Ihr Ansprech-partner vor Ort
Finden Sie Berater in Ihrer Nähe:
R+V-Ratgeber Altersvorsorge (Quelle: Thinkstock)

Altersvorsorge

Staatliche Förderung

Kein Geld verschenken, Riester-Zulage beantragen!

Abbildung: Geldscheine
Riestern ist eine sichere Form der Altersvorsorge. Die Tatsache, dass die Riester-Rente staatlich gefördert wird, macht sie besonders attraktiv. Knapp 15 Millionen Deutsche sorgten 2011 mit einer Riester-Rente für ihren Ruhestand vor. Doch viele von ihnen verschenken Geld, weil sie es versäumen, die jährliche Riester-Zulage vom Staat rechtzeitig zu beantragen: Fast ein Viertel der Riester-Sparer reichte den Zulageantrag für 2008 nicht innerhalb der zweijährigen Abgabefrist, also bis Ende 2010, ein und ließ sich damit staatliche Förderung in Höhe von rund 853 Millionen EUR entgehen. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Forschungszentrums Generationenverträge der Universität Freiburg im Auftrag der Anlagegesellschaft Union Investment.

Dabei ist das Ausfüllen des Zulageantrags unkompliziert – vor allem mit der interaktiven Riester-Ausfüllhilfe der R+V. Und wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie das Dauerzulageverfahren (PDF 9,6 KB)Informationen zum Dateiformat in Anspruch nehmen und Ihrem Anbieter eine Vollmacht zur jährlichen Zulagebeantragung erteilen.

Um so viel Geld geht es

Zulagen vom Staat bekommen Sie als Riester-Sparer in Form der sogenannten Grundzulage. Außerdem erhalten Sie für jedes Kind eine Kinderzulage, für das Sie Kindergeld erhalten. Damit Sie die Zulagen in voller Höhe erhalten, müssen Sie selbst einen einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag leisten.

In der folgenden Tabelle sehen Sie, wie viel Riester-Zulage Sie maximal vom Staat bekommen können (Spalten "Grundzulage" und "Kinderzulage"). Außerdem zeigt sie, wie hoch Ihr Gesamtbeitrag (Spalte "erforderlicher Mindestbeitrag") sein muss, damit Sie die vollen staatlichen Zulagen erhalten.

Jahr Grundzulage Kinderzulage
pro Kind
erforderlicher Mindestbeitrag
seit 2008 154 EUR 185 EUR/300 EUR* 4 %** (höchstens jedoch 2.100 EUR inkl. der staatlichen Zulagen)
* Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage 300 EUR.
** Anteil an Ihrem rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, inkl. Zulagen.

Übrigens gibt es für junge Menschen einen zusätzlichen Anreiz zu riestern:
Alle Riester-Sparer, die zu Beginn des Beitragsjahres nicht älter als 25 Jahre sind, erhalten einmalig 200 EUR vom Staat zu ihrem Riester-Vertrag dazu.

So beantragen Sie die Riester-Zulage

Um tatsächlich in den Genuss der Riester-Zulage zu kommen, müssen Sie die Förderung beantragen. Und zwar mit dem sogenannten "Antrag auf Altersvorsorgezulage". Das hört sich vielleicht nach Papierkrieg an, geht aber ganz einfach, wenn Sie die Antwort auf folgende Fragen kennen:

  • Woher bekomme ich den Antrag?

    Den Antrag schickt Ihnen der Anbieter zu, bei dem Sie den Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Sollten Sie den Antrag nicht erhalten haben, fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach. Als Kunde der R+V bekommen Sie den Antrag auf Altersvorsorgezulage von uns zugeschickt. Benötigen Sie ein weiteres Exemplar, können Sie es unter dieser Adresse bestellen:
    R+V Lebensversicherung AG
    65181 Wiesbaden

    Sie können den Antrag auf Altersvorsorgezulage auch telefonisch anfordern bei unserem Service-Telefon, das unseren Kunden von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung steht: 01802 RVLEBEN*** oder 01802 7853236***.

    *** 0,06 EUR pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG, höchstens 0,42 EUR pro Minute aus den Mobilfunknetzen. Abweichende Preise aus anderen Festnetzen sind möglich.
  • Wie fülle ich den Antrag aus?

    Der "Antrag auf Altersvorsorgezulage" besteht aus einem dreiseitigen Formular. Um die Kinderzulage zu beantragen, füllen Sie bitte die zwei weiteren Seiten des "Ergänzungsbogen Kinderzulage" aus. Beim Ausfüllen der Anträge unterstützt Sie unsere interaktive Riester-Ausfüllhilfe. Als Kunde der R+V steht Ihnen außerdem montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unser Service-Telefon zur Verfügung: 01802 RVLEBEN*** oder 01802 7853236***.

    *** 0,06 EUR pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG, höchstens 0,42 EUR pro Minute aus den Mobilfunknetzen. Abweichende Preise aus anderen Festnetzen sind möglich.
  • Bis wann muss ich den Antrag abschicken?

    Die Riester-Zulage für ein bestimmtes Jahr bekommen Sie, wenn Sie den Antrag bis Ende des übernächsten Jahres einreichen. Die Frist für die Zulage des Jahres 2010 läuft also Ende 2012 ab. Für 2011 müssen Sie den Antrag bis spätestens 31.12.2013 einreichen (d.h. der Antrag muss zu diesem Termin bei Ihrem Anbieter eingegangen sein). Den Antrag für 2012 können Sie erst im nächsten Jahr stellen. Diesen müssen Sie dann bis spätestens 31.12.2014 einreichen.

    Noch ein Tipp: Je früher Sie den Antrag abschicken, desto früher wird die Zulage Ihrem Riester-Vertrag gutgeschrieben und damit auch verzinst. Es lohnt sich also, beispielsweise direkt zu Anfang dieses Jahres die Zulage für 2011 zu beantragen.
  • Wie kann ich den Antrag einreichen?

    Den Antrag schicken Sie postalisch an Ihren Anbieter. Machen Sie sich vorher am besten eine Kopie. Weitere Belege müssen Sie nicht einreichen, da alle Angaben im Antrag enthalten sind. Als R+V-Kunde schicken Sie Ihren Zulageantrag an folgende Adresse:
    R+V Lebensversicherung AG
    65181 Wiesbaden

Mit Dauerzulageverfahren auf Nummer sicher

Wie Sie sehen, ist es ganz unkompliziert, die Riester-Zulage zu beantragen. Noch einfacher geht es, wenn Sie am sogenannten Dauerzulageverfahren teilnehmen. Bei diesem Verfahren erteilen Sie Ihrem Anbieter eine Vollmacht, sodass er für Sie die Zulage für jedes Beitragsjahr bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt.

Ihr Vorteil: Sie müssen den Antrag nicht mehr jedes Jahr selbst ausfüllen und das Geld vom Staat ist Ihnen sicher.

Sie können auf zwei Wegen am Dauerzulageverfahren teilnehmen:
  • In Ihrem "Antrag auf Altersvorsorgezulage" ist im Abschnitt G ein Vollmachttext vorgedruckt. Wenn Sie den Antrag unterschreiben, nehmen Sie am Dauerzulageverfahren teil. Falls Sie nicht am Verfahren teilnehmen möchten, streichen Sie den Abschnitt G vollständig durch.

    Hinweis: In älteren Zulageanträgen für das Jahr 2010 steht über dem Vollmachttext die Überschrift "Vollmacht – Bitte unbedingt ankreuzen!". Kreuzen Sie in diesem Fall das Kästchen neben der Überschrift an, um am Dauerzulageverfahren teilzunehmen.
  • Als Kunde der R+V können Sie stattdessen auch dieses "Anschreiben und Vollmacht Riester Dauerzulageverfahren" ausdrucken und ausgefüllt an folgende Adresse schicken:
    R+V Lebensversicherung AG
    65181 Wiesbaden
Wenn Sie am Dauerzulageverfahren teilnehmen, erhalten Sie Ihre Riester-Zulagen automatisch. Ändern sich Ihre Lebensumstände und damit zulagerelevante Daten, müssen Sie Ihren Anbieter jedoch unbedingt darüber informieren. Dies können zum Beispiel folgende Änderungen sein:

  • Schritt in die Selbständigkeit
  • Geburt eines Kindes
  • Wegfall des Kindergeldes
  • Trennung vom Ehepartner
  • Änderung der Einkommenshöhe bei bestimmten Einkommensarten

Eine Änderung der Lebensumstände oder des Einkommens bringt meist auch eine Änderung des Mindestbeitrages mit sich. In diesem Fall sollten Sie nicht vergessen, auch den Beitrag Ihres Riester-Vertrages anzupassen, damit Sie weiterhin die volle Förderung erhalten.

Steuervorteile für Riester-Sparer

Riestern lohnt sich nicht nur aufgrund der Zulagen. Sie können auch die Beiträge, die Sie selbst in einen Riester-Vertrag einzahlen, steuerlich geltend machen. Geben Sie dafür die Höhe Ihres Beitrages in der jährlichen Einkommensteuererklärung in der "Anlage AV" an. Maximal werden Ihnen 2.100 EUR angerechnet. Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs prüft das Finanzamt automatisch, ob die Steuerersparnis höher als die gezahlte Zulage ist. Die Differenz wird dann im Rahmen der Steuerberechnung erstattet.

Die R+V bietet Ihnen einen praktischen Riester-Förderrechner an. Damit berechnen Sie schnell und unverbindlich die Höhe des Eigenbeitrags für Ihre Riester-Rente sowie die staatliche Förderung (Riester-Zulagen und Steuerförderung), die Ihnen individuell zusteht.
S. Nies, aktualisiert Februar 2012
zum Seitenanfang