Wer oder was ist versichert?
Medizinisch notwendige
ambulante Heilbehandlung zu 100 %.
- Heilbehandlung durch Ärzte, Zahnärzte, Heilbehandlung durch Heilpraktiker bis zum Mindestsatz der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
- Arznei- und Heilmittel
- Vorsorgeuntersuchungen
- kleine Hilfsmittel (z. B. Sehhilfen) bis 130 EUR zu 100 %, darüber hinaus zu 50 %
- große Hilfsmittel zu 100 %
- Psychotherapie bis zu 30 Sitzungen pro Jahr, darüber hinaus nur mit Zusage. Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu 1.300 EUR pro Jahr; der darüber liegende Teil wird zu 75 % erstattet
Medizinisch notwendige
stationäre Heilbehandlung zu 100 %.
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- privatärztliche Behandlung,
- Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen
- bei Verzicht auf Ein- und Zweibettzimmer: 30 EUR
- bei Verzicht auf Privatarzt: 40 EUR.(Kinder bis 15 Jahre: 20 EUR)
- Psychotherapie bis zu 30 Tage pro Jahr, darüber hinaus nur mit Zusage
- Erstattungsbetrag bei Kuren max. 1.100 EUR alle zwei Jahre
- Bei Auslandsreisen bis 45 Tage werden die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes ohne Höchstgrenzen erstattet bzw. Bestattung im Ausland oder Überführungskosten bis 12.000 EUR (Dauert die Auslandsreise länger als 45 Tage, ist daher eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung erforderlich)
Welche Besonderheiten gibt es?
Selbstbeteiligung.
Im Tarif AS 2 beträgt diese 1.220 EUR pro Jahr, im Tarif AS 4 liegt sie bei 2.450 EUR pro Jahr.
Überschreitung des Höchstsatzes der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/ GOZ) mit rechtsgültiger Honorarvereinbarung möglich.
Beitragsfreistellung (nach 12-monatiger Versicherungsdauer) für den Tarif nach mindestens 8-wöchigem Krankenhausaufenthalt, solange der Krankenhausaufenthalt dauert.
Besonderheiten im Zahnbereich. Keine Erstattungshöchstbeträge und keine gestaffelte Zahnleistung in den ersten Versicherungsjahren. Es wird nicht zwischen Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie unterschieden.
Besonderheiten im Zahnbereich, sofern die erstattungsfähigen Aufwendungen 1.300 EUR pro Jahr übersteigen:
- Der versicherte Erstattungsprozentsatz erhöht sich um 10 %, wenn persönliche zahnärztliche Leistungen nicht höher als mit dem 2-fachen Satz der GOZ bewertet werden.
- Der versicherte Erstattungsprozentsatz erhöht sich um 10 %, wenn Leistungen für Prothetik und Kieferorthopädie nicht höher als mit dem 2,3-fachen Satz der GOZ bewertet werden.
Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird für die Dauer von drei Versicherungsjahren geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird. Als Versicherungsjahr gilt das Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr des jeweiligen Tarifs rechnet vom Versicherungsbeginn und endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres.
Für in 2008 oder später geschlossene Verträge gilt eine verkürzte Laufzeit von 2 Jahren.
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