Wer möchte die Jahre nach dem Berufsleben nicht frei von finanziellen Sorgen verbringen. Doch die Diskussionen um die gesetzliche Rente reißen nicht ab: Demographischer Wandel durch steigende Lebenserwartung und sinkende Geburtenzahlen, drohende Altersarmut, steigendes Renteneintrittsalter. Das sind nur einige Punkte, die in diesem Zusammenhang durch die Medien gehen. Laut Rentenexperten muss sich fast jeder zweite Erwerbstätige in Deutschland im Alter deutlich einschränken, wenn er nicht rechtzeitig privat oder betrieblich vorsorgt. Deshalb fördert der Staat private und betriebliche Vorsorgemodelle.
Von der betrieblichen Altersversorgung können Arbeitnehmer und Arbeitgeber schon heute gleichermaßen profitieren: So zahlen Arbeitnehmer weniger Steuern und Sozialabgaben und Arbeitgeber können Lohnnebenkosten einsparen. Trotz dieser Vorteile nehmen Studien zufolge immer noch zu Wenige die Angebote war.
"Die Mehrzahl der befragten Jugendlichen und jungen Erwachsenen steuert ungewollt auf die Altersarmut zu. Sie sind zur Zukunftssicherung bereit, verstehen aber die komplizierten Regelungen nicht", erklärt Jugendforscher Professor Klaus Hurrelmann. Er stützt sich dabei auf eine Studie, für die mit TNS Infratest 2.500 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 17 bis 27 Jahren befragt wurden. Dabei schätzen die meisten Unternehmen (60
%) den Stellenwert der betrieblichen Altersversorgung als Vergütungsbestandteil als wichtig ein. Fast 70
% der in einer Umfrage der Unternehmensberatung KPMG vom Juli 2010 befragten 150 Unternehmen bieten sogar eine über das gesetzlich geforderte Maß hinaus gehende Möglichkeit zur Eigenvorsorge an.
So profitieren Arbeitnehmer: Weniger Steuern, weniger Abgaben, mehr Vorsorge
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung in Form der so genannten Entgeltumwandlung. Das heißt, jeder Arbeitnehmer kann einen Teil seines laufenden Gehalts, Sonderzahlungen (
z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) oder
ggf. vermögenswirksame Leistungen in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umwandeln lassen, um sich somit eine Zusatzrente aufzubauen.
So spart der Arbeitnehmer sofort Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, denn die eingezahlten Beiträge sind bis zu einer bestimmten Höhe (4
% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (West), im Jahr 2010 sind das 2.640
EUR) steuer- und sozialversicherungsfrei, und hat dann bei Rentenbeginn einen Anspruch auf eine lebenslange Rentenzahlung. Diese wird zwar später besteuert, doch das ist durch meist niedrigere Einkünfte im Rentenalter häufig vorteilhafter als während der Erwerbszeit. Im Falle einer Arbeitslosigkeit sind die Beiträge vor einer Anrechnung im Rahmen von Hartz
IV sicher.
Ein Arbeitnehmer in Steuerklasse
III (mit einem Kind) kann bei einem Bruttojahreslohn von 30.000
EUR schon mit einem Nettoaufwand von 691,46
EUR 1.200
EUR im Jahr in die
R+V-Direktversicherung oder in die R+V-Pensionskasse anlegen. Der Rentenanspruch aus der
R+V-Direktversicherung oder der R+V-Pensionskasse bleibt auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers erhalten. Zudem kann der Arbeitnehmer später zwischen einer lebenslangen Altersrente oder einer Kapitalzahlung wählen.
Betriebliche Altersversorgung mit vermögenswirksamen Leistungen aufstocken
Nahezu jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Oft werden diese in Sparpläne, wie zum Beispiel Bausparverträge oder Investmentfonds investiert. Der Nachteil dabei: Die vermögenswirksamen Leistungen werden wie Bruttolohn behandelt,
d.h. es sind darauf Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Dies belastet das Nettogehalt des Arbeitnehmers und für den Arbeitgeber erhöht dies die Lohnnebenkosten. Werden die vermögenswirksamen Leistungen jedoch in eine betriebliche Altersversorgung investiert, fließt der volle Betrag, ohne Steuern und Sozialabgaben, in die Altersversorgung. Dabei profitieren Arbeitnehmer von einer höheren Altersvorsorge, ohne weiteren Nettoaufwand, und Arbeitgeber sparen Lohnnebenkosten.
So profitieren Arbeitgeber: Weniger Lohnnebenkosten, mehr Mitarbeitermotivation
Die betriebliche Altersversorgung lohnt sich für jedes Unternehmen, unabhängig von der Betriebsgröße. Neben der Senkung der Lohnnebenkosten wird der gesetzliche Anspruch der Angestellten auf Entgeltumwandlung erfüllt. Mit der
R+V-Direktversicherung und der
R+V-Pensionskasse bieten wir eine einfache, sichere und verwaltungsarme Form der betrieblichen Altersversorgung an. Der Ausweis in der Unternehmensbilanz entfällt und es sind keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein zur Insolvenzsicherung zu zahlen.
In der Belegschaft führt eine betriebliche Altersversorgung Untersuchungen zufolge zu einer erhöhten Bindung an das Unternehmen und zu einer höheren Motivation der Mitarbeiter. Nach der aktuellen Studie "Global Workforce Study 2010" (März 2010) der Unternehmensberatung Tower Watson müssen Unternehmen künftig vermehrt "in das Engagement ihrer Mitarbeiter investieren, um es nachhaltig zu machen." Bei Mitarbeitern, die ihre betriebliche Altersversorgung nicht kennen, ging rund die Hälfte in der Befragung davon aus, auch nach dem Eintritt in das Rentenalter nebenbei arbeiten zu müssen. "Unternehmen müssen ihre betriebliche Altersversorgung transparent machen, um Mitarbeitern im Hinblick auf ihre finanzielle Zukunft Sicherheit zu geben", fordert daher Studienautorin Heike Ballhausen.
Vereinfachter Vertragsabschluss durch die R+V-Direktversicherung mit Privileg
Mit der R+V-Direktversicherung mit Privileg wird die Entgeltumwandlung für alle Beteiligten noch komfortabler und zeitsparender. Nach eingehender Beratung schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Rahmenvereinbarung für die Entgeltumwandlung ab. Diese Rahmenvereinbarung enthält alle Konditionen (Leistungen, Laufzeiten
etc.). Die Besonderheit: Mit dieser Rahmenvereinbarung erhält jeder Mitarbeiter des Unternehmens das "Privileg", das Angebot zu nutzen und eine betriebliche Altersversorgung zu den vereinbarten Konditionen abzuschließen - ohne den Chef (Arbeitgeber) oder die Personalverantwortlichen noch zu involvieren. Eine zusätzliche Unterschrift des Chefs (Arbeitgebers) ist nicht mehr erforderlich. So hat er mit der betrieblichen Altersversorgung einen deutlich verringerten Arbeitsaufwand. Und die Mitarbeiter profitieren von einer steuerlich attraktiven Altersversorgung. Die Vorteile eines vereinfachten Vertragsabschlusses können bereits ab einer geringen Mitarbeiteranzahl in Anspruch genommen werden.
Die R+V-Spezialisten für die betriebliche Altersversorgung stehen Ihnen und Ihren Mitarbeitern gerne für weitere Informationen zur Verfügung.
Weitere Informationen zur betrieblichen Altersversorgung:
S. Nies, September 2010
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