Wer bis Ende 2004 eine Kapital bildende Lebensversicherung abgeschlossen hat, entschied sich damit für eine sichere steueroptimierte Vorsorgeform. Für diese Altverträge gilt: Die Kapitalauszahlung bleibt steuerfrei, Sie genießen Bestandsschutz.
Seit 1. Januar 2005 entfällt dieser Steuervorteil für die Kapital bildende Lebensversicherung. Daher bieten wir Ihnen jetzt eine alternative Lösung für Ihre Altersvorsorge - die private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht. Unter bestimmten Voraussetzungen - Laufzeit mindestens zwölf Jahre, Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr - profitieren Sie auch hier von Steuervorteilen. Denn die Erträge aus der Kapitalauszahlung werden dann nur zu 50% versteuert. Entscheiden Sie sich statt der Kapitalauszahlung später für eine Rentenzahlung, so wird die Rentenzahlung nur mit dem
Ertragsanteil besteuert.
Möchten Sie die Vorteile dieser Vorsorgeform nutzen? Dann empfehlen wir Ihnen die
PrivatRentePlus.
Die PrivatRentePlus bietet Ihnen eine bedarfsgerechte Kapitalbildung zum Aufbau einer sicheren Altersversorgung mit garantierten Leistungen. Ihre Familie oder Ihren Partner können Sie vom ersten Beitrag an umfassend mit absichern.