Wer oder was ist versichert?
- Ambulante Heilbehandlung
Medizinisch notwendige Heilbehandlung durch Ärzte zu 100 % bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ(Gebührenordnung für Ärzte) (Erstattung in Höhe des Satzes, der zum Behandlungszeitpunkt vom Gesetzgeber für die Neuen Bundesländer vorgeschrieben ist.) Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel zu 85 5bis zu einer Selbstbeteiligung von 210 EUR je Versicherungsjahr, darüber hinaus zu 100 %.
(Einschränkung für Hilfsmittel: Erstattung für Brillengestelle 11 EUR; Sehhilfen-Verordnung bei Änderung um 0,5 Dioptrien; die Kosten für ein Hilfsmittel von mehr als 310 EUR werden nur einmal für den Zeitraum von 3 Jahren geleistet).
- Zahnärztliche Heilbehandlung
Zahnbehandlung und Kieferorthopädie zu 100 % und Zahnersatz zu 60 % bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ (Erstattung in Höhe des Satzes, der zum Behandlungszeitpunkt vom Gesetzgeber für die Neuen Bundesländer vorgeschrieben ist). In den ersten 12 Monaten werden max. 520 EUR, in den ersten 24 Monaten max. 1.030 EUR erstattet.
- Stationäre Heilbehandlung
Allgemeine Krankenhausleistungen. Regelleistungen inklusive belegärztliche Behandlung bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ (Erstattung in Höhe des Satzes, der zum Behandlungszeitpunkt vom Gesetzgeber für die Neuen Bundesländer vorgeschrieben ist).
Welche Besonderheiten gibt es?
- Nur neue Bundesländer
In diesen Tarif können nur Personen, die ihren Wohnsitz in den Neuen Bundesländern haben, aufgenommen werden.
- Rücktransport aus dem Ausland ist nicht versichert. Daher ist eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung erforderlich.
Eine Kombination mit dem
Zusatz Privatpatient im Krankenhaus (Tarif SG2) ist möglich. Der Tarif BSS kann mit dem Tarif SG2 kombiniert werden, um die Leistungen im stationären Bereich zu erhöhen. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
- Tarif BSS erhält einen 10-prozentigen Zuschlag.
- Tarif SG2 erhält als Bestandteil einer substitutiven Krankenversicherung den 10-prozentigen gesetzlichen Beitragszuschlag für das Alter (ZUS).
Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird für die Dauer von drei Versicherungsjahren geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird. Als Versicherungsjahr gilt das Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr des jeweiligen Tarifs läuft vom Versicherungsbeginn bis zum 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres.
Für in 2008 oder später geschlossene Verträge gilt eine verkürzte Laufzeit von 2 Jahren.
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