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Rechtsschutzversicherung

Kostenübernahme im Falle eines Rechtsstreites

Wir übernehmen in einem Rechtsstreit die Kosten bis zu 1 Mio. EUR je Rechtsschutzfall u. a. für:

  • Rechtsanwalt
    Die gesetzliche Vergütung des eigenen frei wählbaren Rechtsanwaltes sowie die gegnerischen Anwaltskosten im Falle des Unterliegens.


  • Kosten für Gericht, Zeugen und Sachverständige
    Die Gerichtskosten sowie die Kosten, die für Zeugengebühren sowie gerichtlich herangezogene Sachverständige anfallen. Kosten aus Schieds- und Schlichtungsverfahren.


  • Zwangsvollstreckung
    Die Kosten der Zwangsvollstreckung für die ersten drei Vollstreckungsmaßnahmen je Vollstreckungstitel.


  • technische Gutachten
    Die Kosten eines technischen Sachverständigen für die Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeiten oder bei Streitigkeiten aus Kauf- und Reparaturverträgen über Motorfahrzeuge und Anhänger zu Lande.


  • Auslandsreisen
    Reise und Übernachtungskosten zu ausländischen Gerichten, wenn das Erscheinen als Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist.
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