Wir übernehmen in einem Rechtsstreit die
Kosten bis zu 1 Mio. EUR je Rechtsschutzfall u. a. für:
- Rechtsanwalt
Die gesetzliche Vergütung des eigenen frei wählbaren Rechtsanwaltes sowie die gegnerischen Anwaltskosten im Falle des Unterliegens.
- Kosten für Gericht, Zeugen und Sachverständige
Die Gerichtskosten sowie die Kosten, die für Zeugengebühren sowie gerichtlich herangezogene Sachverständige anfallen.
Kosten aus Schieds- und Schlichtungsverfahren.
- Zwangsvollstreckung
Die Kosten der Zwangsvollstreckung für die ersten drei Vollstreckungsmaßnahmen je Vollstreckungstitel.
- technische Gutachten
Die Kosten eines technischen Sachverständigen für die Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeiten oder bei Streitigkeiten aus Kauf- und
Reparaturverträgen über Motorfahrzeuge und Anhänger zu Lande.
- Auslandsreisen
Reise und Übernachtungskosten zu ausländischen Gerichten, wenn das Erscheinen als Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen
erforderlich ist.
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