Besser absichern bevor man ins Schwimmen kommt

KontoschutzPolice

 

Versicherungsumfang

Besser absichern bevor man ins Schwimmen kommt

Bestimmt haben Sie sich auch schon einmal mit einem Überziehungskredit einen Wunsch erfüllt. Aber was ist, wenn Ihnen doch einmal etwas zustößt? Wussten Sie beispielsweise, dass Arbeitslosigkeit und Scheidung die Ursache für über die Hälfte aller privaten Überschuldungen sind? Aber auch Krankheit, ein Unfall oder Tod können dazu führen, dass laufende finanzielle Verpflichtungen nicht mehr zurückgezahlt werden können. Wenn nach einem solchen Schicksalsschlag große Teile des gewohnten monatlichen Einkommens plötzlich wegfallen, kommt es oftmals zu finanziellen Engpässen.

Unsere Lösung

Mit der R+V-KontoschutzPolice schützen Sie sich und Ihre Familie für den Fall des Falles. Sie sichert Darlehen bis zu 100.000 EUR ab, wenn Sie wegen Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit, Unfall oder Tod nicht mehr in der Lage sind, den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Wir übernehmen für Sie monatliche Kreditraten bis zu 2.500 EUR. Das bedeutet finanzielle Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen, insbesondere bei:
  • Dispo-Krediten (Lohn- und Gehaltskonten)
Die R+V-KontoschutzPolice kann aber auch eingesetzt werden bei:
  • betrieblichen Kontokorrent-Konten,
  • bei Bau-Zwischenfinanzierungen
  • sowie bei Abrufkrediten.

So funktioniert die R+V-KontoschutzPolice:

Die KontoschutzPolice wird vornehmlich in Verbindung mit der Einrichtung eines Dispo- bzw. Kontokorrent-Kredites durch unsere Verbundpartner, die Volksbanken und Raiffeisenbanken, abgeschlossen.

Sie vereinbaren mit uns eine Versicherungssumme (bis zu 100.000 EUR), die idealerweise der Höhe des eingeräumten Kreditrahmens auf dem Giro-Konto entsprechen sollte. Wenn sich die Höhe des eingeräumten Kreditrahmens ändert, kann die Versicherungssumme zeitgleich angepasst werden.

Die R+V-KontoschutzPolice leistet, unabhängig vom aktuellen Kontostand, bei
  • Arbeitslosigkeit
    Wir zahlen für den Zeitraum der bestätigten Arbeitslosigkeit monatlich 4 % der Versicherungssumme (bis zu 2.500 EUR monatlich). Die Zahlung erfolgt bis zu 18 Monate und kann bei wiederholter Arbeitslosigkeit erneut wieder bis zu 18 Monate in Anspruch genommen werden. Die monatlichen Zahlungen setzen nach einer Wartezeit von drei Monaten (nach Vertragsabschluss) und einer Karenzzeit von drei Monaten (ab Eintritt der Arbeitslosigkeit) ein.
  • Scheidung
    Wir zahlen nach einer Wartezeit von drei Monaten (nach Vertragsabschluss) und nach Eingang des rechtskräftigen Scheidungsurteils einen Einmalbetrag bis zu 15.000 EUR.
  • Arbeitsunfähigkeit
    Wir zahlen für den Zeitraum der ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit monatlich 4 % der Versicherungssumme (bis zu 2.500 EUR monatlich). Die Zahlung erfolgt bis zu 50 Monate und kann bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit erneut wieder bis zu 50 Monate in Anspruch genommen werden. Die Zahlungen setzen nach Ablauf einer sechswöchigen Karenzzeit (nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit) ein.
  • Todesfall
    Wir zahlen 110 % der aktuellen Versicherungssumme, unabhängig vom in Anspruch genommenen Kreditrahmen.
Der zusätzliche Schutz muss nicht teuer sein, wie Ihnen unser Leistungsbeispiel zeigt! Unser Ansprechpartner vor Ort, die Volksbank Raiffeisenbank, erstellt Ihnen gerne einen individuellen Vorschlag.
Ansprechpartnersuche
 

Ihre Vorteile

  • Im Rahmen der Arbeitsunfähigkeitsversicherung leiten wir auch bei Erwerbsunfähigkeit.
  • Zahlungsschwierigkeiten bei Scheidung sind absicherbar
  • Sind Sie Existenzgründer? In diesem Fall besteht der Versicherungsschutz aus der Arbeitslosigkeitsversicherung bereits nach 18 Monaten.
  • Bei Tod des Kreditnehmers wird die Familie nicht zusätzlich belastet.
  • Der Versicherungsschutz besteht sofort mit Unterschrift unter den Vertrag.
  • Der Beitrag kann jährlich oder auf Wunsch auch unterjährig gezahlt werden.
  • Für den Vertragsabschluss werden keine Gesundheitsfragen gestellt.
  • Das Limit kann jederzeit angepasst werden.
  • Service-Hotline – 0611 533-3531
    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zur R+V-KontoschutzPolice hat die R+V eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr für Sie besetzt.

Handeln Sie jetzt!

Wünschen Sie ein persönliches Gespräch? Unser Ansprechpartner vor Ort, die Volksbank Raiffeisenbank, erstellt Ihnen gerne einen individuellen Vorschlag.
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Weitere Informationen

In unserem Internetauftritt im Ratgeber Partnerschaft + Familie finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Sicherheit + Vorsorge.
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Letzte Änderung: 22.12.2009
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