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R+V-Ratgeber Altersvorsorge (Quelle: Thinkstock)

Altersvorsorge

Staatliche Förderung

Altersvorsorge nicht vorzeitig kündigen

Abbildung: Füller
Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, eine längere Krankheit, Scheidung oder Familiennachwuchs - es gibt viele Situationen im Leben, in denen das Geld mal knapp werden kann. Viele Bundesbürger sind dann gezwungen ihre monatlichen Ausgaben zu senken und überprüfen deshalb wo gespart werden kann. Bei den laufenden Kosten werden meistens die Beiträge für Versicherungen und hier insbesondere für die Versicherungen zur Altersvorsorge hinterfragt. Lebens- und Rentenversicherungen und insbesondere Riester-Rentenversicherungen, sollten jedoch nicht vorschnell gekündigt werden. Besser ist eine Beitragsfreistellung.

Riester-Verträge bei Engpässen freistellen statt kündigen

Wenn Sie aufgrund eines finanziellen Engpasses eine Riester-Rente kündigen, geht Ihnen viel Geld verloren. Denn kündigt man den Riester-Vertrag, muss man die staatliche Förderung, die man für diesen Vertrag in den letzten Jahren bereits erhalten hat, wieder an das Finanzamt zurückzahlen. Das sind pro Jahr 154 Euro Grundzulage sowie ggf. bis zu 300 Euro Kinderzulage.

Stellen Sie den Vertrag beitragsfrei, dann bleibt der Vertrag bestehen. Ihr bisheriges Riester-Kapital wird weiter verzinst aber Sie zahlen nichts mehr in den Vertrag ein. Während der Beitragsfreistellung erhalten Sie dann aber natürlich keine staatlichen Zulagen mehr. Die Beitragsfreistellung verursacht bei R+V keine Kosten.

Ist der finanzielle Engpass vorüber, können Sie jederzeit wieder in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Ihnen entsteht hierdurch kein Nachteil. Die bereits vorher gezahlten Beiträge sind noch vorhanden.

Lebensversicherung und Rentenversicherung nicht vorzeitig kündigen

Auch für die Lebensversicherung oder private Rentenversicherung gilt: wer seine Beiträge vorübergehend nicht mehr zahlen kann, sollte den Vertrag nicht gleich kündigen, da dies mit Nachteilen verbunden sein kann:

  • Sie geben einen Teil Ihrer Versorgung für das Alter auf.
  • Ihre Angehörigen sind finanziell nicht mehr abgesichert, wenn Ihnen etwas passiert.
  • Wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen, erhalten Sie den Rückkaufswert Ihrer Versicherung. Der Rückkaufswert ist in den ersten Jahren nach Vertragsbeginn meistens relativ gering, unter Umständen sogar unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Das liegt daran, dass der Versicherer aus den Beiträgen auch seine mit Abschluss und Einrichtung des Vertrages verbundenen Kosten abdeckt.
Bitte sprechen Sie deshalb zuerst mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, bevor Sie einen Vertrag kündigen. Es gibt je nach Vertragsart verschiedene Alternativen, Ihnen die Fortführung des Vertrages trotz finanzieller Engpässe zu ermöglichen bzw. die Aufwendungen für den Vertrag zu reduzieren, wie z. B.:

  • Stundung der Beiträge: Für eine gewisse Zeit können Sie die Zahlung der Beiträge gegen Zahlung eines Stundungszinses aufschieben. Vorteil: Der Versicherungsschutz bleibt in voller Höhe erhalten.
  • Verlängerung der Vertragslaufzeit: Dies führt bei unveränderten Versicherungsleistungen zu einer Verringerung der Beiträge.
  • Reduzierung der Versicherungssumme: Dies führt ebenso zu einer Verringerung der Beiträge. Allerdings verringert sich dadurch auch der Versicherungsschutz.
  • Beitragsfreistellung: Der Vertrag bleibt bestehen. Das bis dahin angesammelte Kapital wird aber weiterhin vom Versicherer angelegt und somit verzinst. Die ausgezahlte Versicherungsleistung wird dann natürlich geringer sein.
Nach einer Reduzierung oder Beitragsfreistellung können Sie Ihren Vertrag innerhalb bestimmter Fristen auch wieder mit dem alten Beitrag fortführen.
Weitere Details zu den einzelnen Möglichkeiten können Sie in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort besprechen.
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S. Nies, aktualisiert Dezember 2011
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