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R+V-Ratgeber Altersvorsorge (Quelle: Thinkstock)

Altersvorsorge

Staatliche Förderung

Riester-Rente: Die staatliche Förderung mitnehmen

Abbildung: Hand greift nach Apfel
Um die volle steuerliche Förderung zu erhalten ist die Beantragung der Altersvorsorgezulage erforderlich. Wenn Sie die Zulage für das Sparjahr 2010 noch nicht beantragt haben, sollten Sie dies bis zum 31.12.2012 nachholen und einen entsprechenden Antrag stellen. Unsere Riester-Ausfüllhilfe unterstützt Sie beim Ausfüllen des Antrags.

Das Verfahren zur Beantragung der Zulagen ist mit dem
Dauerzulageantrag (PDF 9,6 KB)Informationen zum Dateiformat deutlich vereinfacht worden.

Überblick über die steuerliche Förderung der "Riester-Rente"

Maximal mögliche Förderquote in %*

Rentenver-
sicherungs-
pflichtiges
Einkommen im
Vorjahr in Euro 
für Alleinstehende(ohne Kinder) für Alleinstehende(ein Kind) für Verheiratete(ohne Kinder)

ein Rentenver- sicherungs- pflichtiger
 
für Verheiratete(zwei Kinder)

ein Rentenver- sicherungs- pflichtiger
 
10.000  39  82  77  92 
25.000  30  34  31  68 
40.000  37  34  27  42 
50.000  41  39  30  34 
* Summe der Grund- und Kinderzulage und ggf. zusätzliche Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug im Verhältnis zur Sparleistung.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Weitere Informationen

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S. Nies, aktualisiert Januar 2012
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