Auf dem R+V-Lebensarbeitszeitkonto spart der Arbeitnehmer Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt an, um sich später eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zu finanzieren. Das Modell des Sparens von Arbeitszeit kennt die Wirtschaft schon sehr lange. Doch erst das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi-Gesetz) von 1998 ermöglichte es, Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum zu sparen und hat somit die Grundlage geschaffen, die bezahlte Arbeitsfreistellung auch noch nach mehreren Jahren in Anspruch zu nehmen.
Zum 01.01.2009 sind zahlreiche weitergehende Änderungen im Bereich Zeitwertkonten in Kraft getreten, mit dem "Flexi II - Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" (
Überblick zu den wichtigsten gesetzlichen Änderungen (PDF 14,8 KB)
).
Das zahlt der Arbeitnehmer auf das Lebensarbeitszeitkonto ein
Auf das Lebensarbeitszeitkonto können sowohl Arbeitsstunden als auch Teile von Lohn oder Gehalt fließen. Typische Wertguthaben resultieren aus
- Überstunden oder der Vergütung der Überstunden,
- Urlaubstagen,
- Weihnachts- und Urlaubsgeld,
- Tantiemen,
- Zuschüssen des Arbeitgebers,
- Gehaltsbestandteilen.
Unabhängig davon, ob Arbeitszeit oder Teile des Arbeitsentgelts eingebracht werden, wird das Lebensarbeitszeitkonto in Geldeinheiten geführt. Das Wertguthaben erwirtschaftet eine Rendite, indem es in eine Lebensversicherung angelegt wird.
Die Form der Kapitalanlage ist nach dem Flexi II-Gesetz folgendermaßen vorgeschrieben:
- Die Kapitalanlage in Aktien oder Aktienfonds ist auf maximal 20 % begrenzt.
- Eine Abweichung davon ist möglich, sofern:
- dies in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung vereinbart wurde
oder
- das Modell vereinbarungsgemäß ausschließlich für Freistellungen vor Bezug der gesetzlichen Rente in Anspruch genommen werden kann.
- Unabhängig von der Höhe der Aktienquote muss zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Wertguthabens (= Freistellung) ein Rückfluss, mindestens in Höhe der eingezahlten Beiträge, gewährleistet sein. Dies gilt nicht, wenn das Beschäftigungsverhältnis z. B. aufgrund Kündigung, Invalidität oder Tod endet und das Guthaben ausgezahlt wird (Störfall).
Das bekommt der Arbeitnehmer ausgezahlt
Ziel des Lebensarbeitszeitkontos ist die bezahlte Reduzierung der Arbeitszeit oder die bezahlte vollständige Freistellung von der Arbeit. Dabei besteht das Arbeitsverhältnis fort, der Arbeitnehmer bleibt sozialversichert und erhält Lohn oder Gehalt.
Die angesparten Guthaben können im Rahmen gesetzlicher Freistellungszwecke in
Anspruch genommen werden, ohne dass das Einverständnis des Arbeitgebers erforderlich ist. Dies
gilt nur, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
- Als gesetzlich geregelte Freistellungszwecke wurden definiert:
- Pflege eines Angehörigen
- Eltern- und Erziehungszeiten
- Zeiten, für die der Beschäftigte Anspruch auf Verringerung seiner Arbeitszeit hat
- Als vertraglich vereinbarte Freistellungszwecke wurden definiert:
- Freistellung vor Beginn des Bezugs der gesetzlichen Rente
- berufliche Qualifizierung
Angesichts des gestiegenen Renteneintrittsalters dürfte besonders der Grund "Verringerung der Arbeitszeit" an Bedeutung gewinnen. Denn mit einem Lebensarbeitszeitkonto kann der Arbeitnehmer seinen Ruhestand vorziehen, indem er sich dessen Guthaben in Höhe seines normalerweise fällig gewordenen Arbeitsentgelts auszahlen lässt.
Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Der Reiz des Lebensarbeitszeitkontos besteht für einen Arbeitnehmer sicherlich in erster Linie darin, zwischenzeitlich oder früher aus dem Berufsleben aussteigen zu können. Aber er kann aufgrund des progressiven Verlaufs des Einkommensteuersatzes auch Steuern sparen. Da ihm die Wertguthaben auf das Lebensarbeitszeitkonto zunächst nicht zufließen, muss er sie nicht versteuern. Die Abgaben (Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge) werden erst bei der Auszahlung der Wertguthaben fällig. In der Regel bezieht der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt ein geringeres Einkommen als bei der Einzahlung der Wertguthaben, sodass er einen geringeren Steuersatz zu zahlen hat. Außerdem führt die aufgeschobene Steuerzahlung dazu, dass jeder Euro, der später an das Finanzamt zu zahlen ist, eine Rendite erwirtschaften kann.
Flexible und einfach umzusetzende Modelle wie das
R+V-Lebensarbeitszeitkonto (LAZ) mit Garantie erleichtern die Einführung dieses modernen Instruments der Arbeitzeitflexibilisierung. Das
R+V-Komplettangebot bietet neben großen Unternehmen auch kleinen und mittelständischen Unternehmen eine auf die individuellen Wünsche zugeschnittene Möglichkeit, Arbeitszeit flexibel zu nutzen.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Das Lebensarbeitszeitkonto wird immer über den Arbeitgeber geführt und setzt dessen Bereitschaft dazu voraus. Wechselt der Arbeitnehmer in ein anderes Unternehmen, kann er das Wertguthaben seines Lebensarbeitszeitkontos nur dann mitnehmen, wenn der neue Arbeitgeber dies ebenfalls ermöglicht.
Für den Fall, dass der neue Arbeitgeber kein Lebensarbeitszeitkonto anbietet, wurde zudem eine weitere Möglichkeit geschaffen:
- Ab 01.07.2009 haben Mitarbeiter das Recht, ihr Wertguthaben bei Ausscheiden aus dem Unternehmen auf die Deutsche Rentenversicherung Bund zu übertragen. Die Rückübertragung auf einen neuen Arbeitgeber ist ausgeschlossen.
- Die Deutsche Rentenversicherung Bund Link auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de verwaltet die ihr übertragenen Wertguthaben (einschließlich des darin enthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeitrages) bis zu deren endgültiger Auflösung, getrennt von ihrem sonstigen Vermögen, treuhänderisch.
- Voraussetzung ist, dass das Wertguthaben zum Übertragungszeitpunkt mindestens 15.120 EUR (in den alten Bundesländern) bzw. 12.810 EUR (in den neuen Bundesländern) beträgt. Dies entspricht dem Sechsfachen der monatlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung im Sinne des § 18 SGB IV.
Wird die dargestellte Form der Übertragung nicht vorgenommen, so wird dem ausscheidenden Arbeitnehmer das Guthaben in Form von Geld ausgezahlt. Dabei werden Sozialabgaben und Kapitalertragsteuer fällig.
Was passiert, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig wird?
Alle Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Arbeitszeitkonten gegen Insolvenz zu sichern. Das kann zum Beispiel durch einen Treuhänder oder eine Verpfändung erfolgen.
Wird das Wertguthaben, wie es bei dem
R+V-Lebensarbeitszeitkonto (LAZ) mit Garantie möglich ist, in eine Rückdeckungsversicherung angelegt und diese an den Arbeitnehmer verpfändet, besteht für diesen kein Risiko. Eine garantierte Verzinsung plus der zusätzlichen Überschussbeteiligung lässt das Wertguthaben stetig anwachsen. Der Schwerpunkt des
R+V-Modells liegt auf der langfristigen Sicherheit der Erträge plus Flexibilität bei Einzahlung und Entnahmen.
Weitere Informationen
S. Nies, aktualisiert Januar 2011
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