Wenn Sie jetzt in Sachen Altersversorgung aktiv werden, bessern Sie nicht nur Ihre finanziellen Zukunftsaussichten auf. Sie sichern sich auch die Vorteile, mit
denen der Staat Ihre persönliche Vorsorgeinitiative unterstützt. Denn betriebliche Vorsorgemaßnahmen wie Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds werden mit Begünstigungen bei der Steuer und den Sozialabgaben belohnt.
Das Entscheidende: Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) durch
Entgeltumwandlung.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Stärkung der eigenen Altersversorgung durch eine lebenslange garantierte Rente
- Absicherung der Familie
- Beiträge bis 4 % der
Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuer-
und sozialversicherungsfrei
- zusätzlich Steuerfreiheit für weitere Beiträge bis 1.800 EUR möglich
- die Auszahlungen im Alter werden zwar besteuert, doch das ist für Sie meist
vorteilhafter als während der Erwerbszeit
- besonders günstige Gruppenversicherungskonditionen möglich
- Einschluss von Zusatzabsicherungen möglich (z. B. für die finanzielle Absicherung der Berufsunfähigkeit)
- bei vorzeitigem Ausscheiden Möglichkeit der Weiterführung (privat oder über den neuen Arbeitgeber)
- im Falle von Arbeitslosigkeit sicher vor einer Anrechnung im Sinne der Hartz-IV-Gesetze
Wie sich für Arbeitnehmer Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge bei Entgeltumwandlung einsparen lassen, zeigt Ihnen unser nachfolgendes Beispiel.
Beispiel: Ersparnis an Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen
für den Arbeitnehmer bei Entgeltumwandlung
Vereinfachte Annahmen:
Für Arbeitnehmer in Steuerklasse I mit Entgeltumwandlung von 100
EUR monatlich. Berechnung erfolgt vom Gesamt-Brutto.
¹
(Bemessen am allgemeinen Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen von 14,6 % zzgl. 0,9 % Sonderbeitrag des Versicherten.)
| |
Bisher monatlich |
Neu monatlich |
| Gehalt |
2.000,00 EUR |
2.000,00 EUR |
| Entgeltumwandlung in bAV |
0,00 EUR |
-100,00 EUR |
| Gesamt-Brutto |
2.000,00 EUR |
1.900,00 EUR |
| Lohnsteuer |
-224,33 EUR |
-201,08 EUR |
| Kirchensteuer, z. B. 9 % |
-20,18 EUR |
-18,09 EUR |
| Solidaritätszuschlag 5,5 % |
-12,33 EUR |
-11,05 EUR |
| Krankenversicherung 8,2 %
¹
(Bemessen am allgemeinen Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen von 14,6 % zzgl. 0,9 % Sonderbeitrag des Versicherten.) |
-164,00 EUR |
-155,80 EUR |
| Pflegeversicherung 1,225 %
²
(Einschließlich 0,25 % Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr.) |
-24,50 EUR |
-23,28 EUR |
| Rentenversicherung 9,95 % |
-199,00 EUR |
-189,05 EUR |
| Arbeitslosenversicherung 1,5 % |
-30,00 EUR |
-28,50 EUR |
| Netto nach gesetzlichen Abzügen |
1.325,66 EUR |
1.273,15 EUR |
| Eigenbeitrag zur Entgeltumwandlung |
0,00 EUR |
52,51 EUR |
¹ Bemessen am allgemeinen Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen von 14,6
% zzgl. 0,9
% Sonderbeitrag des Versicherten.
² Einschließlich 0,25
% Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr.
Beim Aufbau einer Altersversorgung über die betriebliche Altersversorgung (bAV) mit 100 EUR monatlich, hat der Arbeitnehmer lediglich eine monatliche Belastung von 52,51 EUR.
Weitere Informationen
Welche Vorteile sich für Ihren Arbeitgeber ergeben, erfahren Sie hier:
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Gerne informiert Sie unser
Ansprechpartner vor Ort rund um das Thema betriebliche Altersversorgung und wie Sie über Ihren Arbeitgeber zu diesen Vorteilen kommen.
Silke Nies, aktualisiert Januar 2011
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