Einfach und sicher: die ApothekenRente
Die einzige branchenspezifische Lösung, die von den beiden Tarifparteien ADA und ADEXA empfohlen wird, ist die sogenannte ApothekenRente. Mit der ApothekenRente unterstützen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter beim Aufbau einer optimalen und empfohlenen betrieblichen Altersvorsorge – gleichzeitig erfüllen sie ihre Informationspflicht. Angeboten wird die ApothekenRente von einem Konsortium der Versicherer
R+V, Alte Leipziger und AXA unter der Federführung der
R+V.
Diese Branchenlösung bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen viele Vorteile.
Vorteile der ApothekenRente für Arbeitgeber
Sie sind Apotheker und sind selbstständig? Mit der ApothekenRente profitieren Sie gleich mehrfach:
- Sie erfüllen Ihre Informationspflicht aus dem Tarifvertrag.
- Sie setzen mit einem attraktiven Produkt den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung Ihrer Mitarbeiter um.
- Sie entscheiden sich für ein garantiert tarifvertragskonformes Angebot.
- Sie erhalten eine verwaltungsarme, einfache Lösung in Form einer Direktversicherung .
- Sie verfügen über ein starkes Instrument zur Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung.
- Sie bieten Ihren Beschäftigten einen Anreiz zur zusätzlichen Eigeninitiative für die Altersvorsorge.
- Ihre Mitarbeiter profitieren von den Konditionen eines Gruppenvertrags.
Vorteile der ApothekenRente für Arbeitnehmer
Als Angestellte/r der Apothekenbranche oder wenn Sie sich in einer pharmazeutisch-kaufmännischen Ausbildung befinden, profitieren Sie in vielerlei Hinsicht von der ApothekenRente:
- Sie erhalten günstige Konditionen eines speziell ausgehandelten Gruppenvertrags.
- Sie können Ihre Altersvorsorge flexibel ausbauen und erhalten zusätzlich Unterstützung von Ihrem Arbeitgeber.
- Sie profitieren von steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträgen (Besteuerung der Leistungen erfolgt erst im Rentenalter).
- Sie erhalten die Garantie, dass Ihre Anwartschaften auf die Versicherungsleistung aus Entgeltumwandlung, Arbeitgeberbeitrag und zusätzlichem Arbeitgeberzuschuss ab Vertragsbeginn unverfallbar sind.
- Sie können bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis den Vertrag privat oder über den neuen Arbeitgeber fortführen, sofern der neue Arbeitgeber auch an den Tarifvertrag gebunden ist.
- Sie haben die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder Kapitalauszahlung.
Arbeitgeberbeiträge und Entgeltumwandlung
Die Höhe des Arbeitgeberbeitrags zur ApothekenRente hängt von der jeweiligen wöchentlichen Arbeitszeit des Mitarbeiters ab:
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Wöchentliche Arbeitszeit
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Monatlicher Beitrag
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bis zu 10 Std./Woche sowie Auszubildende nach der Probezeit
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10,00 EUR
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mehr als 10 Std./Woche
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15,00 EUR
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mehr als 20 Std./Woche
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22,50 EUR
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mehr als 30 Std./Woche
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27,50 EUR
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Als Angestellte können Sie sich freiwillig für eine zusätzliche
Entgeltumwandlung entscheiden. In diesem Fall erhalten Sie nochmals einen Arbeitgeberzuschuss von 20
% auf den freiwillig gewählten Betrag – ein weiterer Vorteil!
Als Arbeitgeber geben Sie mit dem Arbeitgeber-Zuschuss Ihre Sozialversicherungsersparnisse bei der Entgeltumwandlung an Ihre Mitarbeiter weiter. Dadurch positionieren Sie sich als besonders attraktiver Arbeitgeber.
Praktische Rechner zur individuellen Ermittlung von ApothekenRente und Entgeltumwandlung finden Sie auf der Website
www.apothekenrente.info Link auf die Internetseite der ARB ApothekenRente Beratungsgesellschaft mbH
www.apothekenrente.info.
Weitere Informationen und persönliche Beratung
Die
R+V-Spezialisten für die betriebliche Altersversorgung stehen Ihnen und Ihren Mitarbeitern gerne für weitere Informationen zur Verfügung.
S. Nies, aktualisiert Dezember 2011
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