Mit der Renteninformation soll jeder Rentenversicherte einmal jährlich über den aktuellen Stand der zu erwartenden Rentenzahlungen informiert werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte das 27. Lebensjahr vollendet hat und Beitragszeiten von mindestens fünf Jahren oder 60 Kalendermonaten aufweisen kann. Diese Beitragszeiten sind die Grundvoraussetzung für eine Rente.
Neben Name und Versicherungsnummer können Sie der Renteninformation folgende wichtige Informationen entnehmen:
- Die absolute Zahl der bislang erworbenen Entgeltpunkte. Dabei werden die eingezahlten Beiträge in Entgeltpunkte umgerechnet.
- Die Höhe der monatlichen Rente, falls Sie zum heutigen Zeitpunkt voll erwerbsgemindert wären.
- Die Hochrechnung Ihrer künftigen Altersrente mit dem 65. Lebensjahr bzw. für die Betroffenen bis zum 67. Lebensjahr in diversen Varianten.
- Die Versicherungszeiten. Diese Versicherungszeiten sollten Sie unbedingt überprüfen. Eine Auflistung der bislang eingegangenen Rentenbeiträge des Versicherten, von seinem Arbeitgeber sowie der öffentlichen Kassen wie Krankenkasse oder Arbeitsamt.
- Der Einfluss des Kaufkraftverlustes auf die spätere Rentenleistung wird erwähnt.
Bei der Renteninformation der Bundesknappschaft kommt zudem noch der auf die knappschaftliche Rentenversicherung entfallende Anteil der Entgeltpunkte dazu.
Überarbeitete Renteninformation
Auch die
Rentenversicherungsträger Link auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
www.deutsche-rentenversicherung.de haben sich auf die veränderten Rahmenbedingungen in Deutschland eingestellt. Seit einigen Jahren versendet die Deutsche Rentenversicherung deshalb an ihre Versicherten veränderte Renteninformationen. Sie berücksichtigen nach unten angepasste Rentensteigerungsraten und machen auf den Kaufkraftverlust aufmerksam. Auch die vom Gesetzgeber beschlossene Anhebung der Altersgrenzen (
"Rente mit 67") wird berücksichtigt.
- Rentenanpassungen nach unten revidiert
Die Renteninformation zeigt drei Varianten für die voraussichtliche Rente auf. Die zu erwartenden Rentenzahlungen werden ohne Rentenanpassung und mit zwei Varianten einer prozentualen jährlichen Rentenanpassung angeboten.
Die Renten werden mit einem jährlichen Anpassungssatz von 1,0 % und 2,0 % hochgerechnet (zuvor lagen diese Werte bei 1,5 % und 2,5 %). Dabei richtet sich der Anpassungssatz nach dem Geburtsjahr: Ohne mögliche Rentenerhöhungen für die Jahrgänge 1946 und älter, mit einer jährlichen Anpassung von 1,0 % für die Jahrgänge 1947 bis 1951 sowie von 1,0 % und 2,0 % für die Jahrgänge 1952 und jünger. Auch der Kaufkraftverlust wird dargestellt. Die Rentensteigerungswerte basieren auf den jüngsten Annahmen der Bundesregierung zur mittel- und langfristigen Lohnentwicklung und können auch wieder verändert werden.
- Kaufkraftverlust
Vielen Versicherten ist angesichts der Hochrechnungen nicht bewusst, dass die heute ausgerechneten Rentenzahlungen, in Folge des steigenden Preisniveaus, später bei Auszahlung nicht mehr den Wert haben wie heute. In der Renteninformation wird deshalb auf den Kaufkraftverlust im Laufe des weiteren Versicherungslebens aufmerksam gemacht. Anhand einer Beispielrechnung wird jedem Versicherten individuell hochgerechnet, wie hoch die Kaufkraft von 100 EUR mit Vollendung seines 65. Lebensjahres sein wird. Als jährliche Inflationsrate werden dabei 1,5 % veranschlagt. In den vergangenen Jahren pendelte die Inflationsrate in Deutschland zwischen den Marken 1,0 % und 2,0 %. Im Jahr 2007 überstieg die Inflationsrate dann 2,0 % und kletterte in 2008 sogar auf knapp 3,0 %. Im Jahr 2009 sank sie wegen der Wirtschaftskrise auf ein Rekordtief von 0,4 % und steigt aber seitdem kontinuierlich (2010: 1,1 %).
- Angehobene Regelaltersgrenze wird berücksichtigt
Für alle Menschen, die weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen können, also von der Anhebung der Altersgrenze auf das 67. Lebensjahr nicht betroffen sind, enthält die Renteninformation die Hochrechnung über die voraussichtliche Altersrente mit dem 65. Lebensjahr. Wer von der Erhöhung der Altersgrenze betroffen ist, für den hält die Renteninformation die persönliche Rente, berechnet auf der Grundlage der neuen, individuellen Regelaltergrenze, bereit.
Prüfender Blick sinnvoll
Die Rentenexperten der Deutschen Rentenversicherung raten allen Informationsempfängern, die Post nicht ungelesen zu den Akten zu legen, sondern einen prüfenden Blick auf das Schreiben zu werfen. Denn hin und wieder schleichen sich Fehler bei der Eingabe der Daten ein. So können beispielsweise Versicherungszeiten nicht richtig erfasst sein oder Fehler bei der Zahleneingabe (Zahlendreher) vorkommen. Dementsprechend werden die Ergebnisse über die zu erwartenden Rentenzahlungen verfälscht.
Deshalb sollten Sie genau prüfen, ob wirklich alle versicherungsrelevanten Zeiten und Beiträge richtig erfasst sind. Neben den Versicherungszeiten sind auch so genannte Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten (
z. B. Ausbildungszeiten, Studium, Kindererziehung) leistungsrelevant und sollten geprüft werden.
Bei Fehlern oder Lücken sollten sich die betroffenen Versicherten möglichst umgehend an die
Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Link auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
www.deutsche-rentenversicherung.de wenden. So wird späteres böses Erwachen beim Renteneintritt verhindert. Denn die versendeten Renteninformationen sind nur ein Service der Rentenversicherungsträger und rechtlich nicht bindend.
Onlineservice der Rentenversicherungsträger
Servicetelefon und Broschüre
Deutsche Rentenversicherung unterstreicht Wichtigkeit von privater Vorsorge
Die Deutsche Rentenversicherung selbst stellt fest, dass die gesetzliche Rentenversicherung durch die verschiedenen Rentenreformen seit dem Jahrtausendwechsel einen Funktionswandel erfahren hat. "Galt vorher das Leitbild, dass die gesetzliche Rentenversicherung für langjährig Versicherte regelmäßig auch für sich allein genommen die Aufrechterhaltung des zuvor erreichten Lebensstandards im Alter sichern sollte, gilt nun das Konzept der 'Lebensstandardsicherung aus drei Säulen' ", so der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herbert Rische. "Das bedeutet, dass auch für langjährig Versicherte die volle Lebensstandardsicherung im Alter in der Regel nur noch dann zu realisieren ist, wenn neben der gesetzlichen Rente weitere Alterseinkünfte
z. B. aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus privater Vorsorge bezogen werden."
Verschaffen Sie sich doch selbst einmal einen Überblick über Ihre Vorsorgesituation. Unser
Versorgungslückenrechner verrät Ihnen, ob Ihnen im Ruhestand ausreichend Geld zur Verfügung steht, oder ob Sie Ihre private Altersvorsorge noch optimieren sollten.
Wenn Sie mehr über unsere Altersvorsorgelösungen erfahren möchten, führt Sie unser Produktfinder Altersvorsorge in wenigen Schritten zur passenden Altersvorsorge.
S. Nies, aktualisiert Februar 2011
zum Seitenanfang