Um die volle steuerliche Förderung zu erhalten ist die Beantragung der Altersvorsorgezulage erforderlich.
Wenn Sie die Zulage für das Sparjahr 2010 noch nicht beantragt haben, sollten Sie dies
bis zum 31.12.2012 nachholen und einen entsprechenden Antrag stellen. Unsere
Riester-Ausfüllhilfe unterstützt Sie beim Ausfüllen des Antrags.
Das Verfahren zur Beantragung der Zulagen ist mit dem
Dauerzulageantrag (PDF 9,6 KB)
deutlich vereinfacht worden.
Überblick über die steuerliche Förderung der "Riester-Rente"
Maximal mögliche Förderquote in %*
Rentenver- sicherungs- pflichtiges Einkommen im Vorjahr in Euro |
für Alleinstehende(ohne Kinder) |
für Alleinstehende(ein Kind) |
für Verheiratete(ohne Kinder)
ein Rentenver- sicherungs- pflichtiger |
für Verheiratete(zwei Kinder)
ein Rentenver- sicherungs- pflichtiger |
| 10.000 |
39 |
82 |
77 |
92 |
| 25.000 |
30 |
34 |
31 |
68 |
| 40.000 |
37 |
34 |
27 |
42 |
| 50.000 |
41 |
39 |
30 |
34 |
* Summe der Grund- und Kinderzulage und
ggf. zusätzliche Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug im Verhältnis zur Sparleistung.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
Weitere Informationen
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S. Nies, aktualisiert Januar 2012
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