Seit 1995 gibt es die gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private
Pflegepflichtversicherung). Sie soll sicherstellen, dass die Pflege Bedürftiger in jedem Fall
gewährleistet ist. Dabei entsprechen die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung denen der sozialen Pflegeversicherung und sind bei allen privaten Krankenversicherern identisch.
Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung (
R+V-GesundheitsKonzept AGIL) wird die private Pflegepflichtversicherung automatisch in Ihren Versicherungsschutz integriert.
Die Pflegepflichtversicherung bietet Ihnen:
- häusliche Pflege in Form von Geld und Sachleistungen
- Erstattung von Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen
- Übernahme der Kosten, die für Krankheits-/Urlaubsvertretung der Pflegeperson entstehen
- Versicherungsschutz auch für teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege (stationär) und vollstationäre Pflege
- Leistungen für Familienangehörige