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Krankenvollversicherung

 

Pflegetagegeld (Tarif PT)

Wer oder was ist versichert?

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit kommen hohe finanzielle Belastungen auf Sie zu, die Sie mit einem Pflegetagegeld ganz oder teilweise kompensieren können. Da die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt, kann dies auch im Hinblick auf eventuelle Verdienstausfälle sehr wichtig sein.

Das versicherte Pflegetagegeld wird ab dem 92. Tag nach ärztlicher Feststellung der Pflegebedürftigkeit für häusliche und stationäre (auch teilstationäre) Pflege gezahlt. Ändert sich die Pflegestufe über einen andauernden Zeitraum von mindestens 91 Tagen, so ändert sich auch der Leistungsumfang entsprechend.

Die Höhe des zu zahlenden Tagessatzes richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit:

  • Pflegestufe I: 50 %

  • Pflegestufe II+III: 100 %
Das Pflegetagegeld wird in der vereinbarten Höhe unabhängig davon gezahlt, ob stationär gepflegt wird, zu Hause von Pflegekräften gepflegt wird oder von Familienangehörigen betreut wird.

Welche Besonderheiten gibt es?

  • Keine gesonderte Prüfung der Pflegebedürftigkeit
    Es erfolgt keine zusätzliche Prüfung im Leistungsfall: Für die R+V-Leistung gelten dieselben Voraussetzungen für die Schwere der Pflegebedürftigkeit wie in der Pflege-Pflichtversicherung.


  • Finanzierung
    Nach dem 31.12.1957 Geborene können einen großen Teil der Beiträge über den zusätzlichen Sonderausgabenfreibetrag von 184 EUR jährlich finanzieren.

Vertragslaufzeit

Der Vertrag wird für die Dauer von einem Versicherungsjahr geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird. Als Versicherungsjahr gilt das Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr des jeweiligen Tarifs läuft vom Versicherungsbeginn bis zum 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres.

Leistungsbeispiel

Sie werden nach einem Unfall oder einer Krankheit pflegebedürftig und befinden sich dauerhaft in Pflegestufe III. Der Platz im Pflegeheim kostet Sie monatlich 2.750 EUR. Aus der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung werden davon monatlich 1.432 EUR übernommen. Ihr Eigenanteil beträgt pro Monat 1.318 EUR. Die R+V zahlt Ihnen z. B. 45 EUR pro Tag, das sind im Monat 1.350 EUR.

Die Kosten für das Pflegeheim sind damit gedeckt; das Vermögen (z. B. Rente) des Pflegebedürftigen (auch des Ehegatten) muss nicht herangezogen werden.

Weitere Absicherungen

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© R+V 2010
Letzte Änderung: 17.09.2009
Impressum
Nähere Informationen zum Herausgeber finden Sie unter www.impressum.ruv.de

  • Positives Medienecho

    Weitere Informationen zum Medienecho (Weitere Informationen zum Medienecho)
  • Im Leistungsfall

    • per Telefon:
      01802 1118791*
  • 0,06 EUR pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG,
    höchstens 0,42 EUR pro Minute aus den Mobilfunknetzen. Abweichende Preise aus anderen Festnetzen sind möglich.

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