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Altersvorsorge

Staatliche Förderung

Riester-Förderung: Den Beitrag im Blick haben

Abbildung: Knoten im Taschentuch
Wer lange um eine Gehaltserhöhung oder eine Sonderzahlung gekämpft hat und sie schließlich erhält, lässt eher die Korken knallen als sich mit seinem Riestervertrag auseinanderzusetzen. Gleiches gilt mit Sicherheit auch für Menschen, deren Kinderwunsch sich erfüllt. Gänzlich vergessen sollte man dabei die Beiträge zur Riester-Rente jedoch nicht. Sie müssen nämlich nun angepasst werden, um weiter die volle staatliche Förderung zu erhalten. Wir informieren, worauf im Zusammenhang mit der Riester-Förderung bei Gehaltserhöhung, Sonderzahlung oder Familienzuwachs zu achten ist.

Was ist die Riester-Förderung?

Die Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte, privat finanzierte Rente. Der Staat unterstützt Riester-Sparer durch Zulagen und die Möglichkeit, die Beiträge als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung steuerlich geltend zu machen. Der Name der Förderung geht auf den ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester zurück, der diese Förderung der privaten Altersvorsorge vorschlug.

Wie sieht die Förderung aus und wie erhält man sie?

Abbildung: Geldscheine
Wer in den Genuss der Riester-Förderung kommen möchte, muss in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein und mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens (höchstens jedoch 2.100 EUR inkl. der staatlichen Zulagen) in seinen Riester-Vertrag einzahlen. Ist dies der Fall, besteht die Förderung aktuell aus jährlich 154 EUR Grundzulage sowie 185 EUR Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind. Bei ab 2008 geborenen Kindern beträgt die Förderung sogar 300 EUR je Kind. Außerdem können bis zu 2.100 EUR der Beiträge als Sonderabgaben in der Einkommenssteuererklärung angesetzt werden.

Wie berechnet sich der einzuzahlende Betrag?

Wer seinen Eigenbeitrag berechnen möchte, sollte eine wichtige Information im Kopf haben: Zu zahlen sind nicht genau vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens; von den vier Prozent darf der Riester-Sparer nämlich die Riester-Zulagen abziehen.

Ein Beispiel: Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem 2006 geborenen Kind hat im Vorjahr 35.000 EUR brutto verdient. Vier Prozent seines Einkommens sind 1.400 EUR. Davon darf er 154 EUR Grundzulage sowie 185 EUR für sein Kind abziehen und kommt damit auf einen jährlichen Eigenbeitrag von 1.061 EUR, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Der geförderte Beitrag ist jedoch nach oben gedeckelt. Er liegt bei maximal 2.100 EUR inklusive der staatlichen Zulagen.

Was ist bei Gehaltserhöhung, Sonderzahlung und Familienzuwachs zu beachten?

Ändern sich die Gehalts- oder Familienverhältnisse, so muss der Riester-Sparer selbst aktiv werden und die Änderungen dem Anbieter seiner Riester-Förderung mitteilen. Die Beiträge werden nicht automatisch oder durch die Bank oder Versicherung angepasst. Der Grund: Zum einen haben die Anbieter keinen "gläsernen Kunden". Zum anderen könnte der Sparer ja auch weitere Riesterverträge bei weiteren Anbietern haben und daher bei den anderen Versicherungen oder Banken nicht den erforderlichen Mindestbeitrag (Eigenbeitrag) einzahlen.

In unserem Beispiel hat der Arbeitnehmer sehr erfolgreich mit seinem Chef verhandelt und verdient nun 40.000 EUR brutto jährlich. Vier Prozent davon betragen 1.600 EUR, davon zieht er erneut 154 EUR Grundzulage sowie 185 EUR für sein Kind ab und muss nun 1.261 EUR einzahlen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.

Wie helfen die Anbieter, den Überblick zu behalten?

Um die Riester-Sparer optimal zu betreuen, geben viele Anbieter von Riester-Renten ihren Kunden Hilfestellungen, um weiterhin die volle staatliche Förderung zu erhalten, wenn sich das Gehalt erhöht hat oder ein Kind hinzugekommen ist.

Bei R+V sieht das wie folgt aus:

Bereits im Beratungsgespräch und bei Vertragsabschluss wird der Kunde darauf hingewiesen, dass es auch in seiner Verantwortung steht, Änderungen bezüglich Familienstand, Einkommen und Kinderzahl mitzuteilen. Auch im Versicherungsschein sowie in den Versicherungsbedingungen, die der Kunde erhält, wird nochmals auf die Notwendigkeit der regelmäßigen eigenen Überprüfung des Beitrags hingewiesen.

Mit dem jährlichen Versand der Zulageanträge beziehungsweise mit dem jährlichen Versand der Datenkontrollblätter erhält der Kunde zudem einen so genannten Beitragsanpassungsbogen. Der Kunde erhält hiermit die Möglichkeit Änderungen zum rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen mitzuteilen. In dem Anschreiben weist R+V auch nochmals auf die Notwendigkeit der Überprüfung des Beitrags hin.

All diese Dinge werden dennoch allzu oft vergessen, verdrängt oder schlicht übersehen. Daher sprechen die Außendienst- und Bankmitarbeiter die Kunden zusätzlich regelmäßig zu ihren Verträgen an und machen Sie auf etwaige vorzunehmende Änderungen aufmerksam. Im Zweifelsfall sollten R+V-Kunden aber nicht einfach abwarten, sondern von sich aus unsere Außendienstmitarbeiter vor Ort ansprechen, die in mehr als 11.000 Bankstellen der Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie in unseren Generalagenturen und Hauptvertretungen gerne zur Verfügung stehen.

Und: Sollte ein Kunde es dennoch vergessen, seinen Beitrag anzupassen, ist nicht unbedingt die volle Förderung verloren. Denn zumindest für das laufende Jahr sind auch Nachzahlungen möglich.

Interessiert an der RiesterRente? Dann sprechen Sie mit uns über Ihre Vorsorge

Die R+V-RiesterRente erhalten Sie bei unserem Ansprechpartner vor Ort, der Sie gerne auch bei einer individuellen Versorgungsanalyse unterstützt.
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Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat die Riester-Versicherungen detailliert unter die Lupe genommen und setzt den R+V-Tarif mit der Bewertung "Exzellent" auf den ersten Rang. Wir haben wir für Sie die Pressestimmen zur R+V Lebensversicherung zusammengestellt.

Übrigens: Riester-Zulagen beantragen geht ganz einfach

Mit unserer interaktiven Riester-Ausfüllhilfe, unter www.zulage-beantragen.ruv.de, können Sie den Zulageantrag ganz leicht ausfüllen. Noch einfacher ist es, wenn Sie die staatlichen Zulagen über einen Dauerzulageantrag direkt bei Vertragsabschluss beantragen, gemeinsam mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie die Zulagen nicht mehr jedes Jahr selbst neu beantragen müssen. Wir übernehmen das dann für Sie.

S. Nies, November 2011
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