr Zuverdienst über den erlaubten Grenzen, wird Ihre Rente um bis zu zwei Drittel gekürzt oder ganz gestrichen. Weitere Informationen zu Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner finden Sie in dem Beitrag
"Nebenjob als Rentner".
Wo bekommen Sie einen Rentenantrag?
Welche Unterlagen benötigen Sie für Ihren Rentenantrag?
Wo können Sie sich beraten lassen und Ihren Antrag abgeben?
Wann sollten Sie Ihre Rente beantragen?
Die Deutsche Rentenversicherung Bund empfiehlt, drei Monate vor Rentenantritt die Altersrente zu beantragen. Andernfalls kann sich die erstmalige Auszahlung der Rente verzögern.
Rentenbescheid falsch? So legen Sie Widerspruch ein.
Nach dem Abschluss des Rentenverfahrens erhalten Sie einen Rentenbescheid. Dieser dokumentiert den Rentenbeginn, die Rentenhöhe und die Zeiten, welche bei der Berechnung Ihrer Rente berücksichtigt wurden. Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einlegen und die Gründe für den Widerspruch nennen. Die Deutsche Rentenversicherung gibt auf ihrer Website Informationen zum
Widerspruch. Link auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
www.deutsche-rentenversicherung.de
Wer zahlt die Rente aus?
Wem müssen Sie einen Umzug oder eine Änderung der Kontodaten melden?
Was ist mit dem Arbeitgeber zu besprechen?
In der Regel ist im Arbeitsvertrag eine Klausel enthalten, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des regulären Rentenalters vorsieht. Diese könnte zum Beispiel wie folgt formuliert sein: "Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer 65 Jahre alt wird". Fehlt diese Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber der Form wegen fristgerecht kündigen. Darüber hinaus empfiehlt sich ein Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten, wie genau Sie sich Ihren Ausstieg und die Übergabe an Ihren Nachfolger vorstellen. Gehen Sie vorzeitig in den Ruhestand oder planen Sie eine weitere Teilzeitbeschäftigung, ist dies ebenfalls mit dem Arbeitgeber zu klären.
Welche Papiere bekommen Sie vom Arbeitgeber?
Nach dem letzten Arbeitstag stellt Ihnen der Arbeitgeber die Arbeitspapiere zur Verfügung. Dazu gehören: Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsausweis, Arbeits- und Urlaubsbescheinigung sowie eventuell die Kindergeldbescheinigung und Unterlagen über vermögenswirksame Leistungen. Auch auf ein Arbeitszeugnis haben Sie als angehender Ruheständler Anspruch. Die Papiere müssen Sie selbst beim Arbeitgeber abholen. Ist Ihr Arbeitgeber nicht in der Lage, am vereinbarten Übergabetermin alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, muss er Ihnen die Arbeitspapiere auf eigene Kosten und Gefahr zuschicken.
S. Nies, aktualisiert Februar 2011
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